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Experten-Tipps

Das lohnt sich! So können Familien Kinderbetreuungskosten & Schulgeld steuerlich absetzen

Kinderbetreungskosten Schulgeld von der Steuer absetzen

Der Staat möchte Familien, die Kosten für die Kinderbetreuung oder Schule haben, steuerlich entlasten. Daher lohnt es sich als Familie, eine Steuererklärung zu machen. Wir haben bei den Steuerexperten von Taxfix nachgefragt, welche Voraussetzungen und Bedingungen dann gelten.

Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben absetzen

Ihr könnt Kinderbetreuungskosten in der Steuererklärung als Sonderausgaben zu zwei Dritteln absetzen – höchstens jedoch 4.000 Euro pro Kind. Dafür gelten bestimmte Voraussetzungen. Laut Taxfix könnt ihr auch nicht alle anfallenden Kosten absetzen. Das Zauberwort für die Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten sei Betreuung.

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Dafür gelten folgende Voraussetzungen:

  • Das Kind lebt im selben Haushalt wie ihr.
  • Ihr habt Anspruch auf Kindergeld.
  • Das Kind hat das 14. Lebensjahr noch nicht beendet.

Diese Betreuungskosten dürft ihr steuerlich geltend machen

  • Kosten für Kita, Tagesmutter/-vater im Hort
  • Beschäftigung von Erzieher*innen, Tagespfleger*innen, Kinderbetreuer*innen
  • Kinderbetreuung im eigenen Haushalt durch Haushaltshilfe oder Au-Pair
  • Fahrtkosten für die betreuende Person

Um diese Kosten nachzuweisen, müsst ihr Belege aufbewahren, die ihr aber nur vorzeigen müsst, wenn das Finanzamt nachfragt. Hebt also Folgendes auf:

  • Rechnungen der Dienstleister (z.B. den Bescheid einer Kita)
  • Kontoauszüge als Nachweis der Bezahlung

"Bitte beachtet, dass bei Beschäftigung von Minijobbern oder sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (wie einem Au-Pair oder dauerhaftem Babysitter) ein Arbeitsvertrag geschlossen werden muss."

Taxfix-Steuerexperten

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Sonderregeln bei einem behinderten Kind

Betreut ihr ein Kind mit Behinderung, dann gilt die Altersgrenze von 14 Jahren nicht, denn ihr betreut das Kind, solange es nicht für sich selbst sorgen kann. Die einzige Voraussetzung ist hier, dass die Behinderung vor dem 25. Lebensjahr eingetreten sein muss. Ihr könnt bei den Kosten auch maximal 4000 € pro Jahr absetzen.

Kann ich auch die Betreuungskosten von Verwandten steuerlich absetzen?

"Auch Verwandte können für die Aufsicht der Kinder beschäftigt werden. Die entstehenden Kinderbetreuungskosten dürft ihr ebenfalls zu zwei Dritteln von der Steuer absetzen. Aber: Die betreuenden Verwandten dürfen nicht im selben Haushalt leben!"

Taxfix-Steuerexperten

Wenn ihr von Oma, Opa, Tante oder Onkel bei der Kinderbetreuung unterstützt werdet und eine Vergütung vereinbart, könnt ihr diese auch steuerlich absetzen. Allerdings nur, wenn ihr das Geld auch überweist und es als Zahlung ersichtlich ist. Zudem empfehlen die Steuerexpert*innen, dass ihr in diesem Fall auch eine schriftliche Vereinbarung für Ort, Zeit, Ablauf und Vergütung festhaltet. Dann sollte das Finanzamt nichts zu meckern haben.

Diese Kosten dürft ihr nicht absetzen

Es gibt einige Kosten, die ihr nicht in der Steuererklärung angeben könnt. Um die folgenden Bereiche handelt es sich:

  • Unterricht: Vermittlung von besonderen Fähigkeiten, z.B. Klavierstunden
  • Nachhilfeunterricht
  • Freizeitbetätigungen: z.B. Sportverein
  • Verpflegung des Kindes
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Dies betrachtet das Finanzamt bzw. der Staat als bereits mit dem Kinderfreibetrag oder dem Kindergeld abgegolten.

Schulgeld von der Steuer absetzen

Wenn euer Kind auf eine private Schule innerhalb Deutschlands bzw. der EU geht, dann fällt auch Schulgeld an. Diese Kosten erkennt das Finanzamt unter bestimmten Bedingungen auch an. Dafür gilt grundsätzlich: 30% des Schulgeldes dürft ihr pro Kind und pro Jahr absetzen. Die Obergrenze dafür liegt pro Kind bei 5.000 € Schulgeld jährlich, die ihr als Sonderausgaben geltend machen könnt. Absetzen könnt ihr die Unterrichts- und Gebäudekosten, also das reine Schulgeld.

Folgende Schulkosten könnt ihr nicht absetzen:

  • Unterkunft
  • Betreuung
  • Verpflegung
  • Unterrichtsmaterialien

Hebt auch beim Schulgeld die Belege über das Schuldgeld gut auf. Ihr müsst diese zunächst nicht einreichen, doch bei Nachfrage solltet ihr die Höhe des Geldes nachweisen können.

Sonderfall Internat und Heilbehandlung

Eine Sonderregelung gibt es, wenn euer Kind aus medizinischen Gründen diese Privatschule besucht. Wenn medizinisch geschultes Fachpersonal den Unterricht durchführt, könnt ihr die Schulkosten als Heilbehandlung angeben. Dann handelt es sich nicht mehr um Sonderausgaben, sondern außergewöhnliche Belastungen. Diese können sogar eventuell in voller Höhe geltend gemacht werden. Dafür benötigt ihr jedoch ein ärztliches Gutachten.

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"Eine Ausnahme hinsichtlich der Betreuung kann neuerdings das Internat bilden: Nach einem Urteil des Thüringer Finanzgerichts vom 25. Oktober 2016 (FG Thüringen, 25.10.2016 – 2 K 95/15) können Internatskosten unter Umständen als Kinderbetreuungskosten berücksichtigt werden."

Taxfix-Steuerexperten

Voraussetzungen für die Anrechnung des Schulgeldes

Zunächst ist wichtig, dass ihr als Elternteil ein Anrecht auf Kindergeld oder Kinderfreibeträge habt. Welche Privatschule euer Kind besucht, interessiert das Finanzamt nur bedingt. Auch die Ausrichtung des Bildungskonzepts spielt keine Rolle. Taxfix weist darauf hin:

"Relevant ist, dass die Schule eurem Kind einen anerkannten allgemein- oder berufsbildenden Abschluss vermittelt. Hoch- bzw. Fachhochschulen zählen jedoch nicht zu den akzeptierten Schulen. Studiengebühren sind daher nicht als Schulgeld abzugsfähig.

Wenn die Schule nicht selbst Prüfungen abnimmt, sondern nur darauf vorbereitet, solltet ihr euch vorher genauer informieren. Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs (Az.: X R 26/15) von 2017 muss dann von der zuständigen Finanzbehörde geprüft werden, ob tatsächlich eine ordnungsgemäße Vorbereitung auf den jeweiligen Abschluss gewährleistet ist."

Kann ich auch Schulgeld im Ausland geltend machen?

Das könnt ihr nur, wenn die Schule im Ausland auch eine deutsche Schule ist. Zudem muss der Abschluss, den das Kind dort erwirbt, gleichwertig zu inländischen Schulen sein. Das kann euch eine deutsche Behörde im Zweifel bestätigen. Taxfix schlägt euch vor, dass ihr euch hier an das Bildungs- und Kultusministerium eures Bundeslandes, an die Schulbehörde, die Kultusministerkonferenz der Bundesländer oder eine Zeugnisanerkennungsstelle wendet.

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Das klingt alles gut, doch ihr findet das alles zu kompliziert? Dann probiert doch mal Taxfix aus. Anhand von Fragen führt euch die App durch euere Steuerklärung und trägt alles direkt via Elster-Online ein und schickt es elektronisch ans Finanzamt. Euer Formular wird sogar von Steuerexpert*innen geprüft, so dass alles korrekt sein sollte. Für den Service zahlt ihr nur, wenn ihr eine bestimmte Rückzahlung zu erwarten habt oder zur Abgabe verpflichtet seid. Kurzarbeiter erhalten sogar noch bis Ende Juli 50 % Rabatt.

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Schulkind-Quiz: Weißt du so viel, wie dein Grundschulkind?

Bildquelle: Getty Images/SeventyFour

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