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Krankenversicherungspflicht: Allgemeine Pflicht für alle Bürger

Krankenversicherungspflicht: Familie beim Arzt

Unabhängig von ihrem Einkommen oder Beschäftigungsstatus besteht laut Versicherungsvertragsgesetz (VVG § 193) in Deutschland für alle Bürger*innen seit dem 1. Januar 2009 eine allgemeine Krankenversicherungspflicht. Es gibt mehrere Möglichkeiten die hohe Nachzahlungen durch einen Beitritt zu vermeiden.

Krankenversicherungspflicht & Solidaritätsprinzip

Die Krankenversicherungspflicht ist eine gesetzliche Regelung, die sicherstellen soll, dass du und jeder andere Mensch im Krankheitsfall Zugang zu einer angemessenen medizinischen Versorgung erhält, denn bei einer schweren Erkrankung können schnell hohe Behandlungskosten entstehen. Diese können dein Einkommen und dein Vermögen übersteigen und dich im schlimmsten Fall in deiner wirtschaftlichen Existenz gefährden. In einem modernen Sozialstaat soll jedoch kein*e Bürger*in ohne Schutz im Krankheitsfall sein.

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Das deutsche System basiert auf dem Solidaritätsprinzip: Alle zahlen in einen Topf ein, aus welchem die Kosten für alle bezahlt werden. Eine von sozialen oder wirtschaftlichen Aspekten unabhängige Versorgung kann so weitgehend sichergestellt werden.

Dabei gilt die Krankenversicherungspflicht für alle Personen, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Das bedeutet, dass auch Ausländer*innen, die in Deutschland leben, sich ebenfalls versichern müssen. Die Krankenversicherungspflicht gilt ab dem ersten Tag des Aufenthalts in Deutschland und ist unabhängig davon, ob die Person erwerbstätig ist oder nicht.

Welche Arten der Krankenversicherung gibt es in Deutschland?

Es gibt zwei Arten von Krankenversicherungen in Deutschland: die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die private Krankenversicherung (PKV). Die meisten Menschen sind in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Sie ist für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine Pflichtversicherung. Selbstständige und Freiberufler*innen sowie Personen mit einem Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze können auf die private Krankenversicherung zurückgreifen.

Für das Jahr 2023 liegt die Versicherungs­pflicht­grenze in der gesetzlichen Kranken­versicherung bei jährlich 66.600 Euro. Das entspricht einem Bruttoverdienst von 5.550 Euro pro Monat.

Was ist die gesetzliche Krankenversicherung?

Die gesetzliche Krankenversicherung wird von den gesetzlichen Krankenkassen angeboten. Die Krankenkassen sind öffentlich-rechtliche Institutionen, die von den Versicherten und den Arbeitgeber*innen finanziert werden. Die Beitragssätze werden vom Gesetzgeber festgelegt und sind für alle Krankenkassen gleich. Der Beitragssatz beträgt derzeit 14,6 Prozent des Bruttoeinkommens und wird je zur Hälfte von Arbeitgeber*in und Arbeitnehmer*in getragen. Für Personen, die nicht erwerbstätig sind, gibt es einen Mindestbeitrag.

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Jedoch können die Krankenkassen einen individuellen Zusatzbeitrag erheben, wenn die Beiträge nicht ausreichen, um die Ausgaben für die Versicherten zu decken. Auch dieser wird je zur Hälfte von Arbeitgeber*in und Arbeitnehmer*in gezahlt. Der Zusatzbeitrag der Krankenkassen liegt 2023 im Durchschnitt bei 1,6 Prozent.

Du kannst frei wählen, bei welcher gesetzlichen Kran­ken­kas­se du Mitglied werden möchtest. 90 % der Bevölkerung sind in der gesetzlichen Krankenversicherung Mitglied.

Was ist die private Krankenversicherung?

Die private Krankenversicherung wird von privaten Versicherungsunternehmen angeboten. Die Beitragssätze sind hierbei individuell und hängen vom Alter, Gesundheitszustand und dem gewünschten Leistungsumfang ab. Die Beiträge sind in der Regel im höheren Alter höher als in der gesetzlichen Krankenversicherung, jedoch bieten private Krankenversicherungen teilweise eine umfangreichere medizinische Versorgung.

Wie kannst du dich als Student*in krankenversichern?

Als Student*in hast du mehrere Möglichkeiten, dich kranken zu versichern. Alle wichtigen Informationen zum Thema erhältst du in diesem Beitrag.

Was ist die Familienversicherung?

Unter der Familienversicherung versteht man die Möglichkeit, Ehepartner*innen und Kinder bei der gesetzlichen Krankenversicherung kostenlos mitversichern zu können.

Krankenversicherungspflicht: Was musst du tun, wenn du nicht krankenversichert bist?

Wenn du zuletzt gesetzlich versichert warst, kannst du dich an deine ehemalige Krankenkasse wenden. Wenn du zuletzt privat versichert warst, wendest du dich am besten an deine frühere private Krankenversicherung. Du kannst auch jeweils eine andere Versicherung kontaktieren oder dich extern beraten lassen. Wenn du bisher weder gesetzlich noch privat versichert warst, kannst du dich an jede gesetzliche Krankenkasse wenden, um zu klären, ob du der gesetzlichen oder der privaten Krankenversicherung zuzuordnen bist.

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Du kannst dich alternativ auch über das Bürgertelefon an das Bundesministerium für Gesundheit wenden: 030 3406066 - 01.

Was passiert, wenn ich keine Krankenversicherung habe und keine abschließen möchte?

Wenn du nicht krankenversichert ist, verstößt du gegen das Gesetz. Du musst dann mit hohen Nachzahlungen rechnen. Beiträge, die während der nicht versicherten Zeit fällig gewesen wären, müssen nämlich teilweise nachgezahlt werden. Du solltest demnach darauf achten, dass du jederzeit eine Krankenversicherung hast. In absoluten Notfällen wirst du auch als Nicht-Versicherte*r behandelt, du erhältst dann in der Regel eine Rechnung direkt vom Arzt.

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