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Lästiges Ritual

Steuerklärung Pflicht: Wer muss überhaupt eine Steuererklärung abgeben?

Steuererklärung Pflicht

Jährlich grüßt das Murmeltier. Die jährliche Steuererklärung ist für die meisten eine oft ungeliebte Pflicht. In diesem Artikel klären wir, ob du per Gesetz zu einer Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet bist oder du sie nur freiwillig abgeben kannst.

Die Steuererklärung ist ein Instrument des Staates, um die Steuereinnahmen zu kontrollieren. Mit der Steuererklärung werden alle Einkommensarten eines Jahres erfasst. Dazu zählen das Einkommen aus Arbeit, Kapitalerträgen sowie Einnahmen aus Vermietung. Neben vielen Arbeitnehmer*innen müssen somit auch Selbstständige und Gewerbetreibende die Erklärung abgeben.

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Für wen besteht die Pflicht, eine Steuererklärung abgeben zu müssen?

Nicht alle Arbeitnehmer*innen müssen jedoch eine Steuererklärung abgeben. Wenn du als Arbeitnehmer*in nur ein Einkommen aus nicht-selbstständiger Arbeit hast und keine weiteren Einkünfte erzielst, besteht für dich in der Regel keine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung.

Eine weitere Ausnahme besteht, wenn dein Einkommen nicht über dem Grundfreibetrag von derzeit 9.744 Euro (Stand: 2023) liegt oder wenn es sich um einen Lohnersatz handelt, wie z.B. Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld oder Elterngeld, der die Summe von 410 € nicht übersteigt.

Als Selbstständige*r und Unternehmer*in bist du hingegen immer verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Hier gibt es keine Grenze des Einkommens oder andere bestimmte Sonderregelungen wie bei den Arbeitnehmer*innen. Die Pflicht gilt auch, selbst wenn du keine Gewinne erzielen konntest oder du deine Unternehmung während des Jahres bereits geschlossen hast.

Wann eine Steuererklärung als Arbeitnehmer*in Pflicht ist

In welchen Fällen genau eine Abgabepflicht besteht, ist im § 46 EStG (Einkommenssteuergesetz) geregelt. Wer gesetzlich dazu verpflichtet ist, eine Steuererklärung bei seinem jeweils zuständigen Finanzamt abzugeben, muss das seit der Regelung aus dem Jahr 2018 bis Ende Juli des Folgejahres tun. In Ausnahmefällen gelten verlängerte Fristen.

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Treffen zum Beispiel folgende Sachverhalte auf dich zu, bist du zur Einreichung verpflichtet:

  • Du wurdest vom Finanzamt zu Abgabe aufgefordert
  • Für deine Kapitalerträge wurde keine Abgeltungssteuer abgeführt
  • Du hast mehr als 410 € an anderen Einkünften wie zum Beispiel dem Ehrenamt (nach Abzug der Pauschale) oder Vermietung bekommen
  • Erhaltene Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Kurzarbeitergeld übersteigen 410 €
  • Du bist gleichzeitig bei mehreren Arbeitgebern*innen angestellt (Zweitjob Steuerklasse 6)
  • Ihr seid verheiratet und beide Partner*innen arbeiten und eine Person wurde nach Steuerklasse V oder VI besteuert oder ihr habt beide Steuerklasse IV mit Faktor
  • Bei eingetragenem Freibetrag verdienst du als Arbeitnehmer*in mehr als 12.550 € (Jahr 2022) oder mehr als 23.900 € bei zusammen veranlagten Paaren
  • Es gibt einen Verlustvortrag aus den Vorjahren (Ein Verlustvortrag erlaubt es dir, Verluste aus vergangenen Jahren mit zukünftigen Gewinnen zu verrechnen, um so seine Steuerlast zu reduzieren. Dies betrifft zum Beispiel deine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie aus einem Gewerbebetrieb.)
  • Du hast eine Entschädigungszahlung wie eine Abfindung oder eine Einmalzahlung für eine mehrjährige und ermäßigt besteuerte Tätigkeit erhalten
  • Du hattest die Arbeitgeber*in gewechselt und die Lohnsteuer für einen sonstigen Bezug wurde ohne dein vorheriges Gehalt berechnet

Wann lohnt sich eine freiwillige Abgabe der Steuererklärung?

Auch wenn du keine Pflicht zur Steuererklärung hast, kann sich die freiwillige Abgabe insbesondere in folgenden Fällen für dich lohnen:

  • Deine Werbungskosten übersteigen den Werbungskostenpauschbetrag in Höhe von 1.200 €
  • Du hattest Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen, für Handwerker*innen und Haushaltshilfen
  • Du hattest hohe zusätzliche Sonderausgaben durch Kinderbetreuung oder Spenden

Wie hoch kann deine Steuererstattung sein?

Die Höhe deiner Steuererstattung hängt von vielen individuellen Faktoren wie der Höhe der steuerpflichtigen Einkünfte, die Höhe der Steuerabzüge (wie zum Beispiel durch die Werbungskosten) und die Steuerklasse ab. Im Internet gibt es einige Online-Rechner mit denen du die Höhe ungefähr bestimmen kannst.

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Laut dem Statistischen Bundesamt betrug die Steuererstattung im Jahr 2018 im Durchschnitt 1.072 €. Dabei haben von 14,3 Millionen Menschen, die eine Steuererklärung abgegeben haben, 12,6 Millionen eine Erstattung erhalten.

Übrigens wird die Abgabe nicht zur Pflicht, wenn du deine Steuererklärung einmal freiwillig eingereicht hast.

Bis wann musst du die Steuererklärung abgeben?

Die Frist zur Abgabe deiner Steuererklärung bei einer Abgabepflicht ist normalerweise Ende Juli des folgenden Jahres. Falls der letzte Tag des Monats jedoch auf einen Samstag, Sonntag oder einen Feiertag fällt, gilt der nachfolgende Werktag als Frist für deine Abgabe. Für die Steuererklärung 2022 hast du jedoch bis zum 02.10.2023 und für 2023 bis zum 02.09.2024 Zeit.

Du kannst bei deinem Finanzamt aber eine Fristverlängerung beantragen. Du solltest deinen Antrag dabei auch begründen. Das Finanzamt gewährt dir in solchen Fällen normalerweise zwei weitere Monate zur Abgabe.

Gibst du freiwillig eine Steuererklärung ab, bist du nicht an die obigen Fristen gebunden und hast sehr viel mehr Zeit für die freiwillige Abgabe. Du kannst in diesem Fall deine freiwillige Steuererklärung bis zu 4 Jahre rückwirkend einreichen.

Die Finanzämter bearbeiten die Erklärungen nach Eingangsdatum, gibst du deine Steuererklärung früher und somit vor der großen Masse der Erklärungen am Fristende ab, erhältst du bestenfalls deine Rückerstattung schneller.

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