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Was ist häusliche Gewalt? Definition und Gesetzesgrundlage

häusliche Gewalt

Wo fängt häusliche Gewalt an und wie können wir Opfern helfen? Fragen, die unweigerlich bei diesem schwierigen Thema aufkommen. Die Statistiken der letzten Jahre zeigen Erschreckendes.

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Häusliche Gewalt: Eine Definition

Die polizeiliche Kriminalstatistik 2017 zeigt, dass häusliche Gewalt in Deutschland Thema ist. Ca 4.247 Kinder unter 14 Jahren wurden im Jahr 2017 Opfer von (versuchten) Misshandlungen. 13.539 Kinder unter 14 Jahren wurden Opfer von sexueller Gewalt. Hierbei handelt es sich nur um polizeilich erfasste Fälle. Wir können uns alle denken, dass die tatsächliche Zahl höher ausfallen dürfte.

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Wie sieht nun die Definition von häuslicher Gewalt aus? Die polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes sagt dazu Folgendes:

Häusliche Gewalt umfasst alle Formen physischer, sexueller und/oder psychischer Gewalt zwischen Personen in zumeist häuslicher Gemeinschaft. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Personen in Ehe, eingetragener Partnerschaft oder einfach nur so zusammenleben [...]. Wichtig ist, dass es sich um eine die Beziehung handelt [...]. Der Ort des Geschehens kann dabei auch außerhalb der Wohnung liegen, z. B. Straße, Geschäft und Arbeitsstelle, häufig ist jedoch die Wohnung selbst der Tatort.
Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes

Häusliche Gewalt richtet sich gegen Männer, wie Frauen aber auch Kinder (direkt oder indirekt, weil sie die Angriffe mitbekommen). Es betrifft alle Bildungs- und Einkommensschichten und existiert überall, unabhängig von Kultur, Nationalität etc.

Häusliche Gewalt: Die Ursachen sind vielfältig

Statistisch gesehen richtet sich häusliche Gewalt häufig gegen Frauen. Die meisten denken dann wahrscheinlich an ein blaues Auge oder blaue Flecke. Doch das ist nur eine Facette von häuslicher Gewalt. Auch psychische Gewalt oder Freiheitsberaubungen zählen dazu.

Die Ursachen lassen sich häufig gar nicht genau benennen. Beziehung von Menschen unterliegen einer Eigendynamik. Häufig haben die Täter selbst Gewalt erlebt oder leiden unter psychischen Störungen. In keinem Fall ist es aber in Ordnung andere Personen dafür zu verletzen, körperlich wie seelisch.

Häusliche Gewalt beginnt selten aus einer konkreten Situation heraus. Es ist eher ein schleichender Prozess und wird mit der Zeit immer schlimmer. Dieser Prozess wird aus Gewaltspirale bezeichnet.

Welche Strafe droht?

DIE häusliche Gewalt gibt es nicht, weswegen sich dazu auch kein Straftatbestand im Strafgesetzbuch finden lässt. Vielmehr kommen zum Beispiel folgende Tatbestände in Betracht:

Diese Liste ist weitaus nicht vollständig und soll nur einen Eindruck geben, dass es auf die konkrete Tat ankommt. Aus diesem Grund gibt es für häusliche Gewalt nicht die eine Strafe. Es kommt darauf an, nach welchem Tatbestand sie verurteilt werden.

Für eine leichte Körperverletzung nach § 223 StGB erhält der Täter eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe. Für eine Bedrohung sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe vor. Es ist möglich, dass Täter häuslicher Gewalt aufgrund von mehreren Tatbeständen verurteilt werden und sich die Strafe entsprechend erhöht.

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Neben dem Strafgesetzbuch findet auch das Gewaltschutzgesetz (GewSchg) Anwendung. Dieses Gesetz ermöglicht es den Opfern besseren (häuslichen) Schutz gegenüber dem Täter zu erlangen. Beispielsweise kann das Familiengericht dem Täter untersagen, sich dem Opfer zu nähern.

Wann verjährt häusliche Gewalt? Opfer haben etwas Zeit!

Wie bereits angedeutet, findet sich der Tatbestand “häusliche Gewalt” nicht im StGB. Vielmehr gelten hier die Verjährungsfristen nach § 78 StGB. Es kommt dabei auf das mögliche Höchstmaß der Strafe für die spezielle Tat an. Beispiel: Eine Tat, die mit einer Freiheitsstrafe von fünf bis zehn Jahren belegt ist, verjährt nach fünf Jahren.

Eine Ausnahme gilt beispielsweise bei sexuellem Missbrauch von Kindern nach § 176 Abs. 1 StGB. Hier liegt die Verjährungsfrist bei zehn Jahren. Gleiches gilt für gefährliche Körperverletzungen nach § 224 StGB. Die Verjährungsfrist beginnt nach § 78a StGB meistens mit Beendigung der Tat.

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Was tun bei häuslicher Gewalt? Hilfe gibt es in jeder Stadt

Opfern häuslicher Gewalt fällt es sehr schwer, Hilfe zu holen. Sie fürchten, dass der Täter davon mitbekommt und ihnen Schlimmeres antut. Hilfe bei häuslicher Gewalt läuft aber sehr diskret ab, um genau dem vorzubeugen.

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Folgende Anlaufstellen gibt es:

Vor Ort hilft Opfern auch jede Polizeidienststelle. Hier ist es auch möglich, wegen häuslicher Gewalt eine Anzeige zu stellen. In Akutsituationen finden Frauen Hilfe in einem Frauenhaus. Dort können Opfer auch ohne Anmeldung einfach hingehen.

Häusliche Gewalt bei Kindern: Was macht das Jugendamt

Sind bei häuslicher Gewalt Kinder im Spiel, leiden die Opfer häufig doppelt. Bekommen Kinder die Gewalt mit oder erleben sie am eigenen Leib, besteht die Gefahr, dass sie nicht nur körperlich, sondern auch seelische Folgen davon tragen. Unter Umständen geben sie die Gewalt auch weiter. Sie können das Gesehene nicht verarbeiten und versuchen häufig auch zu vermitteln, was ein Kind zusätzlich überfordert.

Laut Bundesfamilienministerium erleben Frauen, die auch als Kinder schon Gewalt miterlebt haben, im Erwachsenenalter doppelt so häufig wieder Gewalt durch Partner. Schlimmer noch, wenn sie selbst im Kindesalter häusliche Gewalt am eigenen Leib erfahren haben, sind sie im Erwachsenenalter dreimal häufiger wieder Opfer von Gewalt.

Auch hier gibt es spezielle Hilfe. Neben den genannten Ansprechpartnern und Vereinen gibt es auch Mutter-Kind-Häuser. Darüber hinaus hilft auch das Jugendamt. Es kann auch einen Platz in einer Einrichtung organisieren. Außerden gibt es speziell für Kinder folgende Hilfsangebote:

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Der Deutsche Kinderverein veröffentlichte dieses Poster, welches über typische Verletzungsbilder bei misshandelten Kindern aufklärt:

DKV_DB_Kindesmisshandlungen_Berliner-Charite_DINA0_191015

Häusliche Gewalt gleich nebenan: Was ist zu tun als Nachbar?

Personen aus der direkten Umgebung haben häufig Hemmungen bei häuslicher Gewalt einzuschreiten. Sie wollen sich nicht einmischen… Meist sind sie aber die Einzigen, die helfen können. Sie hören zumindest was passiert und werden unfreiwillig zu Zeugen.

Es besteht die Möglichkeit, in akuten Situationen die Polizei zu rufen. Sind Kinder im Spiel, kann auch das Jugendamt kontaktiert werden. Selbst muss sich keiner in Gefahr bringen. Diese Maßnahmen reichen völlig aus und sind besser, als nichts zu tun.

Quellen: Deutsche Kinderhilfe e. V. (Polizeilichen Kriminalstatistik 2017), Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes, Juraforum zum Begriff häuslichen Gewalt, Deutscher Kinderverein

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Bildquelle: Gettyimages/Serghei Turcanu