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Tschüss, Hotel Mama – Checkliste für die erste eigene Wohnung

Tschüß Hotel Mama: Die erste eigene Wohnung

Wenn Kinder ein Studium, eine Ausbildung oder ein freiwilliges soziales Jahr beginnen, entscheiden sich viele, das Elternhaus zu verlassen und in die erste eigene Wohnung zu ziehen. Wohnungssuche, Versicherungen, Unterhalt – Eltern müssen dann an Vieles denken. Die wichtigsten Fragen kompakt beantwortet.

Kein Türknallen mehr, keine Bad-Dauerbelegung und keine laute Musik bis spät in die Nacht – klingt doch himmlisch! Aber tatsächlich ist der Auszug des Kindes für viele Eltern ein trauriger und schwerer Moment. Das Kind loszulassen, es erwachsenwerden und auf eigenen Beinen stehen zu sehen, ist eine große Herausforderung. Neben den emotionalen Aspekten fällt es dabei oft schwer, einen kühlen Kopf zu bewahren und sich den vielen wichtigen Fragen zu widmen, die der Umzug in die erste eigene Wohnung mit sich führt. Welche Versicherungen behält mein Kind, welche muss es neu abschließen? Wie viel Unterhalt muss ich meinem Kind eventuell noch zahlen? Die wichtigsten Fragen haben wir in dieser Checkliste für dich kompakt beantwortet.

Wohnung, Studenten-Wohnheim oder WG?

Ob eure Tochter oder euer Sohn lieber alleine in einer Wohnung, im Studentenwohnheim oder einer Wohngemeinschaft leben möchte, hängt von vielen verschiedenen Dingen ab: Wie ist eure finanzielle Situation? Ein WG-Zimmer oder eine Wohnung im Studentenwohnheim ist oft günstiger, als eine eigene Wohnung. Das hängt aber auch stark vom Wohnort ab: In manchen kleinen Studienorten gibt es viel günstigen Wohnraum, in den meisten Großstädten sind die Preise jedoch extrem hoch und das Budget reicht gerade für ein kleines WG-Zimmer am Stadtrand. Außerdem kommt es auf persönliche Eigenschaften an: Wie selbstständig ist deine Tochter oder dein Sohn? Insgesamt haben alle drei Wohntypen verschiedene Vorteile:

  • Eigene Wohnung: Wenn dein Kind schon sehr selbstständig und auch gerne mal mit sich alleine ist, kann eine eigene Wohnung eine gute Entscheidung. Allerdings ist eine eigene Bleibe anfangs mit hohen Kosten verbunden: Sofa, Fernseher, Esstisch, Waschmaschine, Kühlschrank, Mikrowelle, Geschirr - alles nicht ganz billig. Hier lohnt es sich auf jeden Fall, bei Familie oder Freunden einen Blick in den Keller zu wagen oder Flohmärkte und Verkaufsplattformen im Netz zu besuchen. Viele Möbel und Elektrogeräte bekommt man für einen günstigen Preis in einem gebrauchten, aber guten Zustand.
  • Studenten-Wohnheim: Gerade wenn dein Kind in eine fremde Stadt zieht, kann ein Studentenwohnheim in der Anfangszeit bei der Orientierung helfen. Hier leben viele Studenten gemeinsam und sind trotzdem in ihren eigenen kleinen Apartments für sich. Man lernt sofort andere Studierende kennen, findet Anschluss und kann sich gegenseitig bei den vielen neuen Aufgaben, die die frisch gewonnene Freiheit so mit sich bringt, helfen. Zwischen den Studenten-Wohnheimen gibt es Unterschiede: In manchen gibt es Gemeinschaftsbäder und -küchen, in anderen sind die Apartments vollständig ausgestattet. Oft sind sie sogar möbliert, das heißt, ihr braucht keine großen Möbel-Anschaffungen vorzunehmen.
  • Wohngemeinschaft: Auch die WG hat wie das Studenten-Wohnheim den Vorteil, dass dein Kind gleich Anschluss in einer neuen Stadt finden kann. Die WG-Mitbewohner können sich beim gemeinsamen Kochen, Spieleabenden oder Ausgehen am Abend kennenlernen und wachsen nach einer Zeit manchmal zu einer kleinen Familie zusammen. Dafür gibt es aber natürlich keine Garantie, in manchen WGs kommt es auch zu großen Streitigkeiten, schließlich teilt man sich eine Wohnung und muss das gemeinsame Leben miteinander abstimmen. Ein weiterer Vorteil des WG-Lebens ist auch, dass viele Dinge, wie beispielsweise eine Waschmaschine oder Kochutensilien, oft schon in der Wohnung vorhanden sind.
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Der Vermieter möchte eine Bürgschaftserklärung, was bedeutet das?

Studenten oder Auszubildende haben es meist kein geregeltes Einkommen.  Der Vermieter kann deshalb nicht sicher sein, dass die Miete immer pünktlich auf seinem Konto landet. Mit der Bürgschaftserklärung unterschreibst du, dass im Zweifel du für die Mietkosten aufkommst. Dafür gibt es vom Vermieter meist ein Formular, alternativ finden sich vorgefertigte Formulare im Internet. Zur Bürgschaftserklärung musst du deine letzten drei Gehaltsnachweise sowie eine Kopie deines Personalausweises einreichen, alle Unterlagen gehen direkt an die Vermietung.

Muss sich mein Kind nach dem Auszug ummelden?

Auf jeden Fall. In Deutschland gibt es eine Meldepflicht. Direkt nach dem Umzug muss sich dein Kind beim zuständigen Bürgeramt vor Ort melden. Meist liegt die Frist dafür bei 14 Tagen, dies unterscheidet sich aber von Bundesland zu Bundesland. Meldet dein Kind sich nicht rechtzeitig um, droht ein Bußgeld. In vielen Bürgerbüros hat man die Möglichkeit, vorab online einen Termin zu buchen. Das erspart lästiges stundenlanges Warten und frühes Aufstehen.

Wie hoch sind die Kosten für den Umzug?

Das kommt auf die genauen Details des Umzugs an. Zieht dein Kind alleine in eine Wohnung, wird es nicht nur wegen der kompletten Wohnungsausstattung teurer, sondern auch, weil du aufgrund der vielen Umzugsgüter einen Transporter mieten musst. Zieht dein Kind innerhalb einer Stadt um, , liegt die Miete oft unter 100 Euro, zieht dein Kind jedoch in eine andere Stadt, wird es meist teurer. Auch hier lohnt sich der Blick ins Internet: Dort finden sich manchmal Privatpersonen, die ihren Transporter für einen wesentlich günstigeren Preis verleihen. Weiter braucht die neue Wohnung einen Internetanschluss. In Studentenwohnheimen oder WGs ist er meist schon vorhanden, in einer eigenen Wohnung muss dieser neu abgeschlossen werden. Ein Preisvergleich lohnt sich: Manche Anbieter verlangen hohe Anschluss- oder Routergebühren, andere verzichten auf diese Extrakosten.

Vor dem Umzug sollte ein Nachsendeantrag bei der Post abgeschlossen werden. Der sorgt dafür, dass Briefe zur neuen Adresse umgeleitet wird. Wichtigen Stellen wie der Bank, der Krankenversicherung oder dem Handyanbieter sollten aber natürlich dennoch so schnell wie möglich die neue Adresse gemeldet werden. Das ist übrigens nicht deine Aufgabe. Deine Tochter oder dein Sohn startet jetzt in ein selbstständiges Leben und kümmert sich daher selbst um solche Dinge. Kleine Erinnerungen sind aber natürlich erlaubt. Ein Nachsendeantrag kostet für 12 Monate etwa 25 Euro.

Wieviel Unterhalt muss ich meinem Kind zahlen?

Auch nach der schulisches Ausbildung besteht weiter Anspruch auf das Kindergeld, wenn dein Kind ein Studium, eine Ausbildung oder ein FSJ macht. Das gilt übrigens auch für die Übergangszeit zwischen Schule und Ausbildungsbeginn. Wie viel Unterhalt du deinem Kind zahlen musst, hängt vom Einkommen ab. In der Düsseldorfer Tabelle sind die genauen Werte aufgelistet. Als Richtwert gelten ungefähr 670 Euro.Klingt vielleicht erstmal ganz schön viel: Allerdings kann dein Kind, wenn es sich in einer Ausbildung befindet, finanzielle Ausbildungsunterstützung vom Staat, beantragen. Ob und wie viel Ausbildungsunterstützung der Staat zuschießt, hängt auch wieder vom Haushaltseinkommen ab.

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Wie sieht es mit Versicherungen aus?

  • Krankenversicherung: Sie ist die einzige Pflichtversicherung für Studierende oder Auszubildende. Die meisten Kinder sind über ihre Eltern gesetzlich familienversichert. Die Familienversicherung bleibt in der Ausbildungszeit oder bei einem freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr bis zum 25. Lebensjahr bestehen. Auch wenn dein Kind nicht mehr bei dir wohnt.Besteht bisher eine Privatversicherung, kann diese entweder beibehalten oder  in den Studententarif der gesetzlichen Krankenversicherung gewechselt werden. Preislich günstiger kann eine private Krankenversicherung dann sein, wenn dein Kind die über einen beamteten Elternteil über die Beihilfe zum Großteil versichert ist und nur für den Rest eine Versicherung benötigt. Das gilt allerdings auch nur bis zum 25. Lebensjahr. Wenn dein Kind viel reist oder ein Auslandssemester geplant ist, solltet ihr zusätzlich noch eine Auslandskrankenversicherung abschließen. Diese kostet ca. 10 Euro pro Jahr.
  • Haftpflichtversicherung: Hier gilt das Gleiche wie für die Krankenversicherung. Ist dein Kind in Ausbildung, Studium oder absolviert ein FSJ, bleibt es bei den Eltern mitversichert, auch wenn es nicht mehr bei den Eltern wohnt.

Wenn der Umzug dann endlich geschafft und alle Dinge geregelt sind, wird dir die Wohnung und die plötzliche Ruhe bestimmt ganz schön seltsam vorkommen. Aber sicher wirst du deine neu gewonnenen Freiheiten schnell zu schätzen wissen: Keine Streitereien mehr um die Badezimmerzeiten, kein Gemecker über das Essen, keine auf mysteriöse Weise verschwundenen Klamotten, keine Sorge vor dem hereinplatzenden Teenager beim Sex, keine ständigen Ermahnungen zum Aufräumen und kein Kümmern um Arzttermine mehr. Und wenn das nicht reicht, dann freu dich auf den ersten Besuch in der neuen Bleibe.

Bildquelle: Getty Images