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Krankenversicherung ohne Einkommen - Welche Möglich­keiten gibt es?

Krankenversicherung ohne Einkommen

In Deutschland gilt seit dem 1. Januar 2009 für alle Bürger*innen eine allgemeine Krankenversicherungspflicht gem. § 193 VVG. Diese gilt auch für Menschen ohne Einkommen. Wie du eine Krankenversicherung auch ohne Einkommen bekommst, erklärt der Artikel.

Grundsätzlich hast du in Deutschland zwei Möglichkeiten dich krankenversichern zu lassen. Du kannst dich gesetzlich oder privat krankenversichern. Dazu musst du verschiedene Voraussetzungen erfüllen.

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Gesetzliche Krankenversicherung

Die am häufigsten genutzte Art der Krankenversicherung ist die gesetzliche Krankenversicherung. 90 % der deutschen Bevölkerung sind darüber versichert. Auch ohne Einkommen hast du Möglichkeiten, dich gesetzlich zu versichern.

Mitversichern über die Familienversicherung

Eine Möglichkeit ist das beitragsfreie Mitversichern in der Krankenversicherung deines Partners oder deiner Partnerin.

Das kostenfreie Mitversichern im Rahmen der gesetzlichen Familienversicherung ist jedoch nur unter bestimmten Bedingungen möglich.

In der Regel können Ehepartner*innen, Kinder und Stiefkinder in der Familienversicherung mitversichert werden, wenn sie kein eigenes oder nur ein geringes Einkommen und keinen Anspruch auf eine andere Krankenversicherung haben. Auch in anderen familiären Konstellationen ist eine Familienversicherung möglich, zum Beispiel bei eingetragenen Lebenspartner*innen oder Pflegekindern.

Die Familienversicherung bietet eine kostenfreie medizinische Versorgung für die mitversicherten Familienmitglieder. Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung werden dabei allein vom hauptversicherten Familienmitglied bezahlt.

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Eigene Krankenversicherung ohne Einkommen

Ist dein*e Partner*in in der privaten Krankenversicherung, ist ein Mitversichern wie bei der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkassen nicht möglich. Du musst dich selbst versichern und kannst zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung wählen. In beiden Fällen ist die Krankenversicherung jedoch nicht beitragsfrei.

Krankenversicherung ohne Einkommen über die Sozialhilfe

Musst du dich selbst versichern, gibt es die Möglichkeit, dass das Sozialamt oder das Jobcenter deine Kosten für die Krankenkasse übernimmt. Voraussetzung ist allerdings, dass keine andere Möglichkeit der Krankenversicherung besteht und du eine finanzielle Bedürftigkeit nachweisen kannst. Bei der Beurteilung der Bedürftigkeit wird sowohl dein eigenes Einkommen und Vermögen, als auch das Einkommen deines Partners oder deiner Partnerin herangezogen (Anwendung von ALG I und ALG II). Wichtig zu wissen ist, dass das Sozialamt die Beiträge jedoch nur in angemessener Höhe übernimmt. Im Falle der privaten Krankenversicherung wird lediglich der Basistarif übernommen. Der sogenannte Zusatzbeitrag der Krankenversicherungen, egal ob gesetzlich oder privat, wird aber in jedem Fall gezahlt.

Sonderfall: Künstlerkasse

Für Selbstständige ohne Einkommen gibt es die Möglichkeit, sich über die Künstlersozialkasse (KSK) zu versichern. Hierbei handelt es sich um eine spezielle Form der gesetzlichen Krankenversicherung für Künstler*innen. Als Künstler*innen im Sinne der KSK gelten dabei Personen, die professionell und künstlerisch tätig sind, wie zum Beispiel bildende Künstler*innen, Schriftsteller*innen, Komponist*innen, Musiker*innen, Schauspieler*innen, Tänzer*innen und Regisseur*innen. Auch Journalist*innen und Publizist*innen können als Künstler*innen anerkannt werden. Die Kasse prüft jedoch im Einzelfall, ob eine künstlerische oder publizistische Tätigkeit vorliegt und ob du als Antragsteller*in die Voraussetzungen für eine Aufnahme erfüllst. Kriterien wie Dauer und Umfang der erwerbsmäßigen und auf Dauer angelegten (nicht nur vorübergehenden) Tätigkeit, die Qualität der Arbeit sowie die Einkommensverhältnisse spielen bei der Bewertung eine Rolle.

Was passiert, wenn ich keine Krankenversicherung habe?

Wenn du nicht krankenversichert bist, verstößt du gegen das Gesetz. Du musst dann mit hohen Nachzahlungen rechnen. Beiträge, die während der nicht versicherten Zeit fällig gewesen wären, müssen teilweise nachgezahlt werden.

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Wer krankenversichert ist, hat gut lachen:

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Bildquelle: Getty Images/ izusek

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