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Steuerklasse 6: Alles Wissenswerte einfach und verständlich erklärt

Steuerklasse 6

Wer arbeitet, zahlt Lohnsteuer. Wie viel du zahlen musst, hängt von deiner Steuerklasse ab. Die Steuerklasse 6 "garantiert" dir von allen sechs Steuerklassen die höchsten Abzüge und ist somit die unvorteilhafteste Steuerklasse für dich als Arbeitnehmer*in.

Wann wirst du der Steuerklasse 6 zugeordnet?

Als Arbeitnehmer*in kannst du in Deutschland mehrere Jobs gleichzeitig haben. Das Finanzamt ordnet dir für deine erste Beschäftigung entsprechend deines Familienstandes eine Steuerklasse von 1 bis 5 zu. Dein Zweitjob wird automatisch der Steuerklasse 6 zugeordnet. Das gleiche gilt auch für einen möglichen Drittjob. Verdienst du jedoch in deinem zusätzlichen Job weniger als 520 € im Monat, hast du einen Minijob. Dieser wird keiner Steuerklasse zugeordnet.

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Auch wenn du deiner Arbeitgeber*in keine Lohnsteuerkarte vorliegen kannst oder die Lohnsteuermerkmale fehlerhaft mitteilst, wirst du normalerweise in die Steuerklasse 6 eingeordnet.

Wie wirkt sich diese Steuerklasse auf deinem Lohnzettel aus?

Als Arbeitnehmer*in mit Steuerklasse 6, musst du deutlich höhere Steuern zahlen als Arbeitnehmer*innen in anderen Steuerklassen. Grund dafür ist das Fehlen von Freibeträgen, die in den anderen Klassen berücksichtigt werden. So gibt es zum Beispiel weder den Grundfreibetrag in Höhe von 10.908 Euro pro Jahr noch den Kinderfreibetrag oder die Arbeitnehmerpauschale. Es kommt stattdessen ein fester Steuersatz zur Anwendung, der in der Regel höher ist als in den anderen Steuerklassen.

Mit Steuerklasse 6 musst du damit rechnen, dass dein Nettolohn erheblich niedriger ausfällt als der Nettolohn von Arbeitnehmer*innen in anderen günstigeren Steuerklassen. Es kann deswegen im Vorfeld sinnvoll sein, sich über die Auswirkungen zu informieren und die konkreten Auswirkungen auszurechnen.

Welcher der Jobs sollte Steuerklasse 6 sein?

Wenn du mehrere Jobs hast, kannst du selbst entscheiden, welcher deiner Jobs dieser Steuerklasse zugeordnet wird. Aufgrund der hohen Abzüge solltest du den Job mit dem geringeren Gehalt der Steuerklasse zuordnen lassen.

Was ist die Veranlagungspflicht?

Bei mehreren Jobs hast du in der Regel auch unterschiedliche Arbeitgeber*innen, von denen du Arbeitslohn erhältst. Deswegen musst du in diesem Fall eine Steuererklärung abgeben. Positiver Nebeneffekt: Durch die Steuererklärung, bekommst du zu viel gezahlte Steuern wieder zurück.

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Wie kannst du die Steuerbelastung reduzieren?

Als Arbeitnehmer*in in dieser Steuerklasse gibt es jedoch einige Möglichkeiten, die Steuerbelastung zu reduzieren. Du kannst beim Finanzamt zum Beispiel einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung stellen. Es werden dann bestimmte Ausgaben wie Fahrtkosten berücksichtigt, um die Steuerlast zu verringern.

Du kannst auch versuchen die Steuerklasse zu wechseln, wenn du zum Beispiel als Arbeitnehmer*innen in der Steuerklasse 6 nur vorübergehend tätig bist. Wenn sich Rahmenbedingungen bei dir verändern, kannst du jedenfalls prüfen und versuchen, ob ein Steuerklassenwechsel möglich ist.

Das Gute: Wenn du eine Steuererklärung machst, kannst du dir zu viel gezahlte Steuern wieder zurückholen.

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