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Was bedeutet Warmmiete? Alles über Nebenkosten und Mietvertrag

Was bedeutet Warmmiete

Wenn du auf der Suche nach einer neuen Wohnung Mietpreise vergleichst, solltest du Kaltmiete und Warmmiete nicht durcheinanderbringen. Was Warmmiete bedeutet und worauf du in diesem Zusammenhang achten kannst.

Was bedeutet Warmmiete?

Wenn du die monatlichen Nebenkosten zu deiner Kaltmiete addierst, erhältst du die Warmmiete. Sie enthält neben der Miete für die Benutzung der Wohnung auch die sogenannten Nebenkosten. Das sind beispielsweise Kosten für das Heizen der Wohnräume und die Kosten für den Wasserverbrauch.
Du kannst statt des Begriffs der Warmmiete auch Bruttomiete und Bruttowarmmiete benutzen.

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Nebenkosten & Mietvertrag

Wenn in deinem Mietvertrag eine monatliche Nebenkostenpauschale vereinbart ist, entspricht der komplette Mietbetrag deiner Warmmiete. Durch die Pauschale sind alle anfallenden umlegbaren und/ oder vertraglich vereinbarten Nebenkosten abgegolten.

Bei der Kaltmiete hingegen bezahlst du ausschließlich für die Nutzung der Räumlichkeiten der angemieteten Wohnung oder des Hauses. Laufende Kosten sind in der Miete nicht inklusive.

Insbesondere bei Langzeitvermietungen werden die Nebenkosten den Mietern normalerweise gesondert durch eine jährliche Nebenkostenabrechnung in Rechnung gestellt. Damit der Vermieter oder die Vermieterin die laufenden Nebenkosten nicht vorstrecken muss, leistest du als Mieter*in monatliche Abschlagszahlungen auf die Nebenkostenabrechnung zusammen mit der eigentlichen Miete meist per Dauerauftrag.

Zuviel entrichtete Zahlungen werden im Zuge der jährlichen Nebenkostenabrechnung an dich zurückerstattet. Es können aber auch Nachzahlungen von dir eingefordert werden, wenn die tatsächlich entstandenen Kosten in dem Abrechnungsraum größer waren als die von dir gezahlten Abschläge.

Umlagefähige Kosten

Der Vermieter kann nicht alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Wohnung anfallen, auf dich als Mieter umlegen.
Dies ist nur bei den sogenannten umlagefähigen Kosten möglich. In § 2 der Betriebskosten Verordnung (BetrKV) findest du die umlagefähigen Kosten.

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Typische umlagefähige Kosten sind dabei:

  • Grundsteuer
  • Sach- und Haftpflichtversicherungen
  • Aufzug
  • Beleuchtung (außen und innen, bspw. Wegebeleuchtung, Treppenhausbeleuchtung)
  • Wasser und Abwasser
  • Heizkosten sowie Instandhaltung und Wartung der Heizanlage
  • teilweise Hausmeisterkosten
  • Müllabfuhr und Recycling
  • Reinigung der Hausflure
  • Winterdienst

Nicht umlagefähige Kosten

Dagegen sind viele Kosten, die im Zusammenhang mit einer Immobilie entstehen, nicht umlagefähig:

  • Kontoführung für das Bankkonto der Vermieters, auf das du die Miete überweist
  • Porto für Briefverkehr, das der Vermieter aufbringt
  • Verwaltungskosten: Kosten für eine externe Hausverwaltung
  • Instandhaltung & Reparaturen: Handwerkerrechnung
  • Anschaffung von Werkzeug für mögliche Reparaturen
  • Sicherheitsdienst für die Überwachung des Objekts
  • einige Versicherungen wie Mietausfallversicherung und Rechtschutzversicherung
  • Gerichtskosten bei Streitigkeiten

Was ist mit anderen typischen Kosten wie Strom, Telefon und Internet?

Verträge über Strom, Kabel-TV, Internet und Telefonanschluss sind normalerweise nicht in den Nebenkosten enthalten, sondern werden normalerweise von dir selbst mit den von dir gewählten Anbietern geschlossen und bezahlt. Aber auch hier gibt es manchmal Ausnahmen, so dass sich der Blick in den Mietvertrag lohnen kann.

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Wenn du über einen Mietvertrag mit einer Nebenkostenpauschale verfügst, kannst du dich in Zeiten stark steigender Nebenkosten aufgrund von Heizkosten freuen. Jedoch ist diese Art von Mietverträgen zumindest bei Langzeitmieten die Ausnahme. Du kannst übrigens mit einfachen Tricks den Verbrauch und somit die Heizkosten senken.

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Bildquelle: Getty Images/bernardbodo

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