1. familie.de
  2. Familienleben
  3. Corona-Quarantäne: Freiheitsstrafe für Spielplatz-Besuch?

Corona-Virus

Corona-Quarantäne: Freiheitsstrafe für Spielplatz-Besuch?

häusliche Quarantäne

Die meisten Betreuungseinrichtungen haben wegen des Coronavirus geschlossen. Alle die, die positiv darauf getestet werden, müssen in 'häusliche Quarantäne'. Gleiches gilt für Verdachtsfälle. Gerade Familien mit Kindern stehen nun vor Herausforderungen. Die Kinder sind nicht ausgelastet und die ganze Wohnung versinkt im Chaos. Da liegt es doch nahe, mal vor die Tür zu gehen, frische Luft zu schnappen und auf den Spielplatz zu gehen.

Erfahre mehr zu unseren Affiliate-Links
Wenn du über diese Links einkaufst, erhalten wir eine Provision, die unsere redaktionelle Arbeit unterstützt. Der Preis für dich bleibt dabei unverändert. Diese Affiliate-Links sind durch ein Symbol gekennzeichnet.  Mehr erfahren.

Ist es trotz häuslicher Quarantäne erlaubt, auf den Spielplatz zu gehen?

Familien, die in häuslicher Quarantäne sind, dürfen das Haus bzw. die Wohnung nicht verlassen. Auch ein Gang zum Spielplatz ist nicht erlaubt. Geregelt ist dies im Infektionsschutzgesetz §30.

Anzeige

Demnach können Kranke, Krankheitsverdächtige und Ansteckungsverdächtige abgesondert werden, so steht es im Gesetz. Konkret heißt das: Sie werden isoliert. Hierfür schicken die Behörden Betroffene in ein Krankenhaus oder eben in häusliche Quarantäne.

Wer trotz häuslicher Quarantäne auf den Spielplatz geht, riskiert eine Strafe!

Setzen sich Familien über diese Anordnung hinweg, ignorieren die häusliche Quarantäne und gehen beispielsweise auf den Spielplatz, drohen Bußgelder oder sogar schwerere Strafen.

Nach Infektionsschutzgesetz § 75 drohen bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Schlimmer noch, wenn es zur Ansteckung kommt. Dies könnte dann als fahrlässige Körperverletzung ausgelegt werden. Hierzu regelt das Strafgesetzbuch § 229, dass eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe droht.

Bundesländer können eigene Länderverordnungen erlassen

Die Schulschließungen, die Veranstaltungsabsagen oder beispielsweise die Gastronomiebestimmungen regeln die Bundesländer selbst. Bayern und einige andere Bundesländer schließen beispielsweise ab Mittwoch, den 18.3.2020 alle Geschäfte, bis auf solche, die den täglichen Bedarf abdecken.

In solchen Länderverordnungen können auch Bußgelder geregelt sein, wenn sich eine Familie, trotz Corona-Infektion, nicht an die häusliche Quarantäne hält. Das Gesundheitsministerium Schleswig-Holsteins droht mit einem Bußgeld von 25.000 Euro. In Hamburg und Bayern beispielsweise drohen ebenfalls Bußgelder, allerdings bleibt die Höhe bisher offen.

Weitere Infos zum Thema häusliche Quarantäne, findet ihr beim ZDF. Und 31 Tipps, wie ihr die häusliche Quarantäne für euch nutzt, findet ihr bei unseren Kolleginnen von desired.

Bildquelle: Gettyimages/Gorgots