Während die Lage für Mütter ziemlich klar ist, können andere Beteiligte nicht davon ausgehen, dass ihnen für die Geburt ihres Kindes Sonderurlaub gewährt wird.
Werdende Väter oder Partnerinnen von schwangeren Frauen, die auf Sonderurlaub für die Geburt ihres Kindes hoffen, sollten erstmal lesen. Zwar geht man in diesen Zeiten, wo in den Chefetagen getönt wird, wie sehr man junge Eltern unterstützen will, davon aus, dass man vom Arbeitgeber extra Zeit bekommt, wenn sich Nachwuchs ansagt, aber bei einigen Firmen beißt man auf Granit. Deshalb sollte man sich den Arbeitsvertrag und die Betriebsvereinbarungen zum Thema genau anschauen, wenn man Sonderurlaub beantragen möchte.

Wann kann ich davon ausgehen, dass ich Sonderurlaub bekomme?
Ganz einfach, wenn es im Arbeits- oder Tarifvertrag oder in der Betriebsvereinbarung steht. Ist dazu nichts festgehalten, kann man sich auf §616 des BGB berufen, in dem es heißt: "Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird.“ Auf Deutsch heißt dies, dass jemand anderes oder ein Ereignis für diese Verhinderung verantwortlich sein muss und in dem Fall ist es das Kind, das mit seiner Geburt den Vater davon abhält, zur Arbeit zu gehen.
Man kann sich aber nicht darauf ausruhen, denn Arbeitgeber dürfen diese Regelung definieren und leider auch ganz ausschließen. Also noch einmal genau in den Verträgen schauen, ob da §616 ausgeschlossen wurde, denn dann muss man auf den ganz normalen Urlaub zurückgreifen.
Mit wie vielen Tagen kann ich rechnen?
Auch da muss man wieder in die Verträge schauen, beispielsweise gibt es für Mitarbeiter im öffentlichen Dienst, die nicht verbeamtet sind, einen Tag Sonderurlaub, auch für die Beamten gilt dies. Einige Arbeitgeber in der freien Wirtschaft können großzügiger sein und zwei Tage geben, manchmal sogar drei, das steht dann aber in den dort üblichen Verträgen, die ohne Tarifbindung sind oder in den Betriebsvereinbarungen. Es nützt vielleicht auch etwas, mit der eigenen Führungskraft einfach mal zu reden oder den Betriebsrat aufzufordern, eine neue Betriebsvereinbarung zu verhandeln.
Wer bekommt den Sonderurlaub nicht?
Auch da lohnt - wie immer - ein Blick in die entsprechende Verträge und Betriebsvereinbarungen, denn es kann in diesen modernen Zeiten durchaus der Fall sein, dass nicht verheiratete Väter und lesbische Partnerinnen, die nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, leer ausgehen. Wie zum Beispiel im öffentlichen Dienst. Beamte bekommen auch bei einer eheähnlichen Gemeinschaft einen Tag Sonderurlaub, nicht-verbeamtete Mitarbeiter, für die der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes gilt, bekommen ihn nicht.
Auch Menschen, die sich immer über ihre Gleitzeit freuen, haben, was Sonderurlaub betrifft, auf die falsche Karte gesetzt, denn auch sie bekommen ihn meistens nicht. Es geht darum, ob das Kind in der Kernarbeitszeit geboren wurde und ob man diese Zeit dann wieder ausgleichen könnte - auch da muss man dann genau hinschauen. Sollte das Kind an einem Sonntag geboren worden sein, gibt es nur in ganz seltenen Fällen den Sonderurlaub für den Montag, auch da sollte man nachfragen.
Früh anmelden
Alle, die Sonderurlaub für die Geburt ihres Kindes haben möchten, sollten ihn möglichst früh anmelden, damit der Arbeitgeber Bescheid weiß. Sollte der Arbeitgeber trotz Vereinbarungen den Sonderurlaub nicht genehmigen, sollte man auf keinen Fall auf eigene Faust den Tag freinehmen, sondern den Betriebsrat einschalten und wenn es gar nicht geht, rechtliche Schritte einleiten, denn dazu gibt es spezielle Eilverfahren. Dies sollte aber wirklich eine Ausnahme darstellen. Werdende Väter, die übrigens auf der ganz sicheren Seite sein wollten und normalen Urlaub buchten, haben leider kein Recht darauf, dass dies im Nachhinein als Sonderurlaub angesehen wird. Auch hier gilt, das Gespräch mit dem Chef oder Chefin zu suchen, ob nicht ein Auge zugedrückt werden kann - immerhin wollen auch Partner an diesem nicht alltäglichen Glück teilhaben.
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