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Mütterrente: Pluspunkte für deine spätere Altersrente

Mütterrente

Die Mütterrente in Deutschland ist ein heiß diskutiertes Thema. Es geht darum, dass Mütter und Väter, die ihre Kinder erzogen haben, oftmals weniger Rentenansprüche haben als Arbeitnehmer*innen. Die Mütterrente soll die Erziehungsleistungen von Müttern und Vätern finanziell anerkennen und damit Benachteiligungen beseitigen. Wir erörtern die kniffligen Details.

Mütterrente I und Mütterrente II

Die Mütterrente I wurde erstmals im Jahr 2014 eingeführt und letztmalig 2019 mit der Mütterrente II verändert. Sie ist keine eigenständige Rente, sondern stellt einen Zuschlag auf die Altersrente dar. Du kannst dir nun maximal drei Erziehungsjahre (ab Geburtsjahr 1992) für die Mütterrente anrechnen lassen.

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Die Mütterrente I und Mütterrente II zeigen die Veränderung über die Jahre. Aktuell wird die Mütterrente II für Eltern von Geburten vor 1992 angewendet und bedeutet praktisch, dass Müttern und Vätern, die vor 1992 geborene Kinder erzogen haben, ein weiteres halbes Jahr Kindererziehungszeit angerechnet bekommen. Du erhältst somit 2,5 Jahre statt 2 Jahre (Mütterrente I).

Wann kannst du die Mütterrente beziehen?

Egal ob Mann oder Frau, die Mütterrente erhältst du, wenn du eine Altersrente beziehst und dir die Kindererziehungszeit angerechnet wird. Für die Anerkennung ist entscheidend, wer das Kind überwiegend erzogen hat. Die Rentenversicherung ordnet die Erziehungszeit zwar grundsätzlich der Mutter zu, jedoch könnt ihr diese durch eine gemeinsame schriftliche Erklärung auf den anderen Elternteil übertragen lassen. Für den gleichen Zeitraum kann dies aber immer nur ein Elternteil sein.

Somit können in der Regel folgende Personen die Rente beziehen:

Welche Voraussetzungen musst du für die Mütterrente erfüllen?

Die Mütterrente ist ein Zuschlag zu deiner Altersrente. Du erhältst sie somit nur, wenn du einen Anspruch auf die Altersrente hast. Einen Anspruch auf die Altersrente hast du wiederum nur, wenn du mindestens fünf Jahre gesetzlich rentenversichert warst.

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Falls du die fünf Jahre nicht erreicht hast, kannst du dir die Zeiten der Kindererziehung anrechnen lassen. Du erfüllst die Voraussetzungen, wenn du zum Beispiel ein vor 1992 geborenes Kind erzogen hast und zudem 30 Monate gesetzlich rentenversichert warst, da ein vor 1992 geborenen Kind mit 2,5 Jahren berücksichtigt wird. Hast du zwei vor 1992 geborene Kinder großgezogen, erfüllst du die Voraussetzungen, ohne gesetzlich rentenversichert gewesen zu sein. Für die erfolgreiche Anerkennung der Zeiten musst du dein Kind hauptsächlich in Deutschland und nicht im Ausland erzogen haben.

Was du tun kannst, wenn du nicht fünf Jahre gesetzlich rentenversichert warst

Falls du trotz der Berücksichtigung der Erziehungszeiten die Versicherungszeit nicht erfüllt hast, kannst du fehlende Zeiten über die Leistung freiwilliger Beiträge zur Rentenversicherung ausgleichen. Dieses geht aber nur, wenn du vor 1955 geboren bist und deine Zeiten für Kindererziehung bei der Rente anerkannt wurden. Du kannst dazu die Rentenversicherung kontaktieren und dich ausführlich zu den konkreten Möglichkeiten beraten lassen.

Wann hast du keinen Anspruch auf die Mütterrente?

Auch wenn du die obigen Voraussetzungen erfüllst, gibt es Fälle, in denen du leider keinen Anspruch hast: Hast du in der Erziehungszeit bereits eine Altersrente, Beamtenpension oder eine berufsständische Altersversorgung bezogen, hast du normalerweise keine Ansprüche.

Wie beantragst du die Mütterrente?

Die Auszahlung der Mütterrente erfolgt automatisch, du musst sie somit nicht gesondert beantragen, sofern die Erziehungszeiten im Rentenkonto erfasst sind. Wenn sie fehlen, musst du einen Antrag stellen und die Geburtsurkunde deines Kindes vorlegen. Das Formular V0800 der Deutschen Rentenversicherung hilft dir, fehlende Zeiten zu ergänzen. Sobald alles vermerkt ist, wird dir die Mütterrente ausgezahlt.

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Wieviel Entgeltpunkte kannst du erhalten?

Als Versicherte*r sammelst du dein ganzes Arbeitsleben lang Entgeltpunkte (auch Rentenpunkte genannt) auf deinem Rentenkonto. Von ihnen hängt die Höhe deiner späteren Rente ab. Durch die letzte Reform im Jahr 2019 erhältst du als Erziehende*r statt 2 nun bis zu 2,5 Kindererziehungsjahre (bzw. Entgeltpunkte) für jedes Kind, welches vor 1992 geboren ist, auf dein Rentenkonto angerechnet und bis zu drei Erziehungsjahre für jedes Kind, welches ab 1992 geboren ist.

Welche Höhe hat die Mütterrente?

Du erhältst für die Erziehung zusätzliche Entgeltpunkte, die deinem Rentenkonto gutgeschrieben werden. Der Wert eines solchen Punktes wird regelmäßig zum 1. Juli eines jeden Jahres für die alten und neuen Bundesländer festgelegt. Zur Berechnung der Höhe nimmt die Rentensicherung den deutschen Durchschnittsverdienst zu Hilfe. Dieser wurde vorläufig auf 43.142 € im Jahr festgesetzt (Q1/2023). 2022 betrug das Durchschnittsentgelt 38.901 €.

Ein Entgeltpunkt hat zurzeit (Stand 03/2023) einen Gegenwert von 36,02 € in den alten Bundesländern und von 35,52 € in den neuen Bundesländern. Bei 3 Entgeltpunkten für ein Kind würdest du somit in den alten Bundesländern einen monatlichen Zuschlag von 108,06 € auf deine Altersrente erhalten.

Die Erziehung eines Kindes bringt jede Menge neue Aufgaben mit sich. Insbesondere diese 10 Dinge (aber natürlich noch viel viel mehr) können Mütter perfekt. Erkennt ihr euch wieder?

10 Dinge, die Mütter einfach perfekt können
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Schätzfragen mit Antworten: Wer schafft alle 30 kniffligen Aufgaben?

Bildquelle: Getty Images/Geber86

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