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Planschen verboten

Generelles Verbot für Planschbecken in Deutschland? Das müsst ihr wissen

Droht ein Planschbecken-Verbot auf dem Balkon? Informiere dich, wann du kein Planschbecken für dein Kind aufstellen darfst
© familie.de/Midjourney

Die Temperaturen sind in den letzten Tagen und Wochen immer wieder über die 30-Grad-Marke geklettert und wir und unsere Kinder schwitzen. Also ab ins Planschbecken. Doch was viele Familien nicht wissen: In manchen Fällen könnte der kühle Wasserspaß auf Balkon oder Terrasse tatsächlich verboten werden. Bevor ihr in die nächste Wasserschlacht startet, solltet ihr wissen, was erlaubt ist und wann der Vermieter oder die Vermieterin euch einen Strich durch die Rechnung machen kann.

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Wenn die Temperaturen steigen und die Kinder nach Abkühlung lechzen, wird der heimische Balkon schnell zur Wasseroase. Gerade wenn die Freibad-Preise immer weiter klettern – laut Statistischem Bundesamt mussten Familien im Mai 2025 fast sechs Prozent mehr zahlen als im Vorjahr – ist das eigene Planschbecken eine willkommene Alternative. Doch bevor ihr das Wasser einlasst und die Badehose anzieht, gibt es einige rechtliche Hürden, die ihr kennen solltet.

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"Mama, dürfen wir wirklich nicht planschen?" – Wenn der Vermieter Nein sagt

Die gute Nachricht zuerst: Ein grundsätzliches Verbot von Planschbecken gibt es in Deutschland nicht. Trotzdem können Vermieter unter bestimmten Umständen den Wasserspaß untersagen. Entscheidend ist oft die Hausordnung, die Teil eures Mietvertrags ist.

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch haben Vermieter durchaus das Recht, die Nutzung von Planschbecken einzuschränken, wenn dadurch Schäden am Gebäude entstehen könnten. Besonders wenn eine Überlastung des Balkons droht oder Wasserschäden befürchtet werden, kann der Vermieter Einspruch erheben.

Zwischen Traumsommer und Albtraum – So klärt ihr die Rechtslage

Bevor ihr zur Wasserschlacht ruft, solltet ihr folgende Schritte unternehmen:

  • Mietvertrag und Hausordnung prüfen: Gibt es spezifische Regelungen zu Planschbecken?
  • Beim Vermieter nachfragen: Im Zweifelsfall klärt direkt mit eurem Vermieter, was erlaubt ist.
  • Größe und Gewicht beachten: Ein kleines Becken mit wenig Wasser ist eher genehmigungsfähig als ein großes.
  • Nachbarn informieren: Vorbeugend Nachbarn informieren kann spätere Konflikte vermeiden.
  • Sicherheitsmaßnahmen treffen: Wasserdichte Unterlage verwenden und Ablaufmöglichkeiten einplanen.
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"Aber alle anderen dürfen das auch!" – Wenn die Kinder nicht verstehen, warum sie nicht planschen dürfen

Kindern zu erklären, warum das Planschbecken verboten ist, während die Nachbarskinder fröhlich planschen, kann herausfordernd sein. Hier hilft Ehrlichkeit: "Wir müssen uns an die Regeln halten, aber wir finden eine andere Lösung für den Wasserspaß."

Poster

Wenn's ernst wird – Mögliche Konsequenzen bei Missachtung der Regeln

Wer trotz Verbot ein Planschbecken aufstellt, muss mit Konsequenzen rechnen. Im Mietrecht kann dies zu einer Abmahnung führen. Bei wiederholten Verstößen gegen die Hausordnung sind in schweren Fällen sogar mietrechtliche Konsequenzen möglich.

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Besonders problematisch wird es, wenn durch das Gewicht des Wassers tatsächlich Schäden entstehen. Ein mittelgroßes Planschbecken mit 1.000 Litern Wasser wiegt immerhin eine Tonne – nicht jeder Balkon ist für solche Lasten ausgelegt. Kommt es zu Schäden, könntet ihr dafür haftbar gemacht werden.

Rettung für den Wasserspaß – So klappt's doch noch mit dem Planschen

Wenn ihr grünes Licht für euer Planschbecken habt, beachtet folgende Tipps:

  • Wählt ein Becken mit angemessener Größe für euren Balkon
  • Stellt es nicht direkt an die Balkonbrüstung, um Überschwappen zu vermeiden
  • Verwendet eine wasserdichte Unterlage zum Schutz des Bodens
  • Entleert das Becken nach jedem Gebrauch oder spannt eine Abdeckplane
  • Achtet auf die Wasserqualität, besonders bei längerer Nutzung
  • Lasst Kinder niemals unbeaufsichtigt im Planschbecken!

Mit Rücksicht und Information zum Badespaß

Ein Planschbecken auf dem Balkon kann für Kinder eine wunderbare Abkühlung im Sommer sein. Mit etwas Vorausplanung, Rücksichtnahme und der richtigen Information steht dem Wasserspaß meist nichts im Wege. Klärt die rechtliche Situation vorab, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden. So könnt ihr die heißen Tage entspannt genießen – und eure Kinder haben trotzdem ihren Wasserspaß.

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Hattet ihr schon einmal Ärger wegen eures Planschbeckens auf dem Balkon oder freudig lärmender Kinder im Garten? Schreibt uns gerne eine E-Mail mit euren Erfahrungen dazu.

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