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Führerschein & E-Autos

Diese 9 Dinge ändern sich 2024 für Autofahrer

Familie im Auto
© Getty Images/Solovyova

2024 kommen einige Veränderungen auf Autobesitzer zu: Was wir im kommenden Jahr beachten müssen und welche neuen Pflichten auf uns warten.

#1 Führerschein-Umtausch: Diese Jahrgänge sind betroffen

Der Umtausch rosafarbener oder grauer Papierführerscheine geht weiter: Bis zum 19. Januar 2024 müssen Autofahrer*innen der Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 ihr Dokument in einen Scheckkarten-Führerschein umgetauscht haben. Wer den Umtausch verpeilt und sich danach mit dem alten Dokument ausweist, muss 10 € Verwarngeld zahlen und den neuen Führerschein anschließend bei der Polizei nachzeigen. Der neue Führerschein ist auf 15 Jahre befristet und kostet 25 €. 

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#2 Farbe der HU-Plakette 2024

Solltet ihr euer Auto 2024 zur Hauptuntersuchung (HU) beim TÜV oder einer anderen Prüforganisation bringen, bekommt ihr bei bestandener Kontrolle eine blaue Plakette ans Kennzeichen. Die nächste Hauptuntersuchung steht dann zwei Jahre später an, also 2026. Für Neufahrzeuge unter 3,5 t gilt hingegen eine Dreijahresfrist, die Plakette ist mit der Ziffer "27" beschriftet und gelb. 

#3 Neue Assistenzsysteme werden Pflicht

Eine ganze Reihe neuer Assistenzsysteme soll die Sicherheit im Auto für alle Verkehrsteilnehmer*innen weiter erhöhen. Dazu gehören ein hoch entwickelter automatischer Assistent zur besseren Notbremsung, ein Notfall-Spurhalteassistent, ein intelligenter Geschwindigkeitsassistent (ISA), Müdigkeitswarner bzw. Aufmerksamkeitsüberwachung, Rückfahrassistent, Abbiegeassistent und Kollisionswarner, ereignisbezogene Datenaufzeichnung bei Unfällen (Blackbox), Notbremslicht und ein erweiterter Kopfaufprallschutzbereich.

Laut der EU-Verordnung 2019/2144 sind diese Assistenten bereits seit dem 6. Juli 2022 für komplett neu entwickelte (typisierte) Autos vorgeschrieben, ab dem 7. Juli 2024 sind sie dann Pflicht in allen neu zugelassenen Pkw. Eine Nachrüstpflicht für aktuelle Modelle besteht aktuell nicht. 

#4 Wallbox-Solarförderung geht in die nächste Runde

Die KfW-Förderung für Photovoltaikanlagen wurde im September 2023 nach nur wenigen Stunden schon wieder gestoppt. Bis zu 10.200 € Zuschuss konnten Besitzer eines E-Autos beantragen, wenn sie eine Solaranlage auf ihrem Eigenheim installieren und diese zum Laden des Stromers nutzen. Wegen des Ansturms war der Fördertopf von 300 Millionen Euro blitzschnell ausgeschöpft.

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2024 legt die Förderbank KfW das Programm mit 200 Millionen Euro ein weiteres Mal auf. Ein genauer Starttermin ist noch nicht bekannt. Vermutlich gilt aber auch im neuen Jahr: Wer zuerst kommt, erhält auch die Förderung. 

#5 Neue Richtlinien für den Führerschein

Derzeit laufen die Verhandlungen über neue Richtlinien zum Führerschein. Hier stehen verschiedene Vorschläge zur Diskussion, darunter Gewichtsbegrenzungen für die Fahrzeuge von Fahranfänger*innen und mehr Untersuchungen für ältere Autofahrer. Entschieden ist allerdings noch nichts, möglicherweise soll aber bis Ende 2023 ein Beschluss feststehen.

#6 Neue Typklassen bei den Kfz-Versicherungen

Die Besitzer von rund 13 Millionen Autos in Deutschland bekommen in der Kfz-Haftpflichtversicherung eine neue Typklasse. Rund 7,4 Millionen Autos erhalten dabei im Vergleich zum Vorjahr höhere Einstufungen, für Halter von rund 5,4 Millionen Autos gibt es niedrigere. Für 70 % (rund 29,4 Millionen Autos) bleibt es bei der Typklasse des Vorjahres.

Die Klassenänderung kann dabei möglicherweise als einer von mehreren Faktoren zu anderen Versicherungsbeiträgen führen, hat aber nicht automatisch höhere oder niedrigere Versicherungsbeiträge zur Folge. Auch der Wohnsitz des Fahrzeughalters spielt hier eine Rolle: Die Schadensbilanz des Zulassungsbezirks spiegelt sich in den Regionalklassen wider. Für bestehende Verträge bedeuten die neuen Typklassen meist zum 1. Januar 2024 Veränderungen. Für neue Verträge können sie sofort in Kraft treten.

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Die einzelnen Typklassen berechnen sich nach den Schäden und Reparaturkosten, die ein Automodell verursacht. Fallen diese gering aus, landet es in eine niedrigen Klasse. Hohe oder häufige Schäden und Leistungen der Versicherungen führen dagegen zu einer Hochstufung. 

#7 E-Auto-Förderung sinkt

Schon 2023 sind die E-Auto-Förderung gesunken und die Zuschüsse für Firmenwagen komplett gestrichen worden. Ab dem 1. Januar bekommen Privatleute jetzt für batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge mit Nettolistenpreis bis zu 45.000 € nur noch 3.000 € Förderung vom Bund. Die Hersteller legen 1.500 € dazu. Entscheidend für die Förderung bleibt das Datum des Förderantrags, der eine Fahrzeugzulassung voraussetzt. Der Fördertopf soll insgesamt auf 810 Millionen Euro gekürzt werden.

Ihr überlegt dennoch, euch ein E-Auto zuzulegen? Dann hilft euch dieses Video bestimmt bei der Entscheidungsfindung:

E-Autos: Lohnt sich jetzt schon ein Kauf?
E-Autos: Lohnt sich jetzt schon ein Kauf?

#8 CO2-Steuer steigt: Höhere Spritpreise möglich

Am 1. Januar 2024 tritt die nächste Stufe der CO2-Steuer in Kraft. Sie steigt damit von 30 auf 40 € pro Tonne. Der Außenhandelsverband für Mineralöl und Energie rechnet damit, dass Benzin und Diesel für Autofahrer dadurch im Schnitt rund 3 Cent pro Liter teurer werden. Welche Apps euch dabei helfen, die Tankstelle mit dem günstigsten Benzinpreis zu finden, erfahrt ihr hier.

#9 THG-Quote für Elektrofahrzeuge

Ein E-Auto fahren und dabei Geld verdienen: Das ist seit Anfang 2022 mit der THG-Quote möglich. Mineralölfirmen müssen CO2 einsparen und können dafür eine Quote an emissionsarmen Kraftstoffen auf den Markt bringen. Da die Quoten nicht erfüllt werden können, kommen Elektroautofahrer*innen ins Spiel: Sie leisten mit ihren bei der Fahrt emissionsfreien Autos einen Beitrag zum Klimaschutz. Deshalb können sie die CO2-Einsparung ihrer Autos zertifizieren. Diese können sie an die quotenpflichtigen Firmen verkaufen, die damit ihr Soll erfüllen.

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Für die Beantragung braucht ihr nur den Fahrzeugschein. Die Auszahlung erfolgt einmal jährlich – ihre Höhe schwankt, liegt in der Regel aber bei rund 400 € im Jahr. Der Erlös ist für Privatpersonen nicht steuerpflichtig.

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