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Nachname ändern: So könnt ihr eine Namensänderung beantragen

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© Nachname ändern: Mutter und Tochter stellen Antrag

Euer Nachname bringt euch seit jeher Lacher ein oder er lässt sich schlicht und ergreifend nicht richtig aussprechen: Die Gründe für eine Änderung des Nachnamens können vielseitig sein. Welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, um den Nachnamen zu ändern und welche Kosten auf euch zukommen. 

Kann man seinen Nachnamen ändern?

Bratfisch, Bräunlich, Schuldenzucker, Unterbusch, Bazille oder Kotzer: Diese Nachnamen gibt es wirklich und sind wir mal ehrlich, schön klingen sie nicht unbedingt. Doch kann man in diesem Fall seinen Nachnamen ändern lassen oder stellt eine Heirat die einzige Chance auf einen klangvolleren Familiennamen dar?

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Sofern ein triftiger Grund vorliegt und bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, kann in Deutschland der Nachname geändert werden. Hier wird dann von einer sogenannten öffentlich-rechtlichen Namensänderung gesprochen. Die häufigsten Gründe für eine Namensänderung haben wir euch nachfolgend zusammengestellt:

  • Heirat
  • rechtskräftige Scheidung (nach der Scheidung wird der Geburtsname wieder angenommen)
  • Nachname klingt lächerlich oder anstößig
  • Nachname gibt einen Anlass für Wortspiele
  • Nachname ist sehr schwer zu schreiben bzw. auszusprechen (insbesondere bei ausländischen Familiennamen)
  • Nachname kommt sehr häufig vor (Grüße gehen an dieser Stelle raus an alle Hubers, Schmids, Meiers, Müllers & Co.)
  • psychische Gründe (z. B. bei Missbrauch sowie psychischer Gewalt in der Kindheit oder andere traumatische bzw. negative Ereignisse innerhalb der eigenen Familie)
  • nach einer erfolgreichen Einbürgerung
  • bei Adoption bzw. bei Aufnahme eines Pflegekindes
„Ein Familienname darf nur geändert werden, wenn ein wichtiger Grund die Änderung rechtfertigt."
§ 3 im Namensänderungsgesetz

Gut zu wissen: Geregelt ist die Namensänderung in Deutschland im sogenannten Namensänderungsgesetz. Im Zweifelsfall entscheidet die zuständige Behörde, ob eine Namensänderung gerechtfertigt ist.

Wo wird eine Änderung des Nachnamens beantragt?

Im Falle einer Heirat, Scheidung oder Adoption wird die Namensänderung beim Standesamt vollzogen. Wollt ihr euren Nachnamen aus anderen Gründen ändern lassen, stellt das Einwohnermeldeamt bzw. das Bürgeramt die erste Anlaufstelle dar. Die Namensänderung muss dabei bei der zuständigen Behörde schriftlich und in einem entsprechenden Formular beantragt werden.

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Zur Beantragung sind neben der Begründung zur Namensänderung auch die Angaben von persönlichen Daten (u. a. Vor- und Nachname, Familienstand, Staatsangehörigkeit und gegebenenfalls Vertretungsrecht für Minderjährige) sowie Angaben zu den Eltern notwendig. Um den Antrag zu vervollständigen, müsst ihr das Formular unterschreiben und zusammen mit den erforderlichen Unterlagen einreichen. Sobald die Namensänderung genehmigt und bearbeitet wurde, könnt ihr eure neue Namensurkunde beim zuständigen Standesamt abholen. 

In der Regel solltet ihr für eure persönliche Begründung in Sachen gewünschte Namensänderung einen Freitext verfassen. So könnt ihr eure Beweggründe besser darlegen und zeigen, dass es euch mit der Änderung eures Nachnamens wichtig ist. Zudem schadet es nicht, sich im Vorfeld rechtliche Beratung einzuholen, um einer Ablehnung eures Antrages vorzubeugen. 

Welche Dokumente sind zur Namensänderung nötig?

Je nach Herkunft, Wohnsitz und Familienstand sind verschiedene Dokumente und Unterlagen zur Beantragung einer Namensänderung des Nachnamens erforderlich. Die wichtigsten Dokumente sind:

  • Nachweis über Staatsangehörigkeit (z. B. Meldebescheinigung, Personalausweis oder Reisepass, bei Asylberechtigten hingegen Eintrag der Ausländerbehörde im Pass beziehungsweise Passersatz)
  • Nachweis über den aktuellen Wohnsitz (Bescheinigung der Meldebehörde)
  • persönliche Nachweise (Abstammungsurkunde, Führungszeugnis, ggf. Heiratsurkunde bzw. rechtskräftiges Scheidungsurteil mit eventuellem Sorgerechtsbeschluss)

Bitte beachten: War euer Antrag erfolgreich und ihr dürft euren Nachnamen ändern, müsst ihr unter anderem euren Führerschein neu beantragen, da dies nicht automatisch geschieht. Die Meldebehörde sowie das Standesamt werden hingegen von eurer Namensänderung in Kenntnis gesetzt. 

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Was kostet es, seinen Nachnamen zu ändern?

Die anfallenden Kosten für die Änderung eines Nachnamens fallen je nach Aufwand und Beweggrund unterschiedlich hoch aus. Ein neuer Nachname kann bis zu 1.022 € kosten, wobei die Kosten – vor allem aufgrund einer Heirat oder Scheidung – in den meisten Fällen deutlich geringer ausfallen. Allerdings müsst ihr bei einer tatsächlichen Namensänderung Kosten für die Neubeantragung eines Führerscheins, Personalausweises sowie Reisepasses mit einkalkulieren.

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Gut zu wissen: Sollte euer Antrag auf einen neuen Nachnamen abgelehnt werden, müsst ihr dennoch für einen Teil der anfallenden Gebühren (meist zwischen 10 und 50 %) aufkommen. 

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Wie funktioniert eine Namensänderung bei Kindern?

Soll der Nachname eures Kindes geändert werden, ist in erster Linie das Alter entscheidend. Bei Kindern unter 18 Jahren gestaltet sich eine Namensänderung um einiges leichter als bei volljährigen Kindern, denn hier muss ebenfalls ein wichtiger Grund vorhanden sein. Ist euer Kind noch nicht volljährig, gelten folgende Gründe für einen anderen Familiennamen:

  • Adoption
  • Kind kommt in eine Pflegefamilie
  • Hochzeit eines der leiblichen Elternteile (hier ist das Familiengericht zuständig)

Habt ihr ein Kind, aber seid nicht mit dem Vater bzw. der Mutter verheiratet, erhält das Kind automatisch den Familiennamen seiner Mama. Sofern beide Elternteile ihr Einverständnis erteilen, kann das gemeinsame Kind jedoch auch den Nachnamen des Papas annehmen. Bei einer Scheidung gestaltet sich die Namensänderung schwieriger: „Nur" eine Scheidung rechtfertigt es nicht, dass das Kind einen anderen Nachnamen erhält. Selbst dann, wenn es sich um den Nachnamen des Stiefvaters bzw. der Stiefmutter handelt. 

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Quelle: Bundesministerium des Innern und der Heimat

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