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Gut zu wissen

Scheidung: Kosten & Einsparmöglichkeiten im Überblick

Mann und Frau mit verschränkten Armen auf einem Sofa

Wenn der Entschluss gefasst und eine Trennung unausweichlich ist, könnt ihr als verheiratetes Paar die Scheidung einreichen. Je nachdem, ob ihr euch über die meisten Punkte einig seid und ob zum Beispiel ein Eigenheim oder Kinder mit im Spiel sind, kann eine Scheidung Kosten von sehr unterschiedlicher Höhe verursachen.

Wie läuft eine Scheidung eigentlich ab?

Bis die offizielle Scheidung komplett über die Bühne gegangen ist, stehen verschiedene Schritte an. Zunächst müsst ihr als Ehepartner in der Regel eine Trennungsphase durchlaufen. Für diese ist unter anderem nötig, dass die häusliche Gemeinschaft aufgegeben wird. Diese Phase dauert, je nach Bundesland, zwischen sechs und zwölf Monaten.

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Erst im Anschluss daran kann einer der Ehepartner den Antrag auf Scheidung über einen Anwalt oder eine Anwältin vor Gericht einreichen. Der Antrag wird dem anderen Ehepartner bzw. der anderen Ehepartnerin persönlich oder per Post zugestellt. Können sich beide auf die Scheidungsbedingungen einigen, ist es möglich, eine einvernehmliche Scheidung zu beantragen.

Wenn nicht, wird über Anwälte bei Gericht entschieden, wie euer Vermögen, eure Schulden und etwaige Unterhaltszahlungen aufgeteilt bzw. veranlasst werden. Dafür müsst ihr im Vorhinein eine Inventarliste erstellen. Bei gemeinsamen Kindern müssen Sorge- und Umgangsrecht (gerichtlich) geregelt werden.

Ist das geklärt, kann die Scheidung abgeschlossen werden. Dies erfolgt durch ein Scheidungsurteil des Gerichts. Im Anschluss stehen eventuell noch das Ändern von Namen sowie Änderungen bei Versicherungen und Verträgen an, die ihr zusammen abgeschlossen habt.

Anhand dieses grob geschilderten Ablaufs könnt ihr bereits sehen, dass bei einer Scheidung viele Dinge (meist offiziell) geklärt werden müssen und somit schnell hohe Kosten anfallen können – vor allem dann, wenn ihr euch uneinig seid.

Scheidung: Kosten und ihre Verursacher im Überblick

Anwaltskosten

Scheidungen erfordern die Hilfe eines Anwalts bzw. einer Anwältin, denn vor dem Familiengericht, das die Scheidung ausspricht, herrscht Anwaltspflicht. Die Kosten für einen Anwalt variieren je nach Region und Erfahrung des Anwalts. In der Regel wird ein Stundensatz zwischen 100 und 300 Euro berechnet. Könnt ihr euch auf die Scheidungsbedingungen einigen, kann ein Anwalt oder eine Anwältin für euch gemeinsam tätig werden und ihr teilt euch die Kosten.

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Ihr könnt auch nachfragen, ob der Anwalt bzw. die Anwältin eine Pauschale für eine Scheidung anbietet. Diese umfasst in der Regel alle Leistungen von der Erstellung von Anträgen bis zur Vertretung vor Gericht. In jedem Fall solltet ihr immer zunächst eine Erstberatung vereinbaren und alle offenen Fragen zu den Kosten und dem Ablauf einer Scheidung stellen.

Gerichtskosten

Zusätzlich zu den Anwaltskosten fallen auch Gerichtskosten an. Diese Kosten können je nach Bundesland unterschiedlich sein und hängen von der Höhe eures Vermögens und Einkommens ab.

Gutachter- und Sachverständigenkosten

In manchen Fällen kann es notwendig sein, dass eine Gutachterin oder ein Sachverständiger eingeschaltet wird, zum Beispiel wenn es darum geht, den Wert von Vermögensgegenständen zu ermitteln oder das Sorgerecht für Kinder zu klären.

Weitere Kosten

Es können auch weitere Kosten für die Scheidung anfallen, wie beispielsweise die Kosten für das Einholen von Auskünften, die für die Aufteilung von Vermögen und Schulden notwendig sind. Auch Kosten für die Änderung von Dokumenten wie Versicherungen, Verträgen und Konten können anfallen.

Was kostet eine Scheidung mindestens?

Da eine Scheidung bzw. die Kosten für diese von unterschiedlichen Faktoren abhängig sind, kann das nicht pauschal beantwortet werden. Ausschlaggebend für die Berechnung sind folgende Punkte, die den Streitwert (Verfahrenswert) bestimmen:

  • Vermögen (auch Sachwerte wie etwa das Eigenheim oder eine Ferienwohnung)
  • unterhaltsberechtigte Kinder
  • Versorgungsausgleich (sofern nicht notariell ausgeschlossen)
  • Nettoeinkommen der letzten drei Monate vor Einreichen der Scheidung
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Aus der Höhe des so ermittelten Streit- bzw. Verfahrenswertes setzen sich dann die Mindestgebühren für Anwälte und Gericht zusammen.

Ist die Scheidung einvernehmlich, sehr wenig Vermögen und keine Kinder vorhanden sowie der Versorgungsausgleich bereits geklärt, wird per Gesetz von einem Mindestgegenstandswert von 3000 Euro ausgegangen, der dann auch dem Verfahrenswert entspricht. Wenn ihr nur einen Anwalt oder eine Anwältin beauftragt, würde die Scheidung rund 1000 Euro kosten. Wenn ihr eine konkrete Zahl für euren speziellen Fall haben möchtet, müsst ihr euch in einem Erstgespräch an einen Anwalt bzw. eine Anwältin wenden.

Im Video haben wir für euch noch einmal wichtige Punkte zum Thema "Kosten einer Scheidung" zusammengefasst:

Scheidungskosten: So teuer ist das Ehe-Aus wirklich!
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Wer muss bei einer Scheidung die Kosten bezahlen?

Die Kosten, die für das Gericht anfallen, muss zunächst derjenige von euch bezahlen, der die Scheidung einreicht. Dabei handelt es sich um einen sogenannten Kostenvorschuss. Die Hälfte davon wird sich das Gericht später aber vom anderen Ehepartner bzw. von der anderen Ehepartnerin zurückholen.

Ist die Scheidung nicht einvernehmlich und ihr besteht auf einen eigenen Anwalt oder eine eigene Anwältin, so müsst ihr die Kosten für diesen oder diese allein tragen. Andernfalls können die Kosten geteilt und so eine Menge Geld gespart werden.

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Sachverständige, Gutachterinnen, Mediatoren – auch diese Punkte verursachen Kosten bei einer Scheidung. Bezahlt werden müssen diese Expertinnen und Experten von demjenigen, der sie beauftragt.

Ist eine kostenlose Scheidung möglich?

Wer das Geld für die Scheidung nicht aufbringen kann, kann eine sogenannte Verfahrenshilfe beantragen. Das ist zum Beispiel möglich, wenn einer oder eine von euch das Bürgergeld, Sozialhilfe oder die Grundsicherung empfängt oder Insolvenz angemeldet hat. Die Kosten für einen Anwalt bzw. eine Anwältin und für das Gericht werden dann vom Familiengericht übernommen.

Ist eine einvernehmliche Scheidung günstiger?

Seid ihr euch beide einig, dass ihr euch scheiden lassen wollt, solltet ihr versuchen, auf die wirklich nur unbedingt notwendigen Kosten zu reduzieren. Das sind dann, wie gesagt, die Gebühren für einen gemeinsamen Anwalt und die Gerichtskosten. Einigt euch im Vorhinein über wichtige Punkte wie:

Bevor ihr einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin einschaltet, könnt ihr auch erstmal einen Mediatoren zu Rat ziehen. Das ist oft kostengünstiger.

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Falls ihr das Glück habt, im Guten mit eurem Ex-Partner oder eurer Ex-Partnerin auseinander zu gehen, könnte das sogenannte Nestmodell eine Option für eure (vorläufige) Wohnsituation sein. Was sich dahinter verbirgt, erfahrt ihr hier:

Test: Sollen wir unsere Ehe retten oder uns besser trennen?

Quellen: familienrechtsinfo.de, anwalt.de, hermoney.de, test.de, bmj.de, deutsche-rentenversicherung.de

Bildquelle: Getty Images/ dragana991

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