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Unterhaltsvorschuss

Der Vater zahlt keinen Unterhalt? Was Mütter dann tun können

Vater bezahlt keinen Unterhalt
© Getty Images/nensuria

Fast die Hälfte der Alleinerziehenden bekommt keinen oder kaum Unterhalt von dem Vater ihres Kindes. In einer Situation, in der es eh schon schwierig ist, den Alltag zu bewältigen, ist das besonders dramatisch.

Laut Bundesfamilienministerium sind rund ein Fünftel aller Eltern alleinerziehend. Bei knapp der Hälfte dieser Familien bezahlt laut einer (deprimierenden!) Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung aus dem Jahr 2014 der Vater keinen oder kaum Unterhalt. Wir wollen hier kein Väter-Bashing betreiben, und natürlich kommt es auch vor, dass Mütter ihrer Unterhaltspflicht nicht nachkommen, aber die Statistiken ist an dieser Stelle eindeutig: Es sind zu fast 90 % Frauen, die vergeblich auf die volle finanzielle Unterstützung der Kindsväter hoffen.

Wenn der Vater keinen Unterhalt zahlt: Das können die Gründe sein

Es gibt drei Gründe, warum ein Vater keinen Unterhalt zahlt.

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  • Er kann nicht, denn er verdient zu wenig. Ihm stehen, wenn er arbeitet, 1.160 € netto als sogenannter Selbstbehalt zur Verfügung. Wenn er nicht arbeitet und er Hartz IV oder finanzielle Aufstockungen bekommt, sind dies 960 €. Laut einer Studie der Münchner Universität verdienen fast die Hälfte der unterhaltspflichtigen und geschiedenen Männer zu wenig, um ihre Kinder voll zu unterstützen.
  • Er will nicht oder nutzt den Unterhalt als Druckmittel, um mehr von den Kindern zu haben. Aber bei dieser Rechnung kommen die Kinder eindeutig zu kurz. Einige Unterhaltsunwillige rechnen sich mit einigen Tricks ihr Nettoeinkommen herunter, um auf die 1.160 € zu kommen. Oder sie entziehen sich durch Umzug ins Ausland.
  • Er weiß es nicht, dass er mittlerweile Vater ist.

Wann muss ein Vater keinen Unterhalt zahlen?

Zu der Frage "Wann muss ein Vater keinen Unterhalt zahlen?" gibt der genannte Selbstbehalt Auskunft. Wenn der Vater geltend macht, dass er nur so viel verdient, dass ihm bis zu 1.160 € zum Leben bleiben, muss er keinen Unterhalt abgeben. Wenn er Geringverdiener ist und vom Jobcenter unterstützt ist, dann gilt der Selbstbehalt von 960 €. Wenn er weniger als diesen Betrag für sich zur Verfügung hat, muss er ebenfalls keinen Unterhalt zahlen.

So viel müsste der Unterhaltspflichtige mindestens zahlen

Für alle minderjährigen Kinder und unverheirateten Kinder bis 21 Jahre, die noch zur Schule gehen, gibt es eine Summe, die mindestens gezahlt werden sollte. Die sogenannte Düsseldorfer Tabelle gilt als bundesweit anerkannte Richtlinie. Grundlage für die Berechnung der Unterhaltszahlungen ist das Nettoeinkommen des Unterhaltsverpflichteten und das Alter der Kinder. Diese Regelsätze der Düsseldorfer Tabelle wurden zum 1. Januar 2021 hin aufgrund des Anstiegs des Mindestunterhaltes angehoben:

  • bis 5-jährige Kinder: mindestens 393 € monatlich
  • 6- bis 11-jährige Kinder: mindestens 451 € monatlich
  • 12- bis 17-jährige Kinder: mindestens 528 € monatlich
  • ab 18 Jahren: mindestens 564 € monatlich

Stand: 2021

Gleich klagen, wenn der Unterhalt nicht gezahlt wird?

Wenn der Vater nicht zahlt, muss man nicht sofort klagen, denn es gibt kostengünstigere Möglichkeiten wie den Gang zum Jugendamt, um dort die Höhe des Unterhalts festlegen zu lassen. Das nennt man Unterhaltstitel, der vom Jugendamt oder Familiengericht festgelegt wird. Man kann zwischen einem statischen Unterhaltstitel wählen, der bis zu einer möglichen Änderung gezahlt wird oder man einigt sich auf einen dynamischen Unterhaltstitel, der sich mit dem Alter des Kindes erhöht.

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Eine Änderung des Unterhaltstitels kostet immer Zeit und Geld, deshalb ist es besser, man einigt sich von vornherein auf einen dynamischen Unterhaltstitel. Aber lasst euch hierzu am besten von einer Expertin oder einem Experten rechtlich beraten. Ist ein Unterhaltstitel festgelegt, bedeutet dies für den in die Verpflichtung Genommenen, dass er alles tun muss, um diese Summe für seine Kinder zur Verfügung zu stellen. Notfalls muss noch ein zweiter Job her, um dies zu gewährleisten. Das Wohl des Kindes hat immer Vorrang vor dem der Eltern.

Vater zahlt keinen Unterhalt trotz Titel: Was könnt ihr dann tun?

In diesem Fall solltet ihr euch an euer zuständiges Jugendamt wenden. Alternativ kann euch auch eine Anwältin oder ein Anwalt für Familienrecht helfen. Durch den Titel ist ja bereits geklärt, dass der Vater Unterhalt zahlen muss, entsprechend könnt ihr diesen mit Hilfe eines Gerichtsvollziehers eintreiben.

Einfaches Verfahren zur Unterhaltsbestimmung

Der Unterhaltstitel hat nur einen Haken - der Unterhaltspflichtige muss detailliert Auskunft über seine finanziellen Verhältnisse geben und ihm zustimmen. Wenn sich der Unterhaltspflichtige gleich weigert, gibt es keinen Unterhaltstitel. In diesem Fall und wenn gleichzeitig kein gerichtliches Verfahren läuft, kann man auf das einfache Verfahren setzen. Hier bestimmt ein Rechtspfleger, also kein Richter, die Summe des Unterhalts. Antragsformulare gibt es beim Jugendamt oder beim Amtsgericht. Dort klärt man auch am besten, ob man für ein vereinfachtes Verfahren geeignet ist.

Der ausgehandelte Beschluss kann dann zur Zwangsvollstreckung genutzt werden, wenn der Unterhalt nicht gezahlt wurde. Der Beklagte kann Einwände erheben – er muss dazu Auskünfte über sein Einkommen und sein Vermögen darlegen und die nötigen Belege vorlegen. Zudem muss er von vornherein eine Erklärung abgeben, inwieweit er seinen Unterhaltspflichten nachkommen will. Nur wenn er all dies vorlegt, kann sein Einwand berücksichtigt werden. Einigt man sich nicht, bleibt nur ein kostenintensives Streiten vor Gericht.

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Vater zahlt keinen Unterhalt: Klagen ist immer mit Zeit und Geld verbunden

Eine Unterhaltsklage ist immer mit Kosten verbunden. Die Klage reicht man am Amtsgericht oder Familiengericht am Wohnort des Beklagten ein. Der Beklagte muss sich dann binnen einer Frist zur Klage äußern. Klägerin und Beklagter müssen Anwälte einschalten und das kann teuer werden, Verfahrensgebühren, Termingebühren und Beträge für die Anwälte können in die Tausende von Euro gehen. Eine Rechtsschutzversicherung kann euch hier helfen und würde euch finanziell unterstützen:

Der Staat unterstützt mit einem Unterhaltsvorschuss

Wenn gar nichts mehr geht, der Vater nicht genügend verdient oder sich durch Umzug aus der Affäre gezogen hat, kann man vom Staat einen Unterhaltsvorschuss bekommen. Der Staat versucht später, das Geld vom Unterhaltspflichtigen zurückzubekommen. Der maximale Vorschuss wird mit dem Kindergeld von 194 € verrechnet, um auf den oben genannten Mindestunterhalt zu kommen. Das ergibt dann:

  • bis 6-jährige Kinder: bis zu 174 € monatlich
  • 7- bis 12-jährige Kinder: bis zu 232 € monatlich
  • 12- bis 17-jährige Kinder: 309 € monatlich

Anspruch auf den Unterhalt haben Kinder, die bei einem alleinerziehenden Elternteil leben und keinen oder keinen regelmäßigen Unterhalt bekommen. Bei Kindern unter 12 Jahren ist das Einkommen der Alleinerziehenden irrelevant.

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Bis 2017 galt, dass dieser Zuschuss nur bis zum 12. Lebensjahr gezahlt wurde. Das hat sich geändert – wenn das Kind selbst keine Bezüge bekommt und das alleinerziehende Elternteil brutto mindestens 600 € verdient, gibt es einen Anspruch für Kinder bis zur Volljährigkeit.

Diese neue Variante führt dazu, dass die Jugendämter von neuen Anträgen überschwemmt wurden und es dauern kann, bis der Zuschuss bewilligt wird. Für diesen Zuschuss, der mit anderen Sozialleistungen verrechnet wird, braucht man

  • Nachweis über Unterhaltszahlungen
  • Scheidungsurteil bzw. Schreiben des Anwalts/ der Anwältin, sofern vorhanden
  • Gehaltsnachweise der letzten 12 Monate
  • Unterhaltstitel im Original in der 1. vollstreckbaren Ausfertigung (Beschluss, Urkunde, Vergleich)
  • Kopie des Personalausweises/ Passes des Antragstellers
  • Kopie der Geburtsurkunde des Kindes
  • bei Ausländern: Aufenthaltstitel in Form einer Niederlassungserlaubnis bzw. Aufenthaltserlaubnis
  • Aufenthaltsbescheinigungen
  • Vaterschaftsanerkennung

Gute Beratung ist wichtig

Diese teilweise wirklich furchtbare Situation, in der einige alleinerziehende Mütter oder Väter stecken, lässt sich am besten mit einer guten Beratung durchstehen. Es wichtig zu wissen, dass man nicht alleine da durch muss. Das Jugendamt bietet dazu viele Informationen an und auch Verbände wie z. B. der Verband alleinerziehender Mütter und Väter können Hilfe geben. Gemeinnützige Vereine wie zum Beispiel die Caritas beraten individuell und vor Ort. Wer die Mittel hat, kann sich natürlich auch an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt wenden.

Quellen: Haufe, BMJV

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