Mit der Steuerklasse II kannst du als Alleinerziehende*r von dem Steuervorteil durch den sogenannten Alleinerziehendenentlastungsbetrag profitieren. Der Entlastungsbetrag beträgt aktuell 4.260 Euro. Wir erklären dir, welche Voraussetzungen dafür erfüllt werden müssen.
- Was sind Steuerklassen?
- Was ist Steuerklasse 2?
- Welche Voraussetzungen muss du erfüllen, um einen Anspruch auf Steuerklasse 2 zu haben?
- So beantragst du den Steuerklassenwechsel in Steuerklasse 2
- Was kannst du tun, wenn du den Wechsel nach der Trennung nicht beantragt hast?
- Was für Vorteile erhältst du durch den Wechsel?
Was sind Steuerklassen?
Auf dein Einkommen musst du Einkommensteuer zahlen. Die Höhe richtet sich dabei nach deinen persönlichen Verhältnissen, dem Familienstand sowie abzugsfähigen Pauschalen und Freibeträge. Durch die verschiedenen Steuerklassen wird dem/der Arbeitgeber*in die Handhabung des Lohnsteuerabzug erleichtert.
In Deutschland gibt es sechs verschiedene Lohnsteuerklassen:
- Lohnsteuerklasse I = ledig, kinderlos, verwitwet, getrennt oder geschieden
- Lohnsteuerklasse II = Alleinerziehend
- Lohnsteuerklasse III = verheiratet
- (besserverdienender Ehepartner) Lohnsteuerklasse IV = verheiratet
- (beide Partner verdienen in etwa gleich) Lohnsteuerklasse V = verheiratet
- (Partner mit geringerem Einkommen) Lohnsteuerklasse VI = Zweit- und Nebenjob
Was ist Steuerklasse 2?
Wenn du allein für mindestens ein Kind in deinem Haushalt sorgst, fällst du normalerweise in die Steuerklasse II. Dazu zählen beispielsweise unverheiratete Elternteile sowie geschiedene, getrenntlebende oder verwitwete Personen. Die Steuerklasse 2 ist somit ausschließlich für Alleinerziehende gedacht.
Wenn du die Voraussetzungen erfüllst, kannst du in der Steuerklasse II als Single mit Kind von höheren Steuerfreibeträgen profitieren. Als Arbeitnehmer*in, die in Steuerklasse II eingestuft ist, erhältst du einen höheren Steuerfreibetrag als eine vergleichbare Arbeitnehmer*in der Steuerklasse I.
Welche Voraussetzungen muss du erfüllen, um einen Anspruch auf Steuerklasse 2 zu haben?
Durch die höheren Freibeträge werden alleinerziehende Personen finanziell entlastet. Normalerweise kannst du diese Steuerklasse beantragen, wenn du zu folgenden Gruppen gehörst:
- Ledige
- Geschiedene
- Getrennt Lebende
- Witwen und Witwer
Dabei musst du folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Du bist Steuerzahler.
- Du bist alleinerziehend.
- Mindestens ein Kind lebt dauerhaft in deinem Haushalt, für das ein Kinderfreibetrag oder Kindergeld beansprucht werden kann.
- Es wohnt keine weitere volljährige Person mit im Haushalt, die als zusätzliche*r Erziehungsberechtigte*r fungieren kann.
Wenn das Kind bei beiden Elternteilen gemeldet ist, erhält der Elternteil den Entlastungsbetrag, der auch das Kindergeld bzw. den Kinderfreibetrag in Anspruch nimmt.
So beantragst du den Steuerklassenwechsel in Steuerklasse 2
Wenn du alle Voraussetzungen erfüllst, kannst du den Steuerklassenwechsel beantragen. Rufe dazu das für dich zuständige Finanzamt an und lass dir die notwendigen Dokumente postalisch zuschicken.
Du kannst dir die Unterlagen auch im Formularcenter der Bundesfinanzverwaltung herunterladen und danach ausdrucken, ausfüllen, unterschreiben und verschicken. Du benötigst dazu die Vordrucke „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung“ und „Anlage Kinder zum Lohnsteuerermäßigungsantrag“.
In den Folgemonaten kannst du mittels der Gehaltsabrechnung überprüfen, ob der Wechsel funktioniert hat. Sollte kein Wechsel stattgefunden haben, kannst du dein Finanzamt dazu auf direktem Wege kontaktieren.
Was kannst du tun, wenn du den Wechsel nach der Trennung nicht beantragt hast?
Wenn du nach der Trennung den Steuerklassenwechsel vergessen hast zu beantragen, kannst du trotzdem rückwirkend von dem Entlastungsbetrag für Alleinerziehende durch die Abgabe der Steuererklärung im folgenden Jahr profitieren. Dazu musst du in der Erklärung den Zeitpunkt angeben, ab wann du alleinerziehend warst.
Was für Vorteile erhältst du durch den Wechsel?
Neben dem Grundfreibetrag in Höhe von 10.908 € (Stand 2023) und dem Kinderfreibetrag in Höhe von 8.953 € erhältst du zusätzlich den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in Höhe von 4.260 €. Dadurch erhöht sich dann dein Nettogehalt in Steuerklasse II. Übrigens wächst der Kinderfreibetrag um zusätzliche 240 Euro für jedes weitere Kind.
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