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Gute Förderung

Schüler BAföG: So funktioniert die finanzielle Unterstützung für die schulische Ausbildung

Schüler BAföG

Falls du selbst oder ein Familienmitglied einen schulischen Abschluss anstrebt und finanzielle Unterstützung notwendig ist, solltest du einen Antrag auf Schüler BAföG stellen. Welche Voraussetzungen du erfüllen musst, mit welcher Unterstützung du über welchen Zeitraum rechnen kannst und ob und was du zurückzahlen musst.

Was ist Schüler BAföG?

Das BAföG ist nicht nur den Studenten vorbehalten, sondern bietet auch Schülern eine finanzielle Unterstützung. Es soll Menschen helfen, deren Familien nicht allein für die Ausbildung aufkommen können. Grundvoraussetzung ist, dass Eltern oder Ehepartner die Kosten für deine Ausbildung nicht zusätzlich tragen können.

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Welches Einkommen ist relevant?

Grundlage ist die Summe der positiven Einkünfte gem. § 2 EStG. Auch Einnahmen, die ausländischen Steuerrecht unterliegen, werden somit berücksichtigt. Abgezogen werden Einkommen- und Kirchensteuer und pauschale Beträge für Kranken-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung sowie der Altersentlastungsbetrag.

Dabei wird bei der Bewertung, ob eine finanzielle Unterstützung notwendig ist, dein aktuelles Einkommen herangezogen. Die Behörde prüft auch die Höhe des Einkommens deiner Eltern, deines Ehepartners oder deines eingetragenen Lebenspartners. Sie betrachtet dabei das vorletzte Kalenderjahr.

Weitere notwendige Voraussetzungen

Um in den Genuss dieser Förderung zu kommen, solltest du folgende Voraussetzungen erfüllen

  • eigener Haushalt
  • bei Beginn der schulischen Ausbildung sollte das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet sein
  • anerkannte schulische Ausbildungsstätte

Tipp: Auf der offiziellen BAföG Website kannst du denn Antrag online stellen.
Daneben solltest du die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder über ein Daueraufenthaltsrecht verfügen.

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Höhe der Leistungen

Die Höhe der Leistungen richtet sich nicht nach deinen tatsächlichen Kosten für den Lebensunterhalt, vielmehr werden immer pauschale Beträge gezahlt.

Die Zahlung setzt sich aus mehreren Bestandteilen zusammen: Es steht dir ein Grundbetrag zu, der von der Ausbildungsart und der Höhe des Einkommens abhängig ist. Dazu kann ein Zuschlag zu den Mietkosten kommen. Dieser wird gezahlt, wenn deine Miete einen festgelegten Betrag übersteigt, ist aber auch von deiner Ausbildungsart abhängig.

Die Behörde zahlt dir einen Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung, wenn du selbst versichert bist. In der Regel erhältst du für beide einen Betrag in Höhe von 109 €.

Sie zahlt zudem ein Kinderbetreuungszuschlag von 130 € pro Kind bei Vorhandensein eines Kindes unter 10 Jahren. Die Betreuung muss aber notwendig sein.
Der Höchstsatz kann bei dem Besuch von höheren Fachschulen und Akademien bis zu 861 € inkl. der Zuschläge für Krankenversicherung und Pflegeversicherung betragen.

Schulart

bei den Eltern wohnend

mit KV und PV-Zuschuss

eigener Haushalt

Höchstsatz mit KV und PV

Weiterführende allgemeinbildende Schulen und Berufsfachschulen (ab Klasse 10), Fach- und Fachoberschulen (wenn keine abgeschlossene Berufsausbildung als vorausgesetzt wird)

nicht förderbar

nicht förderbar

585 €

694 €

Berufsfachschul- und Fachschulklassen (vermitteln in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss und setzen keine abgeschlossene Berufsausbildung voraus)

247 €

356 €

585 €

694 €

Abendhaupt- und Abendrealschulen, Berufsaufbauschulen, Fachoberschulklassen (wenn eine abgeschlossene Berufsausbildung vorausgesetzt wird)

448 €

557 €

681 €

790 €

Fachschulklassen (wenn eine abgeschlossene Berufsausbildung vorausgesetzt wird), Abendgymnasien, Kollegs

454 €

563 €

723 €

832 €

Höhere Fachschulen, Akademien, Hochschulen

483 €

592 €

752 €

861 €

Dauer der Leistungen

Es gibt keine Höchstdauer beim Schüler-BAföG, vielmehr wird die finanzielle Unterstützung bis zum Abschluss gewährt, wenn du in der Zeit die Schule regelmäßig besuchst. Der Anspruch erlischt auch nicht, wenn du Klassenstufen wiederholen musst. Jedoch muss die Absicht erkennbar sein, den Abschluss erlangen zu wollen. Es kann bei erneutem Wiederholen einer Klassenstufe vorkommen, dass du dich dazu erklären musst.

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Rückzahlung der Leistungen

Die Förderung wird Schüler:innen als Zuschuss gewährt, der nicht zurückgezahlt werden muss. Bei Besuch der Höheren Fachschulen erhältst du die Unterstützung zur Hälfte als Zuschuss und die andere Hälfte als Darlehen. Das Darlehen musst du dann zurückzahlen.

Das BAföG leistet Schülern, Studenten und ausgelernten Gesellen (Meister-BAföG) umfassende finanzielle Unterstützung auf dem Weg zum Abschluss. Stelle den Antrag einfach auf der offiziellen Website, um von der Förderung zu profitieren.

Wenn du die Schule bereits erfolgreich abgeschlossen hast, gerne studieren möchtest aber nicht BAföG förderfähig bist, schau dir doch unser Video zu alternativen Studienfinanzierungen an:

Kein BAföG bekommen? 3 Alternativen zur Studienfinanzierung
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Bildquelle: Getty Images/Drazen Zigic

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