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Trauerfall-Hilfe

Checkliste Todesfall: die ersten Schritte für Hinterbliebene

Checkliste Todesfall

Der Tod eines geliebten Menschen reißt einem den Boden unter den Füßen weg und die Trauer ist allgegenwärtig. Doch oft bleibt gar keine Zeit, um den Todesfall richtig zu verdauen, denn neben der Trauerfeier müssen viele weitere Angelegenheiten vor und nach der Bestattung geklärt wird. Unsere Checkliste für den Todesfall dient euch zur Unterstützung bei der Organisation in der schweren Zeit.

Was muss direkt nach einem Todesfall erledigt werden?

Beim Tod eines Familienmitglieds oder einer anderen nahestehenden Person ist die Trauer bei den Hinterbliebenen oft überwältigend. Kündigungen, Finanzangelegenheiten & Co. sind dabei natürlich erstmal nebensächlich und kommen einem zu diesem Zeitpunkt völlig unwichtig vor. Nichtsdestotrotz gibt es einige Dinge, die es direkt nach dem Versterben bzw. einige Tage oder Wochen später zu klären gibt.

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Wir wollen euch in eurer sowieso schon schweren Zeit so gut wie möglich helfen, indem wir euch die wichtigsten ersten Schritte bei einem Todesfall zusammengefasst haben:

  • Arzt benachrichtigen: Ist die Person zuhause verstorben, wird zuerst ein Arzt bzw. eine Ärztin zur Leichenschau sowie zum Ausfüllen des Totenscheins verständigt. Der Totenschein dient dabei unter anderem zur Vorlage beim Standesamt, um die Sterbeurkunde zu beantragen und das Bestattungsinstitut zu beauftragen. Den Rettungsdienst ruft ihr hingegen, sofern der Tod in der Öffentlichkeit eingetreten ist. Im Krankenhaus, Altenheim oder Hospiz wird das Organisatorische, wie das Ausstellen des Totenscheins, von der Einrichtung übernommen.
  • Nahestehende informieren: Nach dem Todesfall solltet ihr zeitnah Verwandte sowie enge Freunde informieren. So seid ihr in der traurigen Situation nicht allein und könnt gemeinsam die nächsten Schritte besprechen.
  • Dokumente und Unterlagen suchen: Am besten sucht ihr so bald wie möglich nach einem Testament zum Aushändigen an das Nachlassgericht sowie nach einer Bestattungsverfügung. In dieser hält die verstorbene Person zu Lebzeiten schriftlich fest, was im Todesfall mit dem Leichnam geschehen soll. Zudem können weitere Bestattungswünsche an die Hinterbliebenen kommuniziert werden.

Angehörige haben ein Recht darauf, sich in Würde und am Sterbeort, sei es zuhause, im Krankenhaus oder in einem Pflegeheim, von der oder dem Verstorbenen zu verabschieden. Dabei beträgt die Frist zur sogenannten traditionellen Totenwache – je nach Bundesland – zwischen 24 und 48 Stunden. Nach dieser Zeit erfolgt die Überführung in das Bestattungsinstitut.

Welche Unterlagen werden bei einem Todesfall benötigt?

Neben dem Testament sind folgende Unterlagen der verstorbenen Person, unter anderem zur Vorlage beim Standesamt sowie zur Planung der Bestattung, wichtig:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Geburtsurkunde
  • ggf. Heiratsurkunde bzw. Familienstammbuch
  • ggf. Bestattungsverfügung
  • ggf. Vorsorgevertrag mit einem Bestattungsunternehmen
  • ggf. Willenserklärung zu einer Feuerbestattung
  • ggf. Organspendeausweis
  • Krankenkassenkarte
  • Rentenversicherungsnummer
  • Betriebsrente
  • bei Verwitweten: Sterbeurkunde des Ehepartners

An was muss in den ersten 36 Stunden nach dem Todesfall gedacht werden?

Für viele Hinterbliebene ist die Kontaktaufnahme mit einem Bestattungsinstitut mit der schwerste Schritt nach dem Todesfall. Denn zusätzlich zur Trauer wird der Tod des geliebten Menschen nun erst so richtig realisiert. Dennoch ist es unumgänglich, die Bestattung selbst, den Ablauf sowie den gesamten Leistungsumfang zeitnah – laut Bundesverband Deutscher Bestatter e. V. zwischen 24 und spätestens 36 Stunden nach dem Versterben – mit dem Bestattungsunternehmen zu besprechen und in diesem Zuge einen Bestattungsvertrag abzuschließen.

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Spätestens am dritten Werktag nach Eintreten des Todes benötigt das Standesamt den Totenschein, um die Sterbeurkunde auszustellen. Da ihr unter anderem für diverse Ämter, die Krankenkasse und Rentenversicherung, Banken, das Finanzamt und den Arbeitgeber eine Sterbeurkunde benötigt, solltet ihr euch gleich mehrere Exemplare im Original aushändigen lassen.

Zum Aushändigen müsst ihr euren und den Ausweis der verstorbenen Person, den Totenschein, die Geburts- sowie Heiratsurkunde und gegebenenfalls die Sterbeurkunde des Ehepartners bzw. das Scheidungsurteil vorlegen. Die Sterbeurkunde kann dabei vom Ehepartner, den Eltern, Kindern, Enkeln oder Großeltern beantragt werden.

Zudem solltet ihr Folgendes bereits in den ersten 36 Stunden nach dem Todesfall erledigen:

  • Abholung und Überführung des bzw. der Verstorbenen in die Leichenhalle
  • vorhandenes Testament beim Nachlassgericht einreichen
  • Krankenkasse kontaktieren
  • Kontakt mit Pfarramt aufnehmen (falls kirchlicher Beistand erwünscht wird)
  • Arbeitgeber*in informieren und Personalpapiere etc. anfordern
  • mögliche Haustiere und Pflanzen versorgen
  • Kühlschrank leeren
  • Mietwohnung zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen (in der Regel gilt eine gesetzliche Frist von 3 Monaten)

Bitte beachten: Liegt eine Unfall-, Sterbegeld- oder Lebensversicherung vor, müsst ihr so schnell wie möglich – oft bereits 24 bis 72 Stunden nach dem Tod – das jeweilige Versicherungsunternehmen informieren. So beugt ihr Problemen und Verzögerungen bei der Auszahlung der Versicherungssumme vor.

Was ist bis zur Bestattung zu regeln?

Neben dem Trauergespräch mit dem Trauerredner bzw. dem Pfarrer müsst ihr in den ersten Tagen nach dem Versterben Entscheidungen in Sachen Bestattungsart, Sarg bzw. Urne sowie Totenbekleidung treffen und mit dem Bestattungsinstitut besprechen. In diesem Zuge wird meist auch über den Bestattungstermin, die Auswahl von Friedhof sowie Grabstelle, eventuell vorhandene Grabnutzungsrechte sowie über das Sterbebild, die Musikauswahl sowie Gebete bei der Trauerfeier gesprochen. Des Weiteren sollte Folgendes vor der Beerdigung geregelt werden:

  • bei einer Feuerbestattung: Genehmigung beim Krematorium einholen
  • Todesanzeige aufsetzen und in Auftrag geben
  • Trauerkarten versenden
  • Grabschmuck, wie Kränze, Trauerschleifen und Blumen, bestellen
  • ggf. Räumlichkeiten reservieren für ein anschließendes Beisammensein mit Angehörigen und Freunden

Was ist nach der Trauerfeier zu tun?

Nach der überstandenen Trauerfeier und Bestattung fällt vielen Hinterbliebenen erstmal eine große Last von den Schultern. Denn sobald das Organisatorische größtenteils erledigt ist, bleibt endlich Zeit zum Trauern und Abschiednehmen. Was nach der Bestattung noch zu tun ist, haben wir euch nachfolgend zusammengefasst:

  • noch nicht gekündigte Mitgliedschaften, Verträge (u. a. mit dem Energieversorger, Internet- und Telefonanbieter) sowie Abos kündigen
  • Strom und Wasser in der Wohnung abstellen
  • verstorbene Person bei Krankenkasse, Rentenkasse, sämtlichen Versicherungen (Haftpflicht, Rechtsschutz, Hausrat, etc.), Ämtern und Behörden abmelden
  • Erbschein beim Nachlassgericht beantragen (nach der Testamentseröffnung)
  • Zugang zu Bankkonten erlangen
  • Daueraufträge stornieren
  • offene Rechnungen begleichen
  • Auto abmelden
  • Wohnung räumen
  • Verschicken von Danksagungskarten
  • Social-Media-Kanäle verwalten bzw. Löschung beantragen
  • Briefkasten leeren und Nachsendeantrag veranlassen
  • nach einigen Monaten: Steinmetz für Grabstein und Grabeinfassung beauftragen
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Gut zu wissen: Nach etwa 6 Wochen sollte der Grabschmuck entfernt werden. Die Grabpflege wird dabei entweder von euch selbst oder einer beauftragten Gärtnerei übernommen.

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Habt ihr oder eine nahestehende Person einen geliebten Menschen verloren? Das folgende Video bietet Trauernden eine Hilfestellung bei einem Todesfall.

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Quellen: bestatter.de, finanztip.de, deutsches-erbenzentrum.de

Bildquelle: Getty Images/valiantsin suprunovich

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