Für Links auf dieser Seite erhält familie.de ggf. eine Provision vom Händler, z.B. für mit oder grünblauer Unterstreichung gekennzeichnete. Mehr Infos.
  1. familie.de
  2. Familienleben
  3. Finanzen & Recht
  4. Grundrente beschlossen: Wer profitiert und wer nicht?

Absicherung

Grundrente beschlossen: Wer profitiert und wer nicht?

Grundrente

Viele der älteren Generation, Großeltern und Urgroßeltern, müssen jeden Monat schauen, wie sie über die Runden kommen und das, obwohl sie ein Leben lang gearbeitet, ihre Kinder betreut und Angehörige gepflegt haben. Um diese Sorgen zu nehmen, diskutierte und stritt die Große Koalition über die Grundrente. Nun ist sie beschlossene Sache, zumindest vom Bundestag!

Was ist die Grundrente und ab wann kommt sie?

Die Grundrente ist genau für solche Fälle gedacht: Ältere Menschen, die ihr Leben lang (für die Gesellschaft) gearbeitet haben, schauen aufgrund geringer Renten häufig in leere Portemonnaies. Das Gesetz soll zum 1.1.2021 in Kraft treten, sofern der Bundesrat zustimmt.

Anzeige

Die Zahlen überraschen kaum: Im ersten Bezugsjahr 2021 erhalten rund 1,3 Millionen Menschen Grundrente. 70 % davon sind Frauen. Es sind Menschen, die insgesamt mindestens 33 Jahre Rentenbeiträge aus Kindererziehung, Pflegetätigkeit oder Beschäftigung nachweisen können.

Muss man die Grundrente beantragen?

Wer sich konkret über die Grundrente freuen kann, ermittelt die Rentenversicherung zusammen mit den Finanzbehörden in Form einer Einkommensprüfung. Es ist daher nicht nötig, die Grundrente zu beantragen. Liegt nahe, dass das ganz schön viel Arbeit ist. Möglicherweise erfolgen daher die ersten Auszahlungen erst Ende 2022, natürlich dann auch rückwirkend.

Wer profitiert von der Grundrente?

Profitieren sollen Ältere, die viele Jahre mit sehr geringem Gehalt gearbeitet haben und so nur sehr kleine Renten bekommen. Geplant ist es, die Grundrente zu staffeln. Wer 35 Beitragsjahre hat, erhält den Zuschlag in voller Höhe. Mindestens sind 33 Beitragsjahre nachzuweisen. Umgerechnet müssen die Senioren ein Leben lang 30-80% des Durchschnittsverdienstes erwirtschaftet haben.

Anzeige

Zudem gibt es eine Deckelung, nur Menschen mit einer Rente unter einer bestimmten Grenze erhalten die Grundrente. Wer ebenfalls in die Röhre schaut: Personen, die häufig ergänzende Einkommen, beispielsweise aus Minijobs, erhalten haben. Sie sollen keine Grundrente bekommen, weil sie nicht umgerechnet ein Leben lang etwa 30% des Durchschnittsverdienstes verdient haben.

Wie lässt sich die Höhe der Grundrente ermitteln?

Der Aufschlag beträgt maximal 400 € brutto. Wer weniger als 1250 € (Alleinstehende) bzw. 1950 € (Eheleuten/Lebenspartner) zu versteuerndes Einkommen hat, erhält den vollen Rentenzuschlag. Bei höheren Einkommen wird die Grundrente um 60% gemindert.

Beispiel: Einem Alleinstehenden stehen 1350 € zu Verfügung. Er liegt damit 100 € über dem Freibetrag. Damit würden also 100 € zu 60% angerechnet werden, also 60 €. Damit erhält er nur noch 340 € Grundrente. Einkommen über 1600 € bzw. 2300 € sollen zu 100% angerechnet, hier gibt es dann also keine Grundrente mehr.

Ein bisschen bürokratischer Aufwand kommt natürlich doch hinzu: Alle Personen, die Grundrente erhalten, sind verpflichtet ab einer gewissen Höhe Kapitalerträge zu melden. Überschreiten die Erträge den Sparer-Pauschbetrag von 801 € (Alleinstehende) bzw. 1602 € (Eheleute/Lebenspartner), ist eine Meldung angesagt.

Anzeige

Welche Familienmitglieder werden im Regen stehen gelassen?

Ältere Menschen, die sehr wenig verdient haben, nämlich weniger als 30% des Durchschnittsverdienstes, gehen leider leer aus. Das sind wohl in der Regel die Großmütter, die ihr Leben lang als Hausfrauen für die Familie gearbeitet haben.

Zudem werden einige daran scheitern, dass sie nicht lang genug in die Rentenkasse eingezahlt haben. Immerhin werden Erziehungs- und Pflegezeiten mit eingerechnet.

Die Höhe der Grundrente bemisst sich verständlicher weise nicht an weichen Faktoren, wie Miethöhen. Entsprechend bekommen also nicht alle die Rentenaufstockung zu spüren, weil sie eh schon mehr zum Leben aufwenden müssen, als andere. Unter Umständen haben also diese älteren Menschen auch mit Zuschlag keine Rente oberhalb der staatlichen Grundsicherung.

Der Gesetzesentwurf sieht allerdings vor, neue Freibeträge bei der Grundsicherung im Alter und Wohngeld einzuführen, sodass die Grundrente hier nicht angerechnet wird.

Quelle: WirtschaftsWoche, Tagesspiegel

Sarah Plück

Ein guter Versuch

Ältere Menschen müssen vor Armut bewahrt werden. Vor allem weil sie einen so wichtigen Beitrag zur Gesellschaft beigetragen haben und auch immer noch tragen, wie uns Corona nun alle gelehrt hat. Viele von uns wären ohne Oma und Opa aufgeschmissen.

Wie auch immer die Absicherung geschieht, nötig ist es alle Mal. Ich glaube nur, dass das bei vielen nicht reichen wird. Vor allem nicht, wenn sie in Großstädten leben.

Ich für mich finde das Gefühl, ein Leben lang gearbeitet zu haben und dann auf staatliche Hilfe angewiesen zu sein, wirklich mies. Privat vorsorgen ist wohl nötig, aber ja auch nur möglich, wenn ich etwas über habe ...

Sarah Plück
Anzeige

Bildquelle: Gettyimages/Onfokus