Bei Fragen zu Produkten oder Dienstleistungen könnt ihr den Postbank-Support anrufen. Hier findet ihr die wichtigsten Kontaktdaten.
Das ist die Postbank-Hotline für Neukund*innen
Die generellen Sprechzeiten der Postbank-Hotline sind wie folgt:
- Montag bis Samstag: 7 bis 22 Uhr
- Sonntag: 8 bis 22 Uhr
Wochentags könnt ihr eure Kundenberater*innen zum Ortstarif wie folgt erreichen:
- Angelegenheiten Giro-, Spar-, Kredit- und Brookerage-Produkten: 0228 5500 5533
- Angelegenheiten Bausparen (Mo-Fr 8 bis 18 Uhr): 05151 18 6700
- Angelegenheiten Baufinanzierung (Mo-Fr 8 bis 17:30 Uhr): 0228 5500 5543
- Angelegenheiten PB Versicherung (Mo-Fr 8 bis 20 Uhr, Sa 9 bis 14 Uhr): 02103 34 6820
- Angelegenheiten Postbank Immobilien (8 bis 20 Uhr): 0228 5500 1155
Es gibt unterschiedliche Kontotypen, doch wofür braucht man eigentlich ein Tagesgeldkonto? Das erfahrt ihr in unserem Video.
Das ist die Postbank-Hotline für Bestandskund*innen
Ihr könnt den Kundenservice der Postbank jederzeit, 24 Stunden am Tag, über die folgende Telefonnummer zum lokalen Tarif kontaktieren:
- Telefon-Banking (Immer erreichbar per Sprachportal): 0228 5500 5500
Das ist die Postbank-Hotline für die Kartensperrung
- Postbank-Karte (Debitkarte) sperren lassen: 0228 5500 5500
- Kreditkarte sperren lassen: 069 665 71 333
- SparCard sperren lassen: 0228 5500 5500
Außerhalb der Sprechzeiten könnt ihr unter folgenden Nummern eure Karten sperren lassen:
- Postbank, Debit, SparCard: 069 740 987
- Kreditkarte: 069 6657 1333
Die Sperrung einer Postbank-Karte verursacht keinerlei Kosten. Ebenso ist das Anfordern einer neuen Ersatzkarte für euch kostenfrei. Alle wichtigen Informationen, die ihr benötigt, wenn ihr eure Postbank-Karte verloren habt, findet ihr hier.
So erreicht ihr die Postbank per E-Mail
Es gibt unterschiedliche Wege, um die Postbank per E-Mail zu erreichen. Wichtig ist dabei, dass ihr die richtige E-Mail-Adresse oder das passende Kontaktformular für euer Anliegen benutzt. Die Kontaktdaten per E-Mail sind wie folgt:
- Kontobezogene Nachrichten: Zum Kontaktformular
- Allgemeine Mitteilungen: direkt@postbank.de
- Online-Brokerage: wertpapiere@postbank.de
- Bausparen und Baufinanzierung: Kontaktformular BHW
- Immobilien (kaufen und verkaufen): immobilien@postbank.de
- Versicherungen: info@pb-versicherung.de
- Weiterleitung Phishing-Mails: missbrauch@postbank.de
So erreicht ihr die Postbank per Fax
Wenn ihr ein Fax an die Postbank sendet, ist es wichtig, eure Vertrags- oder Kontonummer anzugeben, damit die zuständigen Mitarbeitenden euer Anliegen korrekt zuweisen können.
- Zentrale Faxnummer der Postbank: 0228 5500 5515
- Faxnummer Postbank Immobilien GmbH: 0228 5500 1199
- Faxnummer BHW Bausparkasse AG: 05151 18 3001
- Faxnummer für Postbankversicherungen: 02103 345109
So findet ihr eine Postbank-Filiale in eurer Nähe
Um eine nahegelegene Filiale der Postbank zu finden, besucht bitte diese Seite: Filiale suchen, Automaten suchen, VISA plus Geldautomatensuche
Pfändung, Sicherheit & Spam-E-Mails
Die Hotline für Pfändungsangelegenheiten steht euch werktags, also von Montag bis Freitag, zwischen 7:30 Uhr morgens und 17:00 Uhr nachmittags zur Verfügung.
- Pfändung (Kontonummer und Telefon-Banking PIN bereit halten): 0228 5500 1000
- Fragen zur Online-Sicherheit: 0800 1008906
- Weiterleitung von Spam- oder Phishing-Emails: missbrauch@postbank.de
Hier könnt ihr Beschwerde einreichen
- Beschwerde verfassen: Über Online-Portal
- Per Telefon: 0228 5500 5500
- Per Fax: 0228 5500 5515
- Per Postanschrift München: Postbank München, Beschwerdebearbeitung, 80310 München
- Per Postanschrift Hamburg: Postbank Hamburg, Beschwerdebearbeitung, 22277 Hamburg
Nachdem ihr eine Beschwerde eingereicht habt, werdet ihr normalerweise innerhalb von einer Woche entweder eine Bestätigung des Eingangs oder eine endgültige Antwort erhalten. In einigen Fällen kann es jedoch bis zu 10 Tage dauern, bis ihr über den Status informiert werdet.
Bei Beschwerden, die eure Rechte und Pflichten als Nutzer*innen von Zahlungsdiensten nach den Paragraphen 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches oder dem Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch betreffen, gibt die Postbank an, diese „spätestens innerhalb von 15 Arbeitstagen, spätestens jedoch innerhalb von 35 Arbeitstagen nach Eingang“ zu beantworten.
+++Dieser Beitrag wurde mit Hilfe von KI-Tools erstellt und von der Redaktion geprüft.+++