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Abstammungsurkunde gleich Geburtsurkunde? Das ist der Unterschied

Abstammungsurkunde Geburtsurkunde
© Gettyimages/Jacob Wackerhausen

2009 wurde die Abstammungsurkunde abgeschafft und durch ein anderes, wichtiges Dokument ersetzt: die Abschrift aus dem Geburtenregister. Was der Unterschied zur Geburtsurkunde ist und für welche Anlässe ihr diese Dokumente braucht.

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Warum wurde die Abstammungsurkunde abgeschafft?

Die Abstammungsurkunde wurde durch die Abschrift aus dem Geburtsregister ersetzt.

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Das Hauptanliegen einer Abstammungsurkunde war es ursprünglich, kenntlich zu machen, ob aus Versehen Blutsverwandte heiraten wollten. Bei einer Hochzeit musste also immer die Abstammungsurkunde vorgelegt werden. Da diese Fälle in der Praxis jedoch kaum vorkamen, wurde die Abstammungsurkunde abgeschafft und durch die Abschrift aus dem Geburtsregister ersetzt.

Die Abschrift aus dem Geburtsregister: Nachfolgerin der Abstammungsurkunde

Die Abschrift aus dem Geburtsregister enthält die gleichen Informationen wie vorher die Abstammungsurkunde. Sie ist ein amtliches Dokument zum Nachweis der Geburt. Darin enthalten sind folgende Informationen:

  • Vornamen des Kindes
  • alle Nachnamen des Kindes
  • Geschlecht des Kindes
  • Geburtsdatum des Kindes
  • Geburtsort des Kindes
  • vollständiger Name der leiblichen und "rechtlichen Eltern"
  • Religion (– wenn dieser Eintragung nicht widersprochen wird)
  • laufende Nummer des Geburtseintrags/Jahr der Geburt
  • Name des Standesamts
  • Ort des ausstellenden Standesamts
  • Ausstellungsdatum der Geburtsurkunde
  • Siegel des Standesamtes
  • Name und Unterschrift des Standesbeamten/der Standesbeamtin

Was ist der Unterschied zwischen Abstammungs- und Geburtsurkunde?

Der Unterschied ist nur klein, aber wesentlich, und besteht aus einem einzigen Punkt: Die Geburtsurkunde hält nicht die leibliche Abstammung des Kindes fest.

Entscheidend ist das z. B. im Fall von adoptierten Kindern. Eben genau das zu dokumentieren, ist der Hauptgrund, warum es heute die Abschrift aus dem Geburtenregister (und vorher die Abstammungsurkunde) gibt, denn in einer Geburtsurkunde sind in diesem Fall nur die Adoptiveltern eingetragen. Im Geburtenregister dagegen werden zusätzliche Angaben wie Namensänderungen oder die Eintragung einer Adoption vermerkt.

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Ist die Abschrift aus dem Geburtsregister das gleiche wie die Geburtsurkunde?

Nein, die Geburtsurkunde ist eine gekürzte Form der Abschrift aus dem Geburtsregister, die sämtliche relevanten Eintragungen enthält.

Neben den Angaben, die in der Geburtsurkunde stehen, enthält die Abschrift zusätzliche Informationen, wie Vermerke zu Namensänderungen, Adoptionen oder nachträgliche Ergänzungen.

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Wie bekomme ich eine Abschrift aus dem Geburtenregister?

Als deutsche*r Staatsbürger*in erhältst du vom Standesamt in deinem Geburtsort eine Abschrift aus dem Geburtsregister. Du kannst allerdings nur deine eigene Abschrift beantragen. Abschriften von oder für jemand anderen bekommst du nur mit Vollmacht, oder wenn du ein berechtigtes Interesse, wie Zweifel an deiner Abstammung, nachweisen kannst.

Für die Beantragung musst du nicht persönlich auf dem Standesamt erscheinen, du kannst eine solche Abschrift aus dem Geburtsregister auch online bestellen, und zwar ganz einfach hier: Standesamtauskunft im Internet. Dort kannst dir auch eine internationale, das heißt mehrsprachige, Geburtsurkunde ausstellen lassen.

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Wofür brauche ich die Abschrift aus dem Geburtenregister?

Du brauchst das Dokument zur Vorlage bei anderen Amtshandlungen, z. B.:

  • bei einer Heirat
  • für die Rentenversicherung
  • manchmal für die Anmeldung des Kindes in Kindergarten und Schule

Es lohnt sich immer, eine beglaubigte Kopie der Abschrift griffbereit zu haben. Du kannst diese beispielsweise in einem Familienstammbuch abheften.

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FAQ zur Abstammungsurkunde

FAQ

Ist meine alte Abstammungsurkunde noch gültig?

Nein, seit 2009 haben Abstammungsurkunden ihre Gültigkeit verloren. Du benötigst stattdessen eine Abschrift aus dem Geburtsregister.

Kann ich eine Abschrift für mein adoptiertes Kind beantragen?

Ja, als rechtlicher Elternteil kannst du eine Abschrift für dein adoptiertes Kind beantragen. Die leiblichen Eltern werden darin nicht erwähnt.

Was kostet eine Abschrift aus dem Geburtenregister?

Die Kosten liegen je nach Bundesland bei etwa 10 bis 20 € für ein beglaubigtes Exemplar. Eine internationale Geburtsurkunde kostet meist ein paar € mehr.

Brauche ich die Abschrift aus dem Geburtsregister für die Einschulung meines Kindes?

Manchmal. Es ist ratsam, bei der Schulanmeldung eine beglaubigte Kopie dabei zu haben oder vorher im Sekretariat der Schule nachzufragen.

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