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Gesetzliche oder private Krankenkasse: Wie versichere ich das Kind?

Private oder gesetzliche Krankenkasse: Wie versichere ich mein Kind?

Wenn der Papa privat, die Mama gesetzlich versichert ist, kommt das Kind in die kostenlose Familienversicherung?

Der Nachwuchs ist da und nun stellt sich die Frage, wie er versichert werden soll. Kommt das Kind in die kostenlose Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung oder muss man es privat versichern? Oder will man es privat versichern? Es gibt verschiedene Konstellationen, bei denen es sogar nur die einzige Möglichkeit ist.

Private oder gesetzliche Krankenkasse für das gemeinsame Kind?

Gesetzliche oder private Krankenkasse für das Kind: Die verschiedenen Szenerien

Zuallererst die gute Nachricht - in den ersten beiden Monaten ist das Kind automatisch versichert. Nach diesen zwei Monaten muss man sich entschieden haben, wie der Versicherungsschutz für den Nachwuchs aussehen soll. Das entscheidet sich aber oft schon durch die Situation der Eltern. Folgende Szenarien sind möglich:

Beide Elternteile sind gesetzlich versichert

Wenn die Eltern verheiratet und gesetzlich versichert sind, können sie die kostenlose Familienversicherung wahrnehmen und und -falls die Eltern in unterschiedlichen Versicherungen sind - sich entscheiden, welche ihrer Krankenkasse die bessere für das Kind ist. Manchmal unterscheiden sich die Leistungen und es lohnt sich genauer hinzuschauen. Die Familienversicherung gilt bis zum 18. Lebensjahr, kann aber bis zum 23. Lebensjahr verlängert werden, wenn das Kind keinen Verdienst über 425 Euro im Monat hat, ausgenommen sind nur die Minijobs. Sollten die mittlerweile erwachsenen Kinder noch studieren, ein freiwilliges soziales Jahr absolvieren oder den Wehrdienst leisten, kann die Versicherung bis zum Ende des 25. Lebensjahres gelten.

Ein verheirateter Elternteil ist privat versichert, der andere gesetzlich

Bei dieser Konstellation kann man das Kind nur kostenlos gesetzlich versichern, wenn der privat Versicherte nicht mehr als 4950 Euro brutto im Monat verdient, ansonsten muss das Kind privat versichert werden. Wenn dies nicht der Fall ist und der privat Versicherte regelmäßig mehr als der gesetzlich Versicherte verdient, muss das Kind privat abgesichert werden. Wenn aber derjenige, der in der gesetzlichen Versicherung ist, mehr Geld als der privat Versicherte verdient, kann der Nachwuchs unter die Fittiche der gesetzlichen und beitragsfreien Krankenversicherung genommen werden.

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Beide Elternteile sind privat versichert

Hier ist der Fall klar - das Kind wird privat versichert oder kann gegen Kostenzuschlag gesetzlich versichert werden. Geschieht dies in den ersten zwei Monaten seines Lebens, ist auch keine Gesundheitsprüfung seitens der privaten Krankenkasse erforderlich- das kann entscheidend für Kosten und Leistungen sein. Auch kann man sein Kind bei einer anderen Privatversicherung als bei der eigenen anmelden. Nur: In diesem Fall steht eine Gesundheitsprüfung an und wenn es von Anfang an Auffälligkeiten gibt, kann sich diese Privatversicherung weigern, das Kind aufzunehmen oder hohe Risikozuschläge verlangen.

Eltern sind nicht verheiratet

Dann kann das Kind, falls ein Elternteil gesetzlich versichert ist, in die kostenlose Familienversicherung. Es ist dann egal, wie viel der privat versicherte Partner verdient. Sollte man ihn oder sie dann heiraten, gelten allerdings wieder die Regeln für verheiratete Eltern. Übrigens kann auch ein Stiefvater oder Stiefmutter, wenn er oder sie hauptsächlich für den Unterhalt des Kindes zuständig ist und gesetzlich versichert ist, das Kind kostenlos absichern. Gleiches gilt für gesetzlich versicherte Pflegeeltern.

Privat oder gesetzlich - was ist besser?

Haben die Eltern die Wahl, müssen sie abwägen, was ihnen wichtig bei der Versicherung ist, da gibt es verschiedene Dinge, auf die man achten sollte:

  • Lohnersatz - bezahlt die Krankenkasse, wenn man zuhause bleibt und das Kind pflegt?
  • Kosten für Hilfsmittel - werden die von der privaten Versicherung übernommen?
  • Kur - bezahlt dies auch die private Krankenkasse?
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Für private Krankenversicherungen sprechen, dass sie Kosten von Heilpraktikern oft übernehmen, es viel leichter ist, einen Termin beim Facharzt oder Fachärztin zu bekommen. Kieferorthopädische Behandlungen werden auch eher erstattet als bei einer gesetzlichen. Wenn sich das Kind allerdings einer Gesundheitsprüfung unterziehen muss und Auffälligkeiten festgestellt werden, können sich die Beträge schneller durch die Risikozuschläge erhöhen. Für die gesetzliche Krankenversicherung spricht dagegen die Betragsfreiheit und der Lohnersatz. Kinder sind in der Regel öfters krank und gerade da sollte man schauen, dass es keine Versorgungslücken gibt.

Bildquelle: Getty Images