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Extra-Money?

Was ist ein Minijob: So könnt ihr Geld dazu verdienen

Was ist ein Minijob

Minijobs stellen eine gute Gelegenheit für Mütter und Väter dar, um die Haushaltskasse aufzustocken. Da sie zudem nicht sehr zeitintensiv sind, bleibt neben der geringfügigen Beschäftigung noch genug Zeit für die Kinderbetreuung. Dabei ist der beliebte Nebenjob von Sozialabgaben befreit und wirkt sich positiv auf die Rente aus. Hier erfahrt ihr, was ein Minijob ist, welche Rechte und Pflichten ihr habt und was ihr in der Elternzeit beachten müsst.

Was bedeutet Minijob?

Bei einem Minijob handelt es sich um eine geringfügige Beschäftigung, die steuer- und sozialversicherungsfrei ausgeübt werden kann. Dabei gibt es zwei Arten von Minijobs: den 450-Euro-Job sowie die kurzfristige Beschäftigung.

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Grundsätzlich darf jede*r einen Minijob ausüben, wobei der Nebenjob vor allem bei Eltern, Schüler*innen, Student*innen und Rentner*innen begehrt ist. Auch Arbeitnehmer*innen können – das Einverständnis des Arbeitgebers vorausgesetzt – neben ihrem sozialversicherungspflichtigen Hauptberuf einen Minijob annehmen.

Solltet ihr euch für einen Minijob entscheiden, muss euch der Arbeitgeber verpflichtend bei der Minijob-Zentrale anmelden und monatliche Abgaben zahlen.

Interessant: Laut dem 1. Quartalsbericht 2022 der Minijob-Zentrale gehen derzeit rund 6,5 Millionen Menschen einem Minijob nach (Stand: März 2022).

Wie viel darf man bei einem Minijob verdienen?

Wie die Bezeichnung „450-Euro-Job" vermuten lässt, dürft ihr bei einem Minijob bis zu 450 Euro pro Monat verdienen. Bei der festgesetzten Entgeltgrenze handelt es sich allerdings um das durchschnittliche Monatseinkommen, was bedeutet, dass ihr pro Jahr maximal 5.400 Euro (450 x 12 Monate), inklusive Urlaubs- und Weihnachtsgeld, verdienen dürft.

Es ist also kein Problem, wenn in einem Monat mehr als 450 Euro verdient werden, solange die jährliche Entgeltgrenze von 5.400 Euro nicht überschritten wird. Bei der sogenannten kurzfristigen Beschäftigung dürft ihr hingegen nicht mehr als 70 Tage oder 3 Monate pro Kalenderjahr arbeiten.

Gut zu wissen: Ab Oktober 2022 und im Zuge der Erhöhung des Stundenlohns auf 12 Euro wird die Geringfügigkeitsgrenze von 450 auf 520 Euro angehoben.

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Ist ein Minijob in der Elternzeit erlaubt?

Anders als in der Mutterschutzfrist ist die Ausübung eines Minijobs in der Elternzeit gesetzlich erlaubt, wobei es einige Dinge zu beachten gilt. So darf während der Elternzeit nicht mehr als 32 Stunden pro Woche gearbeitet werden, wobei das bei einem 450-Euro-Job sowieso nicht relevant für euch ist.

Wichtig ist, dass ihr eure Tätigkeit der zuständigen Elterngeldstelle mitteilt, denn die geringfügige Beschäftigung wirkt sich – je nach Höhe – auf das Elterngeld aus und wird in der Regel neu berechnet.

Bekommt ihr mehr als 300 Euro im Monat, wird das Elterngeld entsprechend gekürzt und der zusätzliche Verdienst angerechnet. Auf den Mindestsatz Elterngeld in Höhe von 300 Euro hat ein Minijob jedoch keine Auswirkungen.

Zudem macht es einen Unterschied, ob ihr den 450-Euro-Job bei einem anderen oder bei eurem gleichen Arbeitgeber ausüben wollt. Bei einer anderen Firma gibt es außer den üblichen Regelungen keine Besonderheiten zu beachten.

Wollt ihr die geringfügige Beschäftigung bei eurem bisherigen Arbeitgeber antreten, ist dies aufgrund des in der Elternzeit ruhenden Arbeitsverhältnisses ebenso möglich. Allerdings sind hier entsprechende Meldungen seitens des Arbeitgebers notwendig.

Ist man bei einem Minijob versichert?

Wie bei jedem anderen Job auch kann es bei der Ausübung eines Minijobs zu Unfällen sowie Schäden kommen. Doch wie sieht es diesbezüglich versicherungstechnisch für die Minijobber aus?

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In Sachen Unfallversicherung gelten bei einer geringfügigen Beschäftigung die vollen Ansprüche. Bedeutet: Der Arbeitgeber muss auch Minijobber in der gesetzlichen Unfallversicherung melden. Somit seid ihr im Falle eines Unfalls durch die Firma abgesichert.

So sieht es bei den anderen Versicherungen aus:

  • Kranken- und Pflegeversicherung: Obwohl der Arbeitgeber einen Pauschalbetrag zur Krankenversicherung zahlen muss, seid ihr damit nicht krankenversichert. Ihr müsst euch somit – sei es durch eine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse, eine beitragsfreie Familienversicherung oder eine freiwillige gesetzliche oder private Krankenversicherung – anderweitig versichern. Zudem besteht kein Anspruch auf Pflegeversicherung.
  • Arbeitslosenversicherung: Da bei einem Minijob nicht in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt wird, fällt ebenso der Anspruch auf Arbeitslosengeld weg.
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Sind Minijobs rentenversicherungspflichtig?

Zwar ist der Minijob steuer- und sozialversicherungsfrei, seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2013 besteht jedoch eine Rentenversicherungspflicht.

Wie auch bei der Krankenversicherung zahlt der Arbeitgeber bei der Beschäftigung von Minijobbern einen Pauschalbetrag in die gesetzliche Rentenversicherung ein, weshalb ihr nur noch einen Eigenbetrag von 3,6 % leisten müsst. Bei 450 Euro macht dies 16,20 Euro im Monat aus.

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Allerdings könnt ihr euch mit einem Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung davon befreien lassen.

Margit Huber

Befreiung sorgfältig überlegen

Entscheidet ihr euch gegen den Pflichtbeitrag, besteht für die Zeit des Minijobs später kein Rentenanspruch. So kann es passieren, dass euch die entscheidenden Monate oder Jahre an Einzahlungen fehlen, um früher abschlagsfrei in Rente gehen zu können.

Zudem besteht kein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente, was im schlimmsten Fall in einer Altersarmut enden kann. Selbst mit dem geringen Eigenanteil habt ihr mit einem Minijob außerdem Zugang zu allen Leistungen der Rentenversicherung und könnt wichtige Rentenpunkte sammeln.

Margit Huber

Hinweis: Denkt ihr über eine Befreiung der Rentenpflichtversicherung nach, solltet ihr euch im Vorfeld Informationen bei der Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung einholen.

Welche Rechte gelten im Minijob?

Die gute Nachricht vorweg: Minijobber gelten als Teilzeitbeschäftigte und haben somit die gleichen Rechte wie Teil- und Vollzeitbeschäftigte. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gilt bei einer geringfügigen Beschäftigung somit der gesetzliche Kündigungsschutz und es besteht ein Anspruch auf bezahlten Urlaub (Berechnung Jahresurlaubsanspruch bei einem Minijob: wöchentliche Arbeitstage x 4).

Bei einer Schwangerschaft tritt zudem das Mutterschutzgesetz in Kraft, was gleichermaßen für Minijobber als auch Vollzeitkräfte gilt.

Auch folgende Rechte stehen euch zu:

  • Entgeltfortzahlungen im Krankheitsfall
  • Mutterschaftsgeld
  • Entgeltfortzahlung bei Krankheit des Kindes
  • Vergütung an Sonn- und Feiertagen
  • Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfall- und Rentenversicherung
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Bildquelle: Getty Images/Ridofranz

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