Jeden Monat warten wichtige Änderungen auf uns, die unseren Familienalltag, die Arbeit oder unsere Finanzplanung beeinflussen können. Wir haben die wichtigsten Gesetzesänderungen und Neuerungen, die im März 2022 in Kraft treten für euch im (Über-)Blick.
- 1.Wie jedes Jahr im März: Die Zeit wird auf Sommerzeit umgestellt
- 2.Corona-Lockerungen ab März 2022
- 2.1Corona-Lockerungen ab 4. März 2022
- 2.2Corona-Lockerungen ab 20. März 2022
- 3.Impfpflicht in der Pflege ab dem 16. März 2022
- 4.Ab 1. März sind Verträge einfacher kündbar
- 5.Für Teenie-Eltern wichtig: Neues Versicherungskennzeichen für Moped und Mofa
- 6.Für große und kleine Gärtner: Heckenschneiden verboten
- 7.Noch mehr Tierschutz ab 1. März 2022 für Bienen, Motten und Co.
- 8.Soll Leben retten: Neues Organspendegesetz ab März 2022
- 9.Nochmal Corona: Am 31. März 2022 endet der Corona-Bonus
Wie jedes Jahr im März: Die Zeit wird auf Sommerzeit umgestellt
Viele Eltern von Babys und kleinen Kindern fürchten diesen Termin, ebenso wie den Partnertermin im Oktober. Denn das einstündige Verschieben der Zeit bringt so manchen Schlafplan durcheinander. Dieses Jahr erfolgt die Zeitumstellung auf Sommerzeit am 27. März um 2 Uhr in der früh bzw. Nacht. Oder nochmal anders: Die Uhren werden in der Nacht vom Samstag, den 26. März, auf Sonntag, den 27. März, um 2 Uhr auf 3 Uhr vor gedreht. Das bedeutet, übermüdete Eltern bekommen in dieser Nacht noch eine Stunde weniger Schlaf. Dafür können wir dann wieder länger auf dem Spielplatz bleiben, weil es länger hell ist.
Corona-Lockerungen ab März 2022
Ab März lockert die Bundesregierung systematisch die Corona-Beschränkungen in einem Drei-Stufen-Plan. Schritt eins wurde bereits im Februar gemacht, nun folgen im März die nächsten beiden:
Corona-Lockerungen ab 4. März 2022
- Für Gastronomie und Beherbergung gilt nur noch 3 G (statt 2 G)
- Clubs dürfen mit 2 G+ wieder öffnen
- Für Großveranstaltungen drinnen (Auslastung max. 60 % und max. 6.000 Teilnehmer) und draußen (Auslastung max. 75 % und max. 25.000 Teilnehmer) ist nur noch 3 G nötig
Corona-Lockerungen ab 20. März 2022
- Alle Corona-Maßnahmen werden aufgehoben (so der Plan)
- Bis auf die Maskenpflicht: Diese bleibt beim Einkaufen und in öffentlichen Verkehrsmitteln Pflicht.
- Die Home Office-Pflicht besteht nicht mehr
Impfpflicht in der Pflege ab dem 16. März 2022
Die Impfpflicht für das Pflegepersonal wird zwar seit Wochen heiß diskutiert (und wurde zwischenzeitlich auch schon in einigen Bundesländern aus- und wieder eingesetzt), aber bisher gilt der 16. März immer noch als Stichtag. Bis dahin müssen Altenpfleger*innen, Krankenpfleger*innen und Personal in Arztpraxen auf der Arbeit einen Impf- oder Genesenennachweis erbringen. Nur mit ärztlichem Attest kann man dieser gruppenbezogenen Impfpflicht entgehen. Wer weder das eine noch das andere vorzeigen kann, wird laut Beschluss der Bundesregierung unbezahlt freigestellt.
Ab 1. März sind Verträge einfacher kündbar
Wer kennt es nicht: Man hat sich fest vorgenommen (Hello Mental Load!), den ungenutzten Vertrag vom Fitnessstudio oder Zeitungsabo rechtzeitig, meist sind es drei Monate vor Vertragsende, zu kündigen. Und dann verschwitzen wir es im Alltagsstress komplett und müssen für ein weiteres Jahr zahlen, bis wir wieder kündigen können.
Für Verträge, die ab 1. März 2022 geschlossen werden, gilt das nicht mehr. Die Kündigungsfrist vor Vertragsende wurde von drei auf einen Monat reduziert und wenn man den Termin verpasst, dann verlängert sich die Laufzeit zwar immer noch automatisch (auf ein Jahr oder unbefristet), kann aber jeder Zeit mit einer Frist von vier Wochen gekündigt werden.
Ab Juli 2022 soll Kündigen dann noch einfacher werden: Dann müssen auf Homepages der Vertragsanbieter Kündigungsbuttons installiert werden – so soll Kündigen noch unkomplizierter möglich werden.
Für Teenie-Eltern wichtig: Neues Versicherungskennzeichen für Moped und Mofa
Wer von euch ein Moped, Mofa oder Tretroller fährt, sollte jetzt aufpassen: Ab 1. März gilt für diese Fahrzeuge ein neues Versicherungskennzeichen. Ab dem Stichtag sind 2022 nur noch die neuen GRÜNEN Kennzeichen gültig. Sie sind der Hinweis, dass das Gerät eine Kfz-Haftpflichtversicherung enthält und werden von den Versicherern vergeben.
Kontaktiert also schnell eure Versicherung und lasst euch das aktuellste Kennzeichen aushändigen, um es an eurem Fahrzeug anzubringen. Wer noch mit einem alten blauen Kennzeichen fährt, macht sich strafbar.
Für große und kleine Gärtner: Heckenschneiden verboten
Jährlich im März ist der Stichtag fürs Heckenschneiden. Von 1. März bis 30. September dürfen Haus- und Gartenbesitzer ihre Hecken nämlich nicht mehr trimmen. Diese Regel dient dem Schutz der Vögel und anderen tierischen Heckenbewohnern, die in dieser Zeit ihre Nester bauen und die Hecken als Lebensraum und Brutplatz brauchen.
Noch mehr Tierschutz ab 1. März 2022 für Bienen, Motten und Co.
Ab März wird durch die Ausweitung des Bundesnaturschutzgesetztes weiterer Lebensraum für Insekten geschützt. Dazu zählen artenreiches Grünland, Streuobstwiesen und begrenzende Steinhaufen am Rand von Äckern und Feldern.
In diesen Naturschutzschutzgebieten ist der Einsatz von Schädlingsbekämpfungsmitteln und Herbiziden verboten, es darf keine Straßenbeleuchtung geben, künstliche Lichtquellen sind als Insektenfallen tabu und in der Landschaftsplanung muss der Insektenschutz verstärkt mitgedacht werden.
Soll Leben retten: Neues Organspendegesetz ab März 2022
Nicht jeder ohne Organspendeausweis ist gegen eine Organspende. Manche vergessen einfach, sich einen zu besorgen. Deshalb will die Regierung uns besser daran erinnern, dass Organspenden Leben retten kann: Ab 1. März werden verstärkt Aufklärungsmaterial und Organspendeausweisformulare ausgelegt, z. B. bei den Ausweisstellen im Amt.
Auch eure Hausärzte und Hausärztinnen dürfen euch nun alle zwei Jahre auf das Thema Organspende ansprechen und beraten. Dazu kommt der Aufbau eines digitalen Organspende-Registers, in dem dokumentiert wird, wie viele Menschen zum Spenden ihrer Organe bereit sind.
Nochmal Corona: Am 31. März 2022 endet der Corona-Bonus
Mit dem Corona-Bonus konnten und können Arbeitgeber*innen ihren Mitarbeiter*innen einen steuerfreien Bonus von max. 1.500 € auszahlen (gerechnet auf alle seit 2021 bezahlten Corona-Boni).
Arbeitgeber*innen, die ihr Personal noch mit einer solchen Sonderzahlung für ihre loyale Arbeit während der Corona-Pandemie belohnen wollen, müssen sich beeilen, denn diese Regelung endet am 31. März 2022.
Wer hat an der Uhr gedreht ...
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