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Girokonto kündigen: Wechseln und Geld sparen

© Kwee

Es gibt viele Gründe ein Girokonto zu kündigen. Viele Banken haben beispielsweise die Vertragsbedingungen zum Nachteil der Kunden geändert. Dabei ist das Girokonto doch der Mittelpunkt der Familienfinanzen. Der richtige Zeitpunkt sich gegebenenfalls ein neues, kostenfreies oder günstigeres Konto zu suchen. Die Kündigung des Girokontos kann dabei ordentlich oder aufgrund neuer Vertragsbedingungen seitens der Bank auch außerordentlich von dir erfolgen. Im letzteren Fall entfällt eine mögliche Kündigungsfrist.

Egal ob Gehalt, Miete und Strom: Über das Girokonto laufen die wichtigsten Geldbewegungen. Bei der Kündigung gibt es einige Punkte zu beachten. Eines vorweg: Es ist vorteilhaft, das alte Konto neben dem neuen Girokonto über einen Zeitraum von zwei bis drei Monaten parallel zu führen.

Wie kündige ich mein Girokonto?

Allgemein musst du gem. § 675 h BGB keine Kündigungsfrist beachten. Jedoch kann es sein, dass deine Bank in den AGBs eine abweichende Frist mit dir vereinbart hat. Diese ist jedoch nur gültig, wenn sie vier Wochen nicht übersteigt.
Sollte es keine Möglichkeit geben das Konto online zu kündigen, bietet sich folgendes, kurzes Kündigungsschreiben an:

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich mein bei Ihnen geführtes Girokonto mit der folgenden Nummer: xxxxxx. Bitte bestätigen sie den Eingang schriftlich“.

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Sollte sich auf dem alten Konto noch Guthaben befinden, solltest du die Bank zur Übertragung auf das neue Konto ermächtigen. Ist das Konto nicht ausgeglichen, kannst du das Kreditinstitut zum Einzug vom neuen Konto berechtigen:

Bitte übertragen sie das bestehenden Guthaben auf folgendes Konto: xxxxxx.“
„Ich ermächtige sie, mögliche Ausstände vom folgenden Konto einzuziehen: xxxxxx.“

Die Kündigung sollte idealerweise aus Beweisgründen per Fax mit qualifiziertem Sendebericht oder als Einwurfeinschreiben an die Bank gesendet werden.

Vertragspartner informieren: Digitaler Wechselservice?

Mittlerweile sind die Banken durch die Regelungen gem. §§ 20 bis 26 ZKG (Zahlungskontengesetz) verpflichtet, dem Verbraucher bei einem Kontowechsel zu unterstützen.

"Im Zusammenhang mit einem Wechsel von einem beim übertragenden Zahlungsdienstleister geführten Zahlungskonto zu einem beim empfangenden Zahlungsdienstleister geführten Zahlungskonto sind die Zahlungsdienstleister verpflichtet, dem Verbraucher auf dessen Wunsch Unterstützungsleistungen zu erbringen (Kontenwechselhilfe)."

§ 20 Zahlungskontengesetz (ZKG)

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Es gibt jedoch Ausnahmen zu der Verpflichtung. Zum einen betrifft es den Fall, dass ein Zahlungsdienstleister nicht in Deutschland ansässig ist. Zum anderen, wenn die Konten in unterschiedlichen Währungen geführt werden.

Die meisten Banken bieten einen digitalen Wechselservice an. Dadurch können Arbeitgeber und alle Vertragspartner über den Wechsel informiert werden und Daueraufträge sowie Lastschriften umgestellt werden.

Der Service kann -wenn zwischen Verbraucher und Bank vereinbart- kostenpflichtig sein. Du kannst dich dazu in dem entsprechenden Passus in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen deines Vertrages informieren. Alternativ kannst du bei deiner Bank direkt nachfragen.

Der Gesetzgeber hat diesbezüglich festgelegt, dass die Gebühr angemessen sein muss. Die Bank kann dir somit keine x-beliebige Summe für den Service in Rechnung stellen. Praktisch bedeutet das, dass die Höhe nur an tatsächlichen Kosten ausgerichtet sein darf. Es handelt sich dabei um Kosten, die der Bank durch die Kündigung deines Girokontos wirklich entstehen.

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Nach der Umstellung solltest du die Kontobewegungen auf dem neuen und dem alten Konto für eine Weile besonders gründlich kontrollieren.

Übrigens...

Nicht nur beim Girokonto-Wechsel kannst du Geld sparen. Auch bei Strom und Gas lohnt sich häufig ein Anbieterwechsel. Das geht inzwischen relativ unkompliziert über Dienstleister wie Remind.me. Hier übernehmen Expert*innen die Recherchearbeit, suchen euch die besten und günstigsten Tarife heraus und kümmern sich, sofern notwendig, jährlich um den Anbieterwechsel.

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