Heute widme ich einem Thema, das immer mehr „im Kommen“ ist: GPS-Tracker für Kinder. Was das Gesetz dazu sagt und was ich persönlich davon halte? Ein kleiner Vorgeschmack: Kinder sind nicht das Eigentum ihrer Eltern.
Ist das GPS-Tracking der eigenen Kinder erlaubt?
In letzter Zeit werde ich immer wieder mit der Frage konfrontiert, wie es sich denn mit der rechtlichen Zulässigkeit des Trackens verhält. Smartwaches und GPS-Tracker sind teilweise günstig zu haben und das wirft natürlich immer wieder die Frage – und die Versuchung – auf, ob man vielleicht sein Kind tracken sollte. Die Antwort, zumindest was das Rechtliche angeht, ist eindeutig: Eltern dürfen grundsätzlich ihre Kinder tracken.
Da dies aber eine recht neue Möglichkeit ist, ist da aber auch noch nicht wirklich viel rechtlich geregelt und man muss sich hinsichtlich einer Regelanweisung an recht allgemeine Vorschriften halten. (Whhhaaat??)
Deshalb bitte ich zu beachten, dass ich hier kein rechtliches Gutachten erstelle, sondern als juristisch (zugegebenermaßen erheblich) vorbelasteter Vater, anderen Eltern einfach ein paar Dinge erläutern will. Ansonsten ist es wie auch sonst im Leben: gesunder Menschenverstand und vernünftiger Risikoabwägung sind auch hier nicht von Nachteil.
Denn eines ist klar: die beste Prävention für Kinder ist, die Stärkung von Kompetenzen und Fähigkeiten. Dazu gehört notwendigerweise die Gewährung von altersgerechten Freiräumen. Tracking entbindet mithin nicht von der Vermittlung von Kompetenzen und einer altersgerechten „Praxistauglichkeit“. Mit einem Tracking für Kinder weiß man eben nur, wo das Kind gerade ist. Das kann zwar hilfreich sein, schützt das Kind jedoch nicht per se, z. B. wenn es ohne auf den Verkehr zu achten, die Straße überquert …
Kinder per GPS-Tracker verfolgen: Ist das gesetzlich konkret geregelt?
Viele konkrete Bestimmungen gibt es nicht. Im Kern ist zum Tracking sogar gar nichts geregelt. Die rechtlichen Möglichkeiten und Grenzen des Kinder-Tracking sind in den allgemeinen Bestimmungen des Grundgesetzes und der allgemeinen Gesetze geregelt.
Hier gilt zunächst, so klar sich das jetzt auch anhören mag, in der Praxis fällt das oft im Konkreten schwer: Kinder sind grundsätzlich Träger von Grundrechten und haben auch z. B. einen geschützten Bereich der Privatsphäre. Auch die Bestimmungen der UN- Kinderrechtskonvention sind hier zu nennen. Da ist aber nichts geregelt, worauf ein vernünftiger Erwachsener nicht auch mit etwas nachdenken von alleine kommt. Durchlesen kann man sich das aber allemal, hier der bei Unicef.
Das Grundgesetz und die Kinderrechtskonvention geben den Eltern aber natürlich die Möglichkeit und die Pflicht, im Rahmen der Vorschriften in die Rechte der Kinder einzugreifen, z.B. Art 6 Abs. 2 Grundgesetz.
Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft
Art. 6 Abs. 2 Grundgesetz
Tracking und Tracing – Was sind die Unterschiede?
Tracking bedeutet, dass man den Aufenthaltsort einer Person, in unserem Fall den seiner Kinder, mittels technischer Geräte und Apps online live verfolgt. Davon zu unterscheiden ist das „Tracing“. Beim Tracing wird anhand von Aufzeichnungen der Weg später rekonstruiert bzw. nachvollzogen.
Das Tracken ist mithin noch eine Spur effizienter – aber auch ein größerer Eingriff, wobei ich den Begriff „Eingriff“ als Jurist nicht per se negativ besetzt verwende. Es handelt sich um einen Fachbegriff, der recht emotionslos eine Tatsache beschreibt. Ich möchte ihn hier aber ganz bewusst verwenden, weil es sich beim Tracing zumindest auch immer um einen Eingriff handelt, ganz gleich wie das vom Einzelnen ggf. gesehen wird. Juristisch handelt es sich erst einmal um einen Eingriff in die Rechte des Kindes. Das ist aber auch nicht schlimm. Der Großteil der Aufgaben von Eltern im Hinblick auf ihre Kinder, ist ein Eingriff in irgendwelche (eingeschränkten) Rechte des Kindes- eben nur gerechtfertigt oder sogar gefordert.
GPS-Sender für Kinder: Es geht um Abwägung und Vertrauen
Das bedeutet nun im Konkreten, dass viel möglich ist, aber immer auch abzuwägen ist. Das Tracking kann durchaus sinnvoll sein und auch dem Kind Sicherheit geben. Es gibt auch Geräte, bei denen man auch mit den Kindern sprechen und kommunizieren kann. Das kann durchaus sinnvoll sein, um einem Kind dosiert mehr Freiräume und Entwicklungsmöglichkeiten zu geben.
Keinesfalls sollte das Kinder-GPS ohne ohne Kenntnis des Kindes angewendet werden. Auch wenn das im Einzelfall auch rechtlich zulässig sein mag.
Rechtlich unzulässig ist sicher das Abhören des Kindes ohne sein wissen, vom Pädagogischen ganz zu schweigen. Ein solches Verhalten stellt einen Vertrauensbruch dar.
Kinder sind nicht das Eigentum der Eltern, sondern eigenständige Personen, wenn auch mit nicht ausgebildeter Persönlichkeit. Man überwacht sie also schlicht nicht ohne deren Kenntnis.
familie.de-Jurist Milutin Zmijanjac
Tracking per GPS: Sind die Rechte Dritter betroffen?
Zu beachten ist auch, dass einem auch die Rechte Dritter und auch die Schule einen Strich durch die Rechnung machen kann, wenn man bei der Nutzung von Tracking- Geräten z. B. auch andere abhören kann, sind die Geräte rechtswidrig.
Verbotene Geräte beim Kinder-Tracking: Das kann teuer werden!
So hat die Bundesnetzagentur schon 2017 Geräte verboten, die ohne Kenntnis des Kindes die Umgebung abhört. Diese oft la „Babyphone“ oder „Monitorfunktion“ umschriebenen Funktionen können tatsächlich die Bundesnetzagentur auf den Plan rufen. Diese beurteilt Geräte, die ohne Wissen des Kindes oder Dritter die Umgebung abhört und dies versendet als „unerlaubte Sendeeinrichtung“. Manche Pappenheimer, anders kann man diese Leute nicht nennen, haben solch e Geräte auch zum Abhören von Lehrern in Schulen benutzt. Da kann ich als jahrelanger Elternvertreter den Lehrern und Schülern gegenüber nur mein tief empfundenes Mitgefühl und Missfallen äußern. Da fragt man sich, auf was manche so kommen. Nur der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass der Bann der Bundesnetzagentur auch mithörende Puppen betreffen kann. Eben solche wurden auch verboten.
Jedenfalls kann es einen passieren, dass die Bundesnetzagentur den Nachweis der Vernichtung eines solchen Gerätes verlangt, wenn sie erfährt, dass jemand so ein Gerät besitzt.
Nun fragen sich bestimmt einige, wie die Bundesnetzagentur denn von dem Besitz erfahren will. Die Frage ist berechtigt, aber viel leichter beantwortet, als so mancher glaubt. Zunächst ist es nicht so schwer, beim Verkäufer zu erfragen, an wen die Sachen verkauft wurden. Eine andere, nicht weniger naheliegende, Möglichkeit ist die Meldung eines Mitmenschen, der ein Gerät verdächtig findet.
Eine einfache Mail an die Mail-Adresse spionagegeraete@benetzt.de genügt und schon kommen unangenehme Fragen auf einen zu.
Besitzt man solche Geräte sollte man sie vernichten. Weigert man sich trotz Aufforderung, droht ein Bußgeld bis zu 25.000 €.
GPS-Tracker für Kinder: Schulen können Verbot aussprechen
Auch die Schule kann restriktive Schulordnungen erlassen, um den Gebrauch auch an sich zulässiger Geräte während des Schulbetriebs einzuschränken. Ich habe selber als Elternbeiratsvorsitzender und Mitglied der Schulkonferenz recht überzeugt einer Schulordnung zugestimmt, die die Verwendung digitaler Endgeräte in der Schule restriktiv handhabt. Da begannen nämlich Eltern ihre Kinder mit Smart-Watches zu „chippen“, weil sie die Kinder auf dem Schulweg tracken wollten.
Dazu sei gesagt, dass an unserer Schule alle Kinder zur selben Zeit Schulbeginn haben und quasi alle gleichzeitig und nie alleine zur Schule gehen. Nachdem die Schule und ich die Eltern immer wieder auf das unnötige die Kinder mit dem Auto in die Schulbank fahren samt der damit verbundenen Gefahren für die Sprösslinge anderer liebender Eltern hingewiesen hatten, kamen dann sogleich Eltern auf die Idee des Einsatzes von Smart- Watches. Das wurde bei uns dann doch weitestgehend für den Bereich der Schule verboten.
GPS-Tracker für Kinder: Wie steht es um den Datenschutz?
Ein weiterer wichtiger Faktor ist der Datenschutz. Auch hier bin ich teilweise immer wieder erschreckt, wie sorg- und auch verantwortungslos mit den Daten der Kinder umgegangen wird. Oftmals informieren sich die Eltern gar nicht, wo die Daten gespeichert werden bzw. was mit den Daten geschieht. Man sollte schon darauf achten, wo die Daten denn gespeichert werden und welcher Nutzung man so mit ein paar Clicks zustimmt.
Wenn man die Wege des Kindes live nachverfolgt, was im Einzelfall ja sinnvoll sein kann, gehört es unbedingt auch in das Pflichtenheft der Eltern, sich darüber zu informieren, was wo von wem zu welchem Zweck gespeichert wird.
Bildquelle: Gettyimages/Morsa Images
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