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Schenkungen an deine Kinder: So bleibt die finanzielle Schenkung steuerfrei

Schenkungen an Kinder: Familie freut sich gemeinsam
© Getty/kate_sept2004

Nichts ist schöner als zu schenken. Allerdings solltest du bei der Schenkung an Kinder zu Lebzeiten einige wichtige Dinge beachten, damit diese steuerfrei bleibt. Bei Schenkungen gibt es nämlich bestimmte Freibeträge pro Kind, die du ausnutzen kannst.

Freibetrag bei Schenkung an Kinder

Bei Schenkungen an deine Kinder gilt ein Freibetrag von 400.000 €. Dieser Betrag kann alle 10 Jahre genutzt werden, um Schenkungen steuerfrei an die Kinder zu tätigen. Die Höhe des Freibetrages bei Schenkungen entspricht dabei dem Freibetrag bei einer Erbschaft.

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Bei Schenkungen von beiden Elternteilen verdoppelt sich der Freibetrag, da jeder Elternteil einzeln von seinem eigenen Vermögen Werte in Höhe von 400.000 € schenken kann. Das beschenkte Kind kann so bis zu 800.000 € steuerfrei erhalten.

Beispiel: Schenkungen an Kinder von beiden Elternteilen

Du willst deinem Kind deine Immobilie im Wert von 600.000 € schenken. Durch den Freibetrag sind 400.000 € steuerfrei. Die Differenz von 200.000 € ist jedoch zu versteuern. Sind du und dein*e Ehepartner*in oder eingetragene*r Lebenspartner*in zu gleichen Anteilen im Grundbuch eingetragen, kann jeder von euch Schenkungen in Höhe bis zu 400.000 € vornehmen. Somit bleibt die Schenkung in diesem Falle komplett steuerfrei.

Was sind Kettenschenkungen?

Wichtig hierbei ist, dass jeder nur sein eigenes Eigentum verschenken kann. Viele versuchen durch sogenannte Kettenschenkungen dieses Problem zu umgehen:

Du schenkst beispielsweise deinem Ehepartner Eigentum, dass er wiederum seinerseits ans Kind schenkt. Diese Kettenschenkungen sind nur zulässig, wenn für den ersten Beschenkten kein Zwang zur Weiterleitung der Schenkung besteht und eine ausreichend große Zeitspanne zwischen den Schenkungen liegt. Finden diese gleichzeitig statt, vermutet das Finanzamt eine Umwegschenkung zum Zwecke der Steuerumgehung.

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Schenkungen an Enkelkinder: Freibeträge

Auch Enkelkindern, die Vollwaisen sind, steht der Freibetrag in Höhe von 400.000 € zu. Andernfalls können Großeltern an ihre Enkel Schenkungen in einer Höhe von 200.000 € steuerfrei vornehmen.

Die Möglichkeit, das Geld steuerfrei zu verschenken, besteht jedoch nur alle 10 Jahre. Bist du in der glücklichen Lage über ein sehr hohes Vermögen zu verfügen, kannst du einen Schenkungsplan aufstellen und rechtzeitig mit den Schenkungen unter Ausnutzung der Freibeträge beginnen.

Schenkungen an Kinder: Rechtlich vorteilhafte Schenkungen

Schenkungen müssen vom Beschenkten auch angenommen werden.

Eine Zuwendung, durch die jemand aus seinem Vermögen einen anderen bereichert, ist Schenkung, wenn beide Teile darüber einig sind, dass die Zuwendung unentgeltlich erfolgt.
§ 516 I BGB

Minderjährige sind vom 7. Lebensjahr bis zur Volljährigkeit beschränkt geschäftsfähig. Sie bedürfen im Falle einer Schenkung der ordnungsgemäßen Vertretung durch ihre Eltern.

Lediglich bei rechtlich vorteilhaften Schenkungen ist die Vertretung nicht notwendig. Dies ist der Fall, wenn keine Verpflichtungen durch die Schenkung entstehen, der Minderjährige beispielsweise bei der Schenkung einer Immobilie nicht in bestehende Miet- oder Pachtverhältnisse eintritt.

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Bei Schenkungen an die eigenen minderjährigen Kinder gibt es noch eine Besonderheit zu beachten: Ein vom Familiengericht bestellter Ergänzungspfleger (eine Person, die seitens des Gerichts bestellt wird, um einen Teil der elterlichen Sorge für ein minderjähriges Kind zu übernehmen) muss unter Umständen beurteilen, ob die Schenkung dem Kindeswohl entspricht.

Die Eltern würden andernfalls als gesetzliche Vertreter ihrer Kinder über ihre eigene Schenkung entscheiden. Es soll so vermieden werden, dass das beschenkte Kind durch die Schenkung rechtliche Nachteile erleidet. Nachteile sind beispielsweise schuldrechtliche Verpflichtungen, wie sie bei einer vermieteten Wohnung bestehen.

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Schenkungen an Kinder als Erbteil zu Lebzeiten

Dienen deine Schenkungen an Kinder dazu den Erbteil schon zu Lebzeiten komplett auszuzahlen, solltest du das bei der Schenkung schriftlich festhalten. Gibt es dazu keine entsprechende Verfügung oder eine erst nachträglich nach der Schenkung geschriebene Verfügung, steht dem beschenkten Kind trotzdem der so genannte Pflichtteil zu.

Anrechnung der Schenkungen an Kinder zur Erbmasse

Sollte der Erbfall vor Verstreichen der 10 Jahresfrist eintreten, wird nach dem Abschmelzungsmodell die Schenkung anteilsmäßig der Erbmasse zugerechnet. Dabei wird jedoch für jedes zurückliegende Jahr der anzurechnende Wert um 1/10 vermindert.
Bei der Bestimmung des sogenannten Pflichtteileergänzungsanspruch gilt das gleiche Prinzip des Abschmelzungsmodells.

Kannst du Schenkungen an Kinder zurückfordern?

Eine Zurückforderung ist in bestimmten Fällen innerhalb von 10 Jahren möglich.
Zu diesen Fällen zählen:

  • Du verarmst nach der Schenkung, kannst nicht mehr deinen Lebensunterhalt bestreiten.
  • Bei Empfang von Transferleistungen (Stichwort Pflegekosten) kann auch der Sozialträger die Schenkungen zurückfordern (Sozialträger sind öffentlich-rechtliche Einrichtungen, die soziale Leistungen erbringen).
  • Bei „grobem Undank“ des Beschenkten, dies setzt eine strafbare Handlung des Beschenkten gegenüber dem Schenker oder Angehörigen des Schenkers voraus.
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Eine Schenkung kann widerrufen werden, wenn sich der Beschenkte durch eine schwere Verfehlung gegen den Schenker oder einen nahen Angehörigen des Schenkers groben Undanks schuldig macht.
§ 530 I BGB

Gerade bei großen Schenkungen kannst du mittels frühzeitiger Planung und Teilschenkungen hohe Steuerlasten für den Beschenkten vermeiden.

Wer Schenkungen an Kinder vornehmen will, sollte vorher ausrechnen, wie Geld er zum Leben braucht:

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