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Rente 2025: Das haben viele arme Rentnerinnen noch nicht gewusst

Menschen, die lange Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben und trotzdem nur eine sehr kleine Rente erhalten, können diese ggf. durch die Grundrente aufstocken.
© GettyImages/monkeybusinessimages

Die Grundrente soll Rentner*innen mit geringen Einkünften eine zusätzliche Unterstützung bieten. Seit 1. Januar 2025 gelten neue Einkommensgrenzen, so dass ihr jetzt evtl. mehr Grundrente erhaltet oder sogar erstmals Anspruch habt. Wie ihr euren Grundrentenanspruch ausrechnen könnt.

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Was ist die Grundrente?

Die 2021 eingeführte Grundrente soll die Renten von Menschen aufstocken, die mindestens 33 Jahre lang in die Rentenversicherung eingezahlt haben, im Alter aber trotzdem nur eine sehr geringe Rente erhalten, zum Beispiel weil ihr Gehalt sehr niedrig war.

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Wer hat Anspruch auf die Grundrente?

Zum 1. Januar 2025 wurden die Einkommensgrenzen für den Anspruch auf Grundrente erhöht. Damit sollen die gestiegenen Lebenshaltungskosten berücksichtigt werden. Deswegen hast du jetzt evtl. erstmals Anspruch auf den Grundrentenzuschlag oder aber erhältst ggf. mehr Geld.

Anspruch hat jetzt jeder, der mindestens 33 Beitragsjahre vorweisen kann und dabei im Schnitt pro Jahr zwischen 30 % und 80 % des Durchschnittslohns in Deutschland erhalten hat sowie heute weniger als rund 1.438 € Einkommen inkl. Rente bezieht. Bei verheirateten Paaren liegt die Grenze bei rund 2.242 € (Stand 07/2025). Einkommen über diesen Grenzen werden teilweise oder vollständig angerechnet, was zu einer Kürzung oder zum Wegfall des Zuschlags führen kann.

Laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales werden rund 1,3 Mio. Rentenzahlungen durch einen Grundrentenzuschlag aufgestockt, das sind etwa 5 % der gezahlten Renten. Die Mehrheit der Grundrentebeziehenden sind Frauen – aus dem einfachen Grund, dass diese während ihres Arbeitslebens im Schnitt schlechter bezahlte und/oder Teilzeitjobs ausgeübt haben, was sich negativ auf die Rentenansprüche auswirkt.

Wie funktioniert die Grundrente?

Die Berechnung der Grundrente ist leider etwas kompliziert. Sie geht so: Wer die obige Bedingung erfüllt, also im Schnitt zwischen 30 % und 80 % des Durchschnittslohns verdiente, bekam in Durchschnitt eben 0,3 bis 0,8 Rentenpunkte pro Jahr. Bei der Grundrente werden diese Punkte jetzt verdoppelt. Diesen vollen Zuschlag erhält, wer im Schnitt in mindestens 35 Beitragsjahren 0,3 Rentenpunkte angesammelt hat. Er/sie bekommt jetzt für diese Zeit 0,6 Rentenpunkte gutgeschrieben.

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Dabei gibt es drei Einschränkungen: Erstens wird der Wert maximal auf 0,8 Rentenpunkte verdoppelt. Wer im Schnitt 0,5 Rentenpunkte pro Jahr bekommen hat, steigt also auf 0,8 und nicht auf 1,0. Zweitens gilt die Verdopplung für maximal 35 Beitragsjahre, auch wenn ihr eigentlich 40 oder mehr Jahre gearbeitet und Beiträge gezahlt habt. Drittens werden von dem dadurch errechneten Rentenanspruch noch einmal 12,5 % abgezogen, um eure endgültige Rente zu ermitteln.

Also: Wie viel mehr Rente bekommt man denn jetzt?

Euer genauer Grundrentenanspruch ist höchst individuell. Von welchen Summen wir reden, lässt sich aber am besten mit einem Rechenbeispiel zeigen:

Angenommen, ihr habt 35 Jahre lang gearbeitet, Beiträge gezahlt und dabei im Schnitt 0,5 Rentenpunkte pro Jahr angesammelt. Dann hättet ihr bei einem heutigen Renteneintritt 17,5 Rentenpunkte, von denen jeder derzeit 40,79 € wert ist. Das ergäbe eine Rente von 713,82 €. Weil ihr lange genug Beiträge gezahlt habt, unter 0,8 Rentenpunkte pro Jahr gesammelt habt und euer Rentenanspruch unter 1.438 € liegt, wärt ihr damit für die Grundrente berechtigt.

Bei dieser werden eure Rentenpunkte jetzt für die 35 Beitragsjahre verdoppelt, aber maximal auf 0,8. Statt 17,5 hättet ihr dann 28 Rentenpunkte. Das ergäbe eine Rente von 1.142,12 €. Davon werden jetzt noch 12,5 % abgezogen, sodass am Ende eine Auszahlung von 999,35 € bleibt – immerhin 40 % mehr als zuvor. Der maximale Zuschlag liegt bei rund 500 €, im Schnitt werden allerdings nur 86 € pro Rentner*in und Monat aufgestockt.

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Man hört jetzt überall davon: ETFs. Doch was das eigentlich ist, erklären wir euch in folgendem Video:

Poster

Muss ich die Grundrente beantragen?

Nein, die Prüfung zur Grundrente erfolgt automatisch durch die Deutsche Rentenversicherung.

Wie zählen Kindererziehung und Pflege bei der Berechnung?

Eingeschlossen werden Menschen, die Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben. Als Kindererziehungszeit gelten dabei jeweils die ersten drei Lebensjahre pro Kind. Sie werden mit jeweils 1,0 Rentenpunkten bewertet. Bei der Pflege gibt es je nach Zeitaufwand und Pflegegrad unterschiedlich viele Rentenpunkte für die Berechnung.

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Was wird nicht bei der Berechnung der Grundrente berücksichtigt?

Zur Grundrente zählen nicht die Jahre, in denen ihr etwa studiert habt, Arbeitslosengeld oder Hartz IV bezogen habt, freiwillige Beiträge gezahlt habt, nur einen Minijob ausgeübt habt (der zählt nur als 0,13 Rentenpunkte) und Pflegezeiten vor 1992.

Daraus resultiert, dass Selbstständige selten Anspruch auf Grundrente haben, weil sie meistens keine Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung gezahlt haben.

Was ist, wenn ich als Rentner*in noch andere Einkommen habe?

Da die Grundrente nur bedürftigen Rentner*innen zugutekommen soll, wird jegliches weiteres Einkommen angerechnet. Grundlage dafür sind eure Steuererklärungen aus den Vorjahren. Nicht angerechnet werden Vermögen, der Wert von Immobilien und jegliche steuerfreie Einnahmen zum Beispiel aus einem Minijob oder einer ehrenamtlichen Tätigkeit.

Die Einkommensprüfung erfolgt automatisch. Finanzamt und Rentenversicherung dürfen zu diesem Zweck Daten austauschen.

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