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Finanzen

Wie funktioniert die Kapitalertragsteuer bei Aktien? Das musst du darüber wissen

Um bei der Kapitalertragsteuer zu sparen, solltest du ein paar Dinge beachten. (© IMAGO / Sven Simon)

Beim Verkauf von Aktien oder erhaltenen Dividenden kommt die Kapitalertragsteuer ins Spiel. Durch bestimmte Maßnahmen lässt sich diese jedoch senken oder gar vermeiden.

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Aktien bieten die Chance auf ansprechende Gewinne, allerdings besteht auch das Risiko von Verlusten. Entscheidest du dich, Aktien zu verkaufen, wird auf die erzielten Gewinne die sogenannte Kapitalertragsteuer erhoben. Diese Steuer betrifft ebenfalls die Dividenden, die manche Unternehmen an ihre Aktionäre ausschütten.

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Durch einen Freistellungsauftrag kannst du die Kapitalertragsteuer entweder senken oder ganz vermeiden. Solltest du hingegen Aktien besitzen, die du vor dem 1. Januar 2009 gekauft hast, bist du von der Kapitalertragsteuer befreit, wenn du diese verkaufst.

Das ist die Kapitalertragsteuer

Die Kapitalertragsteuer, die auch unter dem Namen Abgeltungssteuer bekannt ist, zählt zu den Quellensteuern. Seit 2009 wird sie auf Erträge aus Kapitalvermögen erhoben. Dazu zählen unter anderem:

  • Zinsen
  • Dividenden aus Aktien
  • Gewinne aus dem Verkauf von Aktien oder anderen Anlageformen wie Fonds

Besitzt du ein Aktiendepot bei einer deutschen Bank, brauchst du dich um die Abführung der Kapitalertragsteuer nicht selbst zu kümmern. Deine Bank übernimmt diese Aufgabe und leitet die Steuer direkt an das Finanzamt weiter.

Aktien bei einem ausländischen Geldinstitut

Sobald du ein Depot bei einer ausländischen Bank, beispielsweise in den USA oder der Schweiz, besitzt, wird es bei Kapitalerträgen etwas komplexer. Diese Banken übernehmen nämlich nicht die Abführung der Kapitalertragsteuer an das deutsche Finanzamt.

Wenn du Aktien aus einem solchen Depot verkaufst, liegt es an dir, die Kapitalertragsteuer eigenständig zu berechnen und in deiner Steuererklärung zu deklarieren. Der entsprechende Betrag wird dann auf deine Steuerschuld in Deutschland angerechnet.

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So hoch fällt die Kapitalertragsteuer aus

Die Steuer auf Gewinne aus Aktien beträgt grundsätzlich 25 Prozent. Zusätzlich wird darauf ein Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent erhoben. Falls du Mitglied einer Kirche bist, wird außerdem Kirchensteuer fällig. Diese liegt in Bayern und Baden-Württemberg bei 8 Prozent und in den übrigen Bundesländern bei 9 Prozent. Die Banken ziehen die Kirchensteuer automatisch ein und leiten sie direkt ans Finanzamt weiter. Dafür bekommen sie vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bonn Auskunft über die Religionszugehörigkeit ihrer Kund*innen.

Du hast keine Ahnung, wie du deine Steuererklärung machen musst? In unserem Video zeigen wir dir drei Apps, die dir dabei helfen können:

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Ist die Haltedauer relevant?

Die Regelung, dass du Aktien mindestens ein Jahr lang halten musstest, um von der Kapitalertragsteuer befreit zu sein, wurde im Jahr 2009 abgeschafft. Wenn du Aktien vor dem 1. Januar 2009 gekauft hast, kannst du sie beim Verkauf weiterhin steuerfrei veräußern und musst keine Abgeltungssteuer zahlen. Für Aktien, die du ab dem 1. Januar 2009 erworben hast, spielt es hingegen keine Rolle mehr, wie lange du sie gehalten hast. Die Spekulationsfrist von einem Jahr wurde mit dem Stichtag am 1. Januar 2009 aufgehoben.

Bei der Steuerfreiheit gilt das sogenannte „First in, first out”-Prinzip. Angenommen, du besitzt 200 Telekom-Aktien, von denen du 150 im Jahr 2007 und weitere 50 im Jahr 2010 gekauft hast. In diesem Fall kannst du zunächst die 150 Aktien aus dem Jahr 2007 steuerfrei verkaufen. Entscheidest du dich danach, auch die restlichen 50 Aktien aus dem Jahr 2010 zu verkaufen, wird auf diesen Verkauf die Abgeltungssteuer fällig.

Mit dem Freistellungsauftrag sparen

Sobald du ein Depot eröffnest und in Aktien investierst, solltest du direkt nach der Depoteröffnung bei deiner Bank einen Freistellungsauftrag einrichten. Damit kannst du die Abgeltungssteuer komplett vermeiden oder zumindest reduzieren. Der jährliche Freibetrag für Kapitalerträge liegt bei 1.000 Euro für Einzelpersonen und bei 2.000 Euro für Ehepaare, die gemeinsam steuerlich veranlagt sind. Diesen Betrag kannst du durch einen Freistellungsauftrag bei der Bank geltend machen. Nur die Erträge aus Aktienverkäufen und Dividenden, die über diesen Freibetrag hinausgehen, unterliegen der Kapitalertragsteuer.

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Das ist der Freibetrag bei mehreren Bankkonten

Wenn du Konten bei mehreren Banken hast, kannst du für jede dieser Banken einen Freistellungsauftrag einrichten. Dabei ist es wichtig, dass du den Freibetrag zwischen den Banken aufteilst. Du könntest bei Bank A einen Freistellungsauftrag über 400 Euro einreichen und bei Bank B einen über 600 Euro. So nutzt du den gesamten Betrag von 1.000 Euro, der dir als Einzelperson zusteht, optimal aus. Für Kapitalerträge, die über diesen Betrag hinausgehen, wird die Kapitalertragsteuer fällig.

Falls du jedoch versäumt hast, rechtzeitig einen Freistellungsauftrag einzurichten oder die Aufteilung des Betrags nicht ideal war, kannst du den sogenannten Sparerpauschbetrag nachträglich über deine Steuererklärung geltend machen.

Nichtveranlagungsbescheinigung als Alternative

Verdienst du wenig, erzielst aber hohe Gewinne durch Aktien, kannst du beim Finanzamt eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen. Diese Möglichkeit besteht, wenn dein zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt. Der Grundfreibetrag stellt sicher, dass dein Existenzminimum geschützt bleibt. Im Jahr 2025 liegt er bei 12.096 Euro für Alleinstehende und 24.192 Euro für verheiratete Paare.

Hast du eine Nichtveranlagungsbescheinigung, brauchst du keinen Freistellungsauftrag mehr. Dadurch kannst du auch höhere Erträge aus Aktien und Dividenden erzielen, ohne dass dafür Steuern fällig werden.

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Die Bescheinigung gibst du einfach bei der Bank ab, die dein Depot verwaltet. Allerdings kannst du diese Bescheinigung nur beantragen, wenn deine gesamten Einkünfte – also sowohl dein Einkommen aus Arbeit als auch deine Kapitalerträge – den Grundfreibetrag nicht überschreiten.

Das passiert mit einem Verlust aus Aktien

Die Kapitalertragsteuer wird nur auf Gewinne aus Aktiengeschäften erhoben. Wenn du Aktien verkaufst und dabei einen Verlust machst, musst du dafür keine Steuern zahlen. Verluste aus Aktiengeschäften lassen sich mit Gewinnen aus anderen Aktienverkäufen verrechnen. Die Steuer wird sowohl auf die Gewinne aus Aktienverkäufen als auch auf erhaltene Dividenden erhoben. Hast du beispielsweise

  • BMW-Aktien mit Gewinn verkauft,
  • eine Dividende aus Fresenius-Aktien erhalten,
  • Aktien von Continental mit Verlust verkauft,

kannst du den Verlust aus dem Verkauf der Continental-Aktien mit dem Gewinn aus den BMW-Aktien und der Dividende der Fresenius-Aktien verrechnen. Auf den übrigbleibenden Betrag wird dann die Kapitalertragsteuer fällig.

Berechnung der Kapitalertragsteuer

Wenn du als alleinstehender Anleger innerhalb eines Jahres mit Aktien einen Gewinn von 3.500 Euro erwirtschaftest, setzt sich dieser Betrag aus Erträgen wie Verkäufen und Dividenden zusammen. Dabei kannst du den Freibetrag von 1.000 Euro geltend machen. Das bedeutet, dass du nur 2.500 Euro versteuern musst. Da du keiner Kirche angehörst, fällt für dich eine Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 Prozent an, was einem Betrag von 625 Euro entspricht. Zusätzlich wird darauf noch der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent berechnet, was weitere 34,38 Euro ausmacht (5,5 Prozent von 625 Euro). Insgesamt zahlst du also rund 660 Euro an Steuern und behältst einen Gewinn von etwa 2.840 Euro.

Du kannst dir die Berechnung der Abgeltungssteuer deutlich vereinfachen, indem du online einen entsprechenden Rechner verwendest.

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