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Telefonische Krankschreibung für Kinder: Das müsst ihr beachten

Telefonische Krankschreibung Kinder
© Getty Images/Jelena Stanojkovic

Seit Dezember 2023 gibt es in Deutschland neue Regelungen bezüglich der telefonischen Krankschreibung von Kindern. Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (B-GA) wurde gefasst, um Eltern bei der Betreuung kranker Kinder zu unterstützen und gleichzeitig sicherzustellen, dass die Gesundheit der Kinder angemessen berücksichtigt wird. Doch was genau besagt die neue Regelung und worauf müssen Eltern achten, um eine gültige telefonische Krankschreibung zu erhalten?

Neue Regelung: Telefonische Krankschreibung für Kinder

Das Gesetz zur telefonischen Krankschreibung von Kindern ermöglicht es Eltern, ihre kranken Kinder bei leichten Erkrankungen telefonisch krankschreiben zu lassen, ohne dass sie persönlich einen Arzt bzw. eine Ärztin aufsuchen müssen. Diese Regelung soll insbesondere in Situationen greifen, in denen der Besuch einer Arztpraxis für das Kind eine unnötige Belastung darstellen würde oder aus anderen Gründen nicht möglich ist.

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Gemäß dem neuen Gesetz dürfen Ärztinnen und Ärzte in Deutschland Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr nach telefonischer Anamnese und Bewertung der Symptome für einen Zeitraum von bis zu drei Tagen krankschreiben. Dies gilt jedoch nur für leichte Erkrankungen, wie zum Beispiel Erkältungen, Magen-Darm-Infekte oder leichte Fieberzustände. Bei schwereren Erkrankungen oder länger andauernden Beschwerden ist weiterhin ein persönlicher Arztbesuch erforderlich.

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Telefonische Krankschreibung für Kinder: Darauf müssen Eltern achten

Damit eine telefonische Krankschreibung für Kinder gültig ist, müssen Eltern bestimmte Aspekte beachten:

  • Kontakt zum behandelnden Arzt: Eltern sollten zuerst den behandelnden Arzt ihres Kindes kontaktieren und die Symptome sorgfältig beschreiben. Der Arzt wird daraufhin entscheiden, ob eine telefonische Krankschreibung möglich ist oder ob ein persönlicher Besuch erforderlich ist.
  • Dauer der Krankschreibung: Gemäß der Regelung dürfen Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr maximal für drei Tage telefonisch krankgeschrieben werden. Diese Krankschreibung kann nur einmal im Monat erfolgen.
  • Gültigkeit der Krankschreibung: Die telefonische Krankschreibung muss während der üblichen Sprechzeiten der Praxis erfolgen. Außerhalb dieser Zeiten ist in der Regel keine telefonische Krankschreibung möglich.
  • Dokumentation und Nachweis: Die telefonische Krankschreibung muss durch den behandelnden Arzt ordnungsgemäß dokumentiert werden. Eltern sollten sich eine entsprechende Bescheinigung oder ein Attest ausstellen lassen, um die Krankschreibung bei Bedarf vorlegen zu können, beispielsweise beim Arbeitgeber oder der Schule.
  • Klärung von Fragen: Bei Unklarheiten oder weiteren Fragen sollten Eltern unbedingt mit dem behandelnden Arzt kommunizieren, um sicherzustellen, dass die Krankschreibung den rechtlichen Anforderungen entspricht.

Die telefonischen Krankschreibung von Kindern erleichtert nicht nur den Arbeitsaufwand der Praxen, sondern auch den Alltag der Eltern. Insbesondere in Situationen, in denen der Besuch einer Arztpraxis für das Kind unzumutbar wäre. Zumal Eltern bei bekannten und weniger harmlosen Symptomen oft sowieso nur einen Arzt aufsuchen, um eine Krankschreibung (AU) zu erhalten. Bei länger anhaltenden oder sich verstärkenden Beschwerden wird der Gang zum Arzt jedoch unumgänglich.

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Quellen: Bundesregierung, Bundesgesundheitsministerium, Kassenärztliche Bundesvereinigung

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