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Spotify, Fleisch & Heizung

Wer keine ungewollte Werbung will, muss im Februar 2024 diese Änderungen im Blick haben

Kinder genervt vorm Fernseher: Werbung bei Amazon Prime ist eine der Änderungen und Neuerungen im Februar 2024
© Getty Images/ StockPlanets

Auch im Februar 2024 treten wieder neue Gesetze und Änderungen in Kraft, die sich auf das Leben und den Geldbeutel vieler Menschen auswirken. Natürlich sind davon auch Familien betroffen. Diesen Monat gibt es mehr Geld für umweltfreundlichere Heizungen, aber weniger Geld für umweltfreundlichen Strom. Tiere werden weniger gequält und ihr Fleisch klarer gekennzeichnet. Aufpassen müssen Eltern jetzt beim Hörspiele-Streamen für ihre Kids auf Spotify – wenn ihr diese Änderung nicht im Blick habt, bleiben eure Lautsprecher eventuell stumm oder quasseln eure Kinder mit Werbung voll! Gleiches gilt für Amazon-Prime.

Schaltjahr: Der Februar hat einen Tag mehr!

Keine klassische Neuerung, sondern eine Änderung, die es alle vier Jahre gibt: Im Februar 2024 bekommen wir aufgrund eines Schaltjahres einen zusätzlichen Tag – den 29. Februar 2024 geschenkt. Dementsprechend ist das Jahr 2024 einen Tag länger als üblich. Besonders von Bedeutung ist das für alle, deren Geburtstag auf diesen Tag fällt. Nach vier Jahren können sie nun endlich wieder ihren Geburtstag an ihrem eigentlichen Datum feiern. Happy Birthday, liebe Schaltjahrkinder!

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Einfachere Regelung für Medikamentenzuzahlungen

Ab Februar 2024 tritt eine gesetzliche Neuregelung in Kraft, die die Zuzahlung zu Medikamenten vereinfacht. Künftig richtet sich die Zuzahlung nach der Packungsgröße, sodass für mehrere kleine Packungen und/oder eine große Packung mit gleicher Menge dieselbe Zuzahlung gilt. Dies stellt einen klaren Vorteil dar, da zuvor für jede einzelne Packung, selbst bei Teilmengen, eine separate Zuzahlung erforderlich war.

Spotify wird teurer und ihr müsst zustimmen

Nutzt ihr für eure Familie auch Spotify zum Hörbucher hören, Podcasts streamen und Musik hören, dann solltet ihr diese Änderung im Februar 2024 im Blick behalten: Ihr bekommt als zahlende Spotify-Nutzende nämlich nur noch bis Ende Februar Zeit, der angekündigten Preiserhöhung zuzustimmen. Falls keine Zustimmung erfolgt, wird das Konto automatisch auf die kostenlose Version von Spotify umgestellt. Das bedeutet, dass ihr dann mit Werbung hören müsst und eure Nutzungsmöglichkeiten eingeschränkt werden.

Mehr zahlen oder es gibt Werbung bei Amazon Prime

Bisher konntet ihr Peppa Wutz für Kinder und eure eigenen Lieblingsfilme und -serien bei Amazon Prime als zahlende Nutzer*innen ohne Werbung genießen. Damit ist ab Februar 2024 leider Schluss, denn Amazon führt jetzt Werbung ein. Die genaue Menge und Häufigkeit sind noch unbekannt. Ihr habt jedoch weiterhin die Möglichkeit, Filme werbefrei zu sehen, aber nur, wenn ihr dafür monatlich 2,99 € zusätzlich zahlt. Amazon begründet diesen Schritt mit Preissteigerungen und geplanten Investitionen in Live-Sport.

Herkunft von Fleisch muss angegeben werden

Ab dem 1. Februar 2024 wird es für Verbraucher*innen bei losem Ziegen-, Schaf-, Geflügel- und Schweinefleisch in der Metzgerei bzw. Frischfleischtheke leichter, deren Herkunft zu erfahren. Die Angabe von Aufzuchts- und Schlachtungsort wird verpflichtend, auch bei geringen Zukaufmengen aus anderen Quellen. Hackfleisch oder Teilstücke müssen lediglich mit "aufgezogen und geschlachtet in der EU" oder "außerhalb der EU" gekennzeichnet werden. Fleisch ohne Herkunftsangabe darf noch bis zum Aufbrauchen verkauft werden. Für Rindfleisch ist die Vorgabe schon länger in Kraft.

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Klimafreundliche Heizungen werden gefördert

Für selbstgenutzte Einfamilienhäuser gibt es ab dem 27. Februar 2024 Förderkredite der KfW, wenn ihr auf eine umweltfreundliche Heizungsanlagen umsteigen möchte. Um die Förderung zu beantragen, benötigt ihr einen Vertrag mit einer Fachfirma für den Heizungstausch. Die Zusage erfolgt automatisch nach Antragsstellung, so die Förderbank KfW auf ihrer Webseite.  Auch Projekte, die seit dem 1. Januar 2024 gestartet wurden, können rückwirkend gefördert werden. Die Förderung beträgt bis zu 70 %, maximal jedoch 21.000 €.

Weniger Geld für eingespeisten Solarstrom

Wer schon eine Solarstromanlage hat, kann diesen Absatz überlesen. Wer sich eine Anschaffen will nicht, denn für Haushalte, die eine Solaranlage installieren möchten, gibt es eine wichtige Veränderung: Ab dem 1. Februar 2024 erhalten diejenigen, die überschüssigen Solarstrom ins Netz einspeisen und dafür bezahlt werden, etwas weniger Geld. Die Vergütung für diesen Strom wird nun alle sechs Monate um 1 % reduziert. Zuvor lag die Vergütung bei 8,2 Cent pro kWh und wird ab dem 1. Februar auf 8,1 Cent pro kWh sinken.

Mehr Sicherheit für Nutzer*innen von Online-Diensten

Ab dem 24. Februar tritt das "Gesetz über digitale Dienste'" in Kraft, um Verbraucherinnen  mehr Sicherheit bei der Nutzung von Online-Märkten, App-Stores und Social-Media-Plattformen zu geben. Es gilt für alle Dienste, die den Nutzerinnen und Nutzern Waren, Dienstleistungen oder Inhalte vermitteln. Die Webseiten sollen transparent und klar gestaltet sein, ohne manipulative Designs, die zu ungewollten Entscheidungen führen.

Auch für personalisierte Werbung werden die Regeln strenger. Diese darf nicht mehr ohne Zustimmung ausgespielt werden und darf nicht auf sensiblen Daten wie Herkunft, sexueller Neigung oder politischer Meinung basieren. Wichtig für Familien: Die gezielte Werbung basierend auf dem Profiling von Kindern ist, der Europäischen Kommision nach, nicht mehr erlaubt! Illegale Inhalte, wie z. B. Hassreden und gefälschte Produkte, sollen einfacher gemeldet und schneller entfernt werden können. Große Online-Plattformen mit mehr als 45 Millionen Nutzern in der EU müssen diese Regeln bereits seit August 2023 befolgen.

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Bessere Lebensbedingungen für Kälbchen

Ab dem 9. Februar ist es nicht mehr erlaubt, Kälber auf Betonspalten zu halten. Diese Regelung, die Teil der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung ist, wurde vor drei Jahren eingeführt. Ställe, die vor diesem Datum genehmigt wurden, hatten eine Übergangsfrist. Jetzt müssen Jungtiere bis zu sechs Monaten einen trockenen und weichen oder elastisch verformbaren Liegebereich haben, zum Beispiel durch Gummimatten. Wir finden ja, Kuhbabys gehören zu ihren Mamas und gemeinsam auf eine schöne grüne Wiese ...

Weniger Hafttage bei Ersatzfreiheitsstrafe

Bisher galt bei der Ersatzfreiheitsstrafe: Ein Tagessatz ist gleich ein Hafttag (1:1). Diese Umrechnung wird nun geändert: 1 Tagessatz = 1/2 Hafttag. Diese Änderung betrifft Menschen, die eine Geldstrafe nicht bezahlen können (oder wollen), insbesondere diejenigen, die sozial benachteiligt sind. Ursprünglich sollte diese Gesetzesänderung bereits im Oktober letzten Jahres in Kraft treten. Aufgrund von IT-Problemen wurde die Umsetzung jedoch verschoben.

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