Kindesmissbrauch ist, laut aktuellem Gesetz, kein Verbrechen, sondern nur ein Vergehen. Das soll sich jetzt aber ändern.
Es ist längst überfällig und eigentlich unerklärlich. Sexueller Missbrauch an Kindern ist aktuell ein Vergehen, das in schweren Fällen mit Gefängnisstrafen bestraft wird, in minder schweren Fällen aber oft deutlich geringere Strafen vorsieht. Wie kann das sein? Wieso wurde da nicht längst schon nachjustiert?
Strafverschärfung für Kinderpornographie
Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig will das nun ändern und eine Strafverschärfung bei Missbrauch und Kinderpornografie erreichen. Dazu plant sie eine Gesetzesinitiative im Bundesrat.
Die ehemalige Bundesfamilienministerin zeigte sich in einem Interview mit der Bild am Sonntag schockiert darüber, dass die Gewalt gegen Kinder noch immer viel zu lasch bestraft wird. Sie will mit ihrer Initiative erreichen, dass die Gesetze zum Schutz von Kindern gestärkt und Täter*innen härter bestraft werden.
Weniger Bewährungsstrafen, weniger Wiederholungstäter
Es soll, so Schwesig, zukünftig weniger Bewährungsstrafen geben und mehr Sicherheit vor Wiederholungstätern. Diese Sicherheit soll auch mithilfe von modernster IT erreicht werden. Aktuell fehlt es vielen Polizist*innen, die bei Kindesmissbrauch und Kinderpornografie ermitteln, schlicht auch an Ausstattung.
Amira Pocher bekam Kinderpornografie geschickt
Amira Pocher war, gemeinsam mit ihrem Mann Oliver Pocher, selbst aktiv geworden und begann auf Instagram nach Profilen zu suchen, die Posing-Bilder oder kinderpornografisches Material teilten. Sie rief ihre Follower dazu auf, diese Profile der Polizei zu melden. Nun bekam sie, laut Medienberichten, selbst ein Video mit kinderpornografischem Inhalt zugeschickt. Sie erzählte, dass sie weinend aufwachen würde und nicht verstehen kann, wieso ihr jemand dieses Video überhaupt kommentarlos geschickt hat.
Strafbar ist schon das Ansehen von Kinderpornografie
Das Verzwickte: Durch das (ungewollte) Ansehen des Videos könnte sich Amira Pocher selbst strafbar gemacht haben. Denn laut dem Cyberkriminologen Dr. Thomas-Gabriel Rüdiger, den ich schon mal zum Thema Cybergrooming interviewt habe, ist bereits das Erstellen eines Screenshots, um damit eine Strafanzeige durchzuführen, ohne vorherige Rücksprache mit der Polizei, letztlich Vervielfältigung von Kinderpornografie.
Reflexartiger Ruf nach härteren Strafen
Grund für die Forderungen sind auch die jüngsten Vorfälle von schweren sexuellen Missbräuchen, über die deutschlandweit berichtet wird. Es ist schon beinahe ein parteiübergreifender Reflex, dass, wann immer ein pädophiles Netzwerk endlich aufgedeckt wird, der Ruf nach härteren Strafen und Gesetzen folgt. Umgesetzt wurde bis dato noch nichts. Deswegen setzen wir große Hoffnung in die ehemalige Familienministerin Schwesig, dass sie sich für Kinder stark macht und endlich erreicht, dass die Verbrechen gegen Kinder hart bestraft werden.
Strafverfolgungswahrscheinlichkeit muss erhöht werden
Dr. Thomas-Gabriel Rüdiger gibt auch zu bedenken, dass die Forderung nach härteren Strafen allein nicht reichen wird. "Es kommt nicht darauf an, wie hoch die Strafe ist, sondern darauf, ob man erwischt wird", sagte der Cyberkriminologe in der Tagesschau. Er fordert deswegen dazu auf, die Ressourcen für die Strafverfolgung zu erhöhen.
Bildquelle: getty images/ Umkehrer
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