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Urlaub ohne Eltern

Reisevollmacht fürs Kind: Wann eine Einverständniserklärung notwendig ist

Reisevollmacht fürs Kind
© Getty Images/AleksandarNakic

Nicht immer macht die ganze Familie gemeinsam Urlaub. Für Kinder kann es auch eine spannende Erfahrung sein, gemeinsam mit Oma und Opa, einer befreundeten Familie oder auch ganz ohne erwachsene Begleitung zu verreisen. Bei der Einreise in manche Länder kann es hier jedoch zu Problemen kommen, wenn das Kind noch minderjährig ist und keine Reisevollmacht dabei hat.

Was ist eine Reisevollmacht für Kinder?

Bei einer Reisevollmacht handelt es sich um eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern, die minderjährigen Kindern erlaubt, mit nur einem Elternteil, mit anderen erwachsenen Betreuungspersonen oder alleine zu verreisen. Eine gesetzliche Regelung, wann Kinder ohne ihre Eltern in den Urlaub fahren dürfen, gibt es zwar nicht. Minderjährigen Kindern solltet ihr aber, gerade bei Auslandsreisen, zur Sicherheit immer eine Reisevollmacht mitgegeben, sonst endet der Urlaub trotz Begleitung der Großeltern oder Bekannten manchmal schneller als gedacht. In manchen Ländern ist eine Vollmacht verpflichtend.

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Wann wird eine Reisevollmacht benötigt?

Die Reisevollmacht sollte immer dann mitgegeben werden, wenn Minderjährige ohne ihre Eltern ins Ausland reisen. Das gilt auch, wenn nur ein Elternteil mitreist. Dann solltet ihr eine Einverständniserklärung ausstellen lassen. Klingt erst mal komisch, hat aber einen ganz logischen Hintergrund: Grenzbeamte müssen sichergehen, dass es sich bei eurer harmlosen Urlaubsreise nicht um eine Kindesentführung handelt.

Vor allem wenn der mitreisende Elternteil einen anderen Nachnamen trägt als das Kind, muss das Sicherheitspersonal sicherstellen, dass die Reise einvernehmlich stattfindet. Gleiches gilt für andere erwachsene Begleitpersonen, also wenn euer Kind mit Oma oder Freunden verreist.

Vollmacht für Großeltern mit Enkeln

Wenn die Großeltern oder Oma und Opa alleine mit ihrem Enkel verreisen, brauchen sie ebenfalls eine Vollmacht. Darin müssen ihre Namen und persönlichen Daten des Personalausweises sowie die Daten des reisenden Kindes notiert sein und das Reiseziel sowie die Dauer der Reise.

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Wenn das Kind mit nur einem Elternteil reist

Bist du alleinerziehend und verfügst über das alleinige Sorgerecht, brauchst du keine Vollmacht des anderen Elternteils. Als Nachweis stellt das Jugendamt eine Bescheinigung über dein alleiniges Sorgerecht aus. Diese solltest du aber im Urlaub mit deinem Kind sicherheitshalber dabei haben. Wenn ihr euch das Sorgerecht teilt.

Auch wenn nur ein Elternteil von euch alleine mit dem Kind verreist, solltet ihr eine Einverständniserklärung des anderen Elternteils mitführen. Das gilt auch, wenn ihr beide sorgeberechtigt seid. Denn die Grenzpolizei weiß dann im Zweifel, dass es sich nicht um einen Fall von Kindesentführung handelt. Vor allem, wenn ihr einen anderen Nachnamen habt als das Kind, ist es immer ratsam beim Reisen diese Vollmacht mitzuführen. Sonst kann es zu unnötigen Verwirrungen kommen.

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Welche Länder fordern eine Reisevollmacht?

Um ganz sicherzugehen, solltet ihr eurem Kind immer eine Einverständniserklärung mitgeben, wenn es ohne euch Eltern ins Ausland reist. In manchen Ländern ist eine Vollmacht aber auch unbedingt nötig. In Europa betrifft das Kroatien, Slowenien, Bosnien und Herzegowina, Mazedonien, Serbien, Griechenland und Großbritannien. Zu Zielen außerhalb Europas muss immer eine Reisevollmacht mitgegeben werden.

Wie muss eine Reisevollmacht aussehen?

Die einzelnen Reiseländer haben verschiedene Vorgaben, wie so eine Reisevollmacht aussehen muss. Am besten ihr schaut auf der Website der Botschaft des jeweiligen Landes nach. Manchmal gibt es dort direkt einen Vordruck, der sogar amtlich beglaubigt werden muss. In anderen Ländern reicht ein formloses Schreiben.

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Generell müssen aber immer folgende Informationen in der Reisevollmacht zu finden sein:

  • Personalien der Erziehungsberechtigten (Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Nummer des Personalausweises sowie eine Kopie dessen)
  • Personalien des Kindes (Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Nummer des Personalausweises sowie eine Kopie dessen)
  • Ggf. Personalien der Begleitperson (Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Nummer des Personalausweises sowie Kopie dessen)
  • Reisezeitraum
  • Reiseroute
  • Kopie der Geburtsurkunde des Kindes
  • Unterschrift der Erziehungsberechtigten

Die Frage, ob die Unterschriften einer Einverständniserklärung beglaubigt werden sollten und ob eine Beglaubigung in Deutschland (durch Notar, Gemeinde- oder Stadtverwaltung) anerkannt wird, hängt vom Recht des Ziellandes ab. Ggf. kann eine Übersetzung der gesamten Einverständniserklärung in die Landessprache (durch Übersetzerbüro), ggf. auch eine gerichtliche Sorgerechtsentscheidung mit Übersetzung empfehlenswert sein."

Auswärtiges Amt

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Die Vollmacht sollte unbedingt in Englisch oder der jeweiligen Landessprache aufgesetzt sein. Allgemeine Vordrucke bietet übrigens der ADAC.

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