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Kann oder muss?

Kann-Kind oder Muss-Kind: Wann soll mein Kind in die Schule?

Kann-Kind

Spätestens ab dem 5. Geburtstag beginnen sich die meisten Eltern mit dem Thema Schule zu befassen. Je nachdem, wann euer Kind im Jahr geboren ist, ist es bei der Einschulung jünger oder älter. In diesem Zusammenhang fällt dann öfters auch der Begriff "Kann-Kind", der zu Beginn sicher viele Eltern ratlos zurücklässt. Wir klären auf.

"Ist dein Kind ein 'Kann-Kind' oder ein 'Muss-Kind'?" ist im Jahr vor der Einschulung eures Kindes eine Frage, die euch sicherlich öfter begegnen wird. Bevor ihr lapidar antwortet: "Mein Kind kann alles, muss aber nichts!", klären wir diese beiden Begriffe für euch, damit ihr eine korrekte Antwort geben könnt – wenn ihr denn wollt.

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Was ist ein Kann-Kind?

Als Kann-Kind bezeichnet man ein Vorschulkind, das in einer gewissen Altersrange liegt, in der das Kind mit der Grundschule starten KANN, aber nicht MUSS. Wer sein Kind jetzt schon einschulen möchte, muss dafür einen Antrag auf vorzeitige Einschulung stellen.

Wann ist ein Kind ein Kann-Kind?

Die Einschulung, bzw. der Zeitpunkt der Einschulung eures Kindes ist in Deutschland über die Stichtagregelung festgelegt. Der Geburtstag eures Kindes entscheidet dann darüber, ob es eingeschult werden kann oder muss.

Achtung Stichtag Seit 1997 ist die Festlegung des Stichtags zur Einschulung Ländersache und nicht mehr bundeseinheitlich geregelt. Ihr müsst euch deshalb darüber informieren, welchen Stichtag euer Bundesland festgelegt hat. Dabei variieren die festgelegten Stichtage für Kann-Kinder deutschlandweit vom 30. Juni bis 30. September.

Das sind die aktuellen Stichtage für die Einschulung von Kindern in den einzelnen Bundesländern

Bundesland

Stichtag Einschulung

Baden Württemberg

30. September

Bayern

30. September

Berlin

30. September

Brandenburg

30. September

Bremen

30. Juni

Hamburg

30. Juni

Hessen

30. Juni

Mecklenburg-Vorpommern

30. Juni

Niedersachsen

30. September

Nordrhein Westfalen

30. September

Rheinland-Pfalz

31. August

Saarland

30. Juni

Sachsen

30. Juni

Sachen-Anhalt

30. Juni

Schleswig-Holstein

30. Juni

Thüringen

1. August

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So unterscheidet man zwischen Kann-Kindern und Muss-Kindern

Euer Kind ist ein Kann-Kind, wenn es zum in eurem Bundesland festgelegten Stichtag noch 5 Jahre alt ist. Es ist in diesem Jahr noch nicht verpflichtet, in die Schule zu gehen.

Euer Kind ist ein Muss-Kind, wenn es an dem in eurem Bundesland geltenden Stichtag zur Einschulung bereits 6 Jahre alt ist. Der Schulbesuch ist jetzt verpflichtend und kann nur durch eine erwirkte Rückstellung ausgesetzt werden.

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Was muss ich tun, damit mein Kann-Kind eingeschult werden kann?

Damit euer Kann-Kind eingeschult werden kann, müsst ihr einen Antrag stellen und euer Kind muss in einer Schultauglichkeitsuntersuchung für schulreif erklärt werden. Ist euer Kind jünger als 5, müssen ganz spezielle Voraussetzungen für eine Einschulung gegeben sein, z. B. eine nachgewiesene Hochbegabung und eine Schulreife.

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Welche Voraussetzungen muss ein Kann-Kind für die Einschulung erfüllen?

  • Euer Kann-Kind muss mindestens 5 Jahre alt sein.
  • Die körperliche Entwicklung in Fein- und Grobmotorik muss dem eines Schulkindes entsprechen.
  • Euer Kind besitzt die nötigen kognitiven Fähigkeiten, die in der Schule notwendig sind.
  • Es ist ein gewisses Maß an Konzentrationsfähigkeit vorhanden.
  • Euer Kind muss die sprachlichen Fähigkeiten eines Muss-Kindes besitzen.
  • Das soziale Verhalten eures Kindes ist so entwickelt, dass es sich gut in einer Schulklasse einfügen kann.
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Diese Voraussetzungen werden mittels kindgerechter Tests in der Schuleingangsuntersuchung von Kinderärzten und Kinderärztinnen überprüft und bewertet. Danach erfolgt ein abschließendes Gespräch mit euch Eltern. Diese Untersuchung müssen übrigens auch alle Muss-Kinder vor ihrer Einschulung machen.

Was sind die Vorteile einer frühen Einschulung?

Ihr habt ein Kann-Kind und fragt euch, ob es gut ist, euer Kind vorzeitig einzuschulen? Diese Vorteile kann ein vorgezogener Schulstart für euer Kind haben:

  1. Euer Kind ist kognitiv sehr weit entwickelt und möchte unbedingt in die Schule gehen.
  2. Euer Kind langweilt sich im Kindergarten und ist unterfordert. Die Schule bietet ihm somit den nötigen Raum zur Weiterentwicklung.
  3. Alle Freunde eures Kindes sind Muss-Kinder und euer Kann-Kind möchte mit seinen Freunden zusammen in die Schule kommen.
  4. Euer Kind wird durch die frühe Einschulung voraussichtlich ein Jahr früher mit der Schule fertig sein.

Was sind die Nachteile einer vorzeitigen Einschulung eines Kann-Kindes?

  1. Euer Kind wird voraussichtlich immer das jüngste und eventuell auch kleinste Kind in seiner Klasse sein. Das kann herausfordernd sein.
  2. Wenn euer Kind nicht in allen nötigen Bereichen schulreif ist, kann es zu einer Überforderung kommen.
  3. Statistisch kommt es bei früher eingeschulten Kann-Kindern häufiger zur Wiederholung einer Klasse (Stichwort "Sitzenbleiben").
  4. Studien zeigen, dass Kann-Kinder in der Schule häufiger gemobbt werden.
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Wann sollte man ein Kann-Kind einschulen?

Ob es sinnvoll ist, euer Kann-Kind schon in die Schule zu schicken oder lieber noch ein Jahr zu warten, hängt von sehr vielen Faktoren ab. Wenn euer Kind in allen Punkten der Schuleingangsuntersuchung weiter entwickelt ist als andere Kann-Kinder und es äußert auch von sich aus mehrfach und deutlich den Wunsch, in die Schule gehen zu dürfen, dann ist es sicher sinnvoll, wenn ihr euer Kann-Kind in der Schule anmeldet.

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Am Ende seid ihr als Eltern am besten im Bilde, wie es um die Entwicklung eures Kindes steht und ihr nehmt auch seine Wünsche und Stimmungen war. Es ist dennoch immer auch gut, eine vorzeitige Einschulung mit den Erzieher*innen eures Kindes zu besprechen. Diese haben noch einmal ganz andere Einblicke auf z. B. das Sozialverhalten eures Kindes. Wenn sich Eltern, Erzieher*innen und Kindermediziner*innen einig sind, dass ein Kann-Kind bereit für die Schule ist, dann ist davon auszugehen, dass dieser Schritt auch sinnvoll ist.

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Ist euer Kind fit für die Schule?

Bildquelle: Getty Images/ Siarhei SHUNTSIKAU

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