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Nachsitzen: Immer noch eine Erziehungsmaßnahme

Auch heute müssen noch einige Kinder länger in der Schule ausharren, wenn sie etwas ausgefressen haben. Ist das Nachsitzen eigentlich immer noch erlaubt?

Auch heute lässt man Schüler und Schülerinnen nachsitzen, wenn sie etwas ausgefressen haben.

Nachsitzen ist nie schön, aber immer noch eine Maßnahme, die Schüler und Schülerinnen erwischen kann, wenn sie sich entsprechend daneben benommen haben. Diese Strafe gehört zu den sogenannten erzieherischen Maßnahmen oder Ordnungsmaßnahmen, wenn man es ein wenig schneidiger formulieren will, zu denen Lehrer greifen können. Alles, was Schule betrifft, wird in den einzelnen Bundesländern ausgearbeitet, so auch, wie es sich mit dem Nachsitzen verhält.

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Nachsitzen ist Ländersache

Sämtliche Bundesländer erlauben den Lehrern, das Nachsitzen als Erziehungsmaßnahme einzubringen. Einige Länder vertrauen ganz den pädagogischen Fähigkeiten - da war diese Verlängerung des Schultages gar nicht explizit genannt, aber eben auch nicht verboten. Andere
Länder finden dagegen, dass die Missetäter ruhig ein bisschen länger die Schuhbank drücken können.

Baden-Württemberg: Hier dürfen Lehrer bis zu zwei Stunden Nachsitzen anordnen, die Schulleitung sogar vier Stunden.

Bayern: Die Eltern werden schriftlich informiert, wann ihr Nachwuchs länger in der Schule verweilen muss. Nachsitzen wird als legitime Strafe gesehen, wenn man im Unterricht gestört hat.

Berlin: Nachsitzen wird nicht extra im Schulgesetz erwähnt, gilt aber als allgemein als eine mögliche erzieherische Maßnahme.- wenn die Schule geschwänzt wurde oder der Unterricht gestört wurde. https://www.gew-berlin.de/public/media/SG9.pdf

Brandenburg: Maximal darf eine Stunde Nachsitzen verordnet werden.

Bremen: Im Schulgesetz wird das Nachsitzen nicht ausdrücklich erwähnt, man vertraut den Lehrern, eine geeignete Ordnungsmaßnahme zu finden. Sie muss begründet sein, also auch hier können die Kinder nicht einfach zum Nachsitzen verdonnert werden.

Hamburg: Für das Schulschwänzen gilt das Nachsitzen als gerechte Erziehungsmaßnahme.

Hessen: In Hessen darf man Nachsitzen lassen, muss aber die Eltern vorher schriftlich davon informieren.

Mecklenburg-Vorpommern: Der Bildungsserver von Mecklenburg-Vorpommern gibt keine Auskunft über das Nachsitzen, aber auf Nachfrage der Ostsee-Zeitung gab das Bildungsministerium die Antwort, dass Nachsitzen möglich sei, wenn Unterrichtsstoff versäumt wurde.

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Niedersachsen: Auch hier ist das Nachsitzen erlaubt, wenn es dazu dient, Versäumtes aufzuholen. 

Nordrhein-Westfalen: Hier muss wirklich viel Unterricht versäumt worden sein, damit Nachsitzen angeordnet werden darf. Die Eltern müssen informiert werden. Es gelten Sonderregelungen für Fahrschüler, falls diese eine wesentlich längere Heimreise durch das Nachsitzen hätten.

Rheinland-Pfalz: Hier darf man beim Nachsitzen wirklich nur Versäumtes nachholen. Anderenfalls ist es nicht zulässig.

Saarland: Nachsitzen darf als Erziehungsmaßnahme angeordnet werden.

Sachsen: In Sachsen ist das Nachsitzen eine ausdrücklich genannte Erziehungsmaßnahme.

Sachsen-Anhalt: Hier dürfen Lehrer eine Stunde Nachsitzen anordnen, mit Einverständnis der Schulleitung auch mehr, um Versäumtes nachzuholen.

Schleswig-Holstein: Auch in diesem Bundesland sieht man das Schulschwänzen als berechtigten Grund für das Nachsitzen.

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Thüringen: Auch hier liegt der Fokus auf dem Nachholen des versäumten Unterrichts.

Nachsitzen: Schule aufräumen?

Man muss also in allen Bundesländern nachsitzen, aber dieses Nachsitzen muss einen direkten Bezug auf den Verstoß haben. Wenn die Schule geschwänzt oder den Unterricht maßgeblich gestört wurde, dürfen die Schüler zum Beispiel nicht damit bestraft werden, den Schulhof aufzuräumen. In der Extrastunde müssen sie versäumten Unterrichtsstoff nachholen. Außerdem muss das Nachsitzen immer unter einer Aufsichtskraft stattfinden. Ein gemaßregelter Schüler darf also nicht allein im Klassenzimmer hocken, sondern muss beaufsichtigt werden.

Kollektives Nachsitzen ist nicht erlaubt

Ist die Lehrerin oder der Lehrer von einer Klasse genervt und will sämtliche Schüler mit Nachsitzen bestraften, ist das nicht erlaubt. Man hört immer wieder von solchen Fällen, aber in diesem Fall ist dies gesetzlich nicht in Ordnung. Die Lehrer müssen sich etwas anderes einfallen lassen, um die Klasse zu disziplinieren.

Spontanes Nachsitzen nicht erlaubt: Eltern müssen informiert werden

Ebenso müssen die Eltern informiert werden, dass ihr Nachwuchs Mist gebaut hat und eine Stunde oder auch noch länger nacharbeiten muss. Deshalb kann so ein Nachsitzen nicht spontan erfolgen. In einigen Bundesländern müssen die Erziehungsberechtigten schriftlich informiert werden, bei anderen reicht ein Anruf. Dies gilt allerdings nur für minderjährige Schüler und Schülerinnen.

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Wir lernen: Unterricht versäumen durch Schulschwänzen oder Stören kann mit dieser Ordnungsmaßnahme in allen Bundesländern geahndet werden. Spontanes Nachsitzen gibt es nicht, mehrstündiges Nachsitzen nur sehr selten und kollektives Nachsitzen bricht das Gesetz.

Nun liegt es an der Lehrerin oder dem Lehrer zu bestimmen, wann sie so einen unfreiwilligen längeren Schulbesuch für die Kinder und Jugendlichen in Betracht ziehen.

Bildquelle: Getty Images