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Ab wann dürfen Kinder arbeiten? Das sagt das Gesetz

© Pexels/Oleksandr Pidvalnyi

Das erste eigene Geld kann schon mit 13 Jahren verdient werden. Kleine Jobs sind für Kids eine gute Möglichkeit, um das eigene Taschengeld aufzustocken und sich auf diese Weise kleine Wünsche zu erfüllen. Allerdings gibt es Gesetze, die regeln, ab wann Kinder arbeiten dürfen.

Ab wann darf dein Kind Geld verdienen?

Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) und die Verordnung über den Kinderarbeitsschutz (KindArbSchV) regeln in Deutschland, welcher Personengruppe euer Nachwuchs zugeordnet wird. Hier könnt ihr genau entnehmen, wer wann wie viel arbeiten darf. Ziel ist es, die Gesundheit und die Entwicklung der Kinder zu schützen. Solange euer Nachwuchs zur Schule geht, gilt er offiziell als Kind. Zwischen dem 15. und 18. Lebensjahr greift das Jugendarbeitsschutzgesetz.

Was sagt der Gesetzgeber?

Grundsätzlich dürfen Kinder unter 13 Jahren nicht erwerbsmäßig arbeiten. Ausnahmen gelten beispielsweise bei

  • einer angeordneten Erziehungsmaßnahme
  • gelegentlichen Gefälligkeiten, Hilfeleistungen oder Kleinigkeiten im Familienbetrieb oder z.B. beim Nachbarn
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Zwischen 13 und 15 Jahren darf euer Nachwuchs mit eurer Erlaubnis leichte Arbeiten ausüben. Wichtig zu beachten ist unter anderem, dass

  • nicht mehr als zwei Stunden/Tag gearbeitet werden darf (in der Landwirtschaft drei Stunden/Tag).
  • die Tätigkeit nicht die Schulleistung oder die Gesundheit beeinträchtigen darf.

Ist euer Schützling 16 Jahre alt und schulpflichtig, darf er einen regulären Ferienjob mit eurem Einverständnis annehmen. Auf das gesamte Kalenderjahr bezogen, sind bis zu vier Wochen erlaubt. Hier eignet sich zum Beispiel der Job als Zeitungsausträger.

Gibt es Ausnahmen?

Anders sieht es aus, wenn euer Kind 16 Jahre alt und nicht mehr schulpflichtig ist. Dann darf es maximal an fünf Tagen acht Stunden (40 Stunden pro Woche) arbeiten. Branchenspezifische Sonderregeln gibt es für Arbeitszeiten und Wochenendarbeiten. Hierzu gehören unter anderem die Gastronomie und der Familienbetrieb. In Ausnahmen kann die tägliche Arbeitszeit geringfügig erhöht werden, um beispielsweise freitags früher Feierabend zu machen.

Welche Tätigkeiten darf mein Sprössling verrichten?

Kinder dürfen generell nur leichte Arbeiten durchführen. Dazu gehören beispielsweise Schrifterzeugnisse austragen, Hilfe in Haushalt und Garten oder Nachhilfeunterricht. Kinder dürfen keine schweren körperlichen Arbeiten verrichten, Akkordarbeit leisten oder gefährliche Arbeiten durchführen.

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Fazit

Arbeitsschutz für Kinder und Jugend wird hoch eingestuft. Ein Arbeitgeber, welcher mehrmals gegen die gesetzliche Regelung verstößt, riskiert, dass er keine Minderjährige einstellen darf und kann eine Strafe erhalten.

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