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Gut zu wissen!

Ab welchem Alter dürfen Kinder Zeitungen austragen?

© Pixabay/Elsemargriet

Euer Kind möchte sich das Taschengeld aufbessern oder auf einen größeren Wunsch sparen? Zeitung austragen ist der absolute Klassiker unter den Jobs für Schüler. Doch ab welchem Alter darf man das eigentlich? Dies und mehr übers Zeitung austragen, erklären wir euch hier.

Ab welchem Alter dürfen Kinder Zeitungen austragen?

Endlich ist das langersehnte Spiel für die Konsole auf dem Markt und für eine Shopping-Tour mit den Mädels wird es auch langsam mal wieder Zeit. Wenn da nur nicht das Problem mit dem Taschengeld wäre! Und nun streiken auch noch die Eltern, die ganzen Hobbies und Sonderwünsche zu finanzieren. Da liegt es nah, dass sich die Kids etwas dazu verdienen möchten. Der bekannteste Nebenjob, den man auch schon in jungen Jahren ausüben kann, ist wohl das Austragen von Zeitungen. Doch wie jung genau darf das Kind sein und welche Vor-und Nachteile gibt es dabei?  

Wenn das Taschengeld wiedermal nicht reicht.
Wenn das Taschengeld wiedermal nicht reicht. (© Pixabay-luxstorm)

Die Antwort ist vom Gesetzgeber im Jugendarbeitsschutzgesetz (JuArbSchG) und der Kinderarbeitsschutzverordnung (KindArbSchV) klar vorgegeben. Prinzipiell ist die Beschäftigung von Kindern und vollzeitschulpflichtigen Jugendlichen in der Bundesrepublik verboten. Doch es gibt folgende Ausnahmen:

Ab 13 Jahren:

Kinder ab 13 Jahren dürfen unter folgenden Voraussetzungen, leichte und für sie geeignete Arbeiten, wie das Zeitungen austragen übernehmen:

  • Maximal 2 Stunden täglich in der Zeit von 08:00 Uhr - 18;00 Uhr.
    (Vor und während der Schulzeit darf nicht gearbeitet werden, da die Schule und das Lernen oberste Priorität hat!)
  • Nicht während der Ferienzeit.

Ab 15 Jahren: 

Für vollzeitschulpflichtige Jugendliche ab 15 Jahren gelten die selben Voraussetzungen mit einer Lockerung:

  • In den Ferien maximal acht Stunden täglich in der Zeit von 06:00 Uhr - 20:00 Uhr, ausgenommen sind auch hier Wochenenden und Feiertage.
  • Höchstens für vier Wochen im Jahr. 
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Ab 16 Jahren:

Ist die Schule bereits abgeschlossen, kommt bei einer regelmäßigen Beschäftigung von fünf Tagen die Woche noch ein Urlaubsanspruch hinzu. Aber auch hier gelten die zuvor genannten Arbeitszeiten, mit einigen Ausnahmen, die ihr hier findet.

Bis zum Erreichen der Volljährigkeit bedarf es aber der Zustimmung der Eltern. Prinzipiell gilt: Kein Vertrag ohne die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten.

Was für Eigenschaften braucht ein Zeitungsbote:

Um den Job als Zeitungausträger gut zu meistern, ist es wichtig, dass man kontaktfreudig ist. Außerdem braucht man jede Menge Ausdauer und es schadet mit Sicherheit nicht, wetterfest zu sein. Viele müssen außerdem bereits ziemlich früh mit der Arbeit beginnen. Ausschlafen ist an diesen Tagen für die meisten Jugendlichen wohl ein Fremdwort.

Wo findet man Jobs als Zeitungsverteiler:

  • Durch das Sammeln von Zeitungen.
    So könnt ihr die im Impressum angegebene Telefonnummer des Verlags anrufen und dort nachfragen.
  • schuelerjobs.de
  • jobmensa.de
  • Bei Google oder den Gelben Seiten
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Die Bezahlung erfolgt entweder pro Stück (also pro Zeitung, Zeit­schrift oder Prospekt) oder zu einem festen Lohn pro Tour.  Die Höhe ist von Verlag zu Verlag unterschiedlich.

Tipp: Neben den Tages- und Wochenblättern der Zeitungsverlage kann man manchmal auch Prospekte im selben Gebiet verteilen und so mit dem selben Aufwand zusätzlich Geld für das hungernde Sparschwein verdienen.

Fazit

Zeitungen austragen ist für Kinder und Jugendliche eine prima Möglichkeit, das erste eigene Geld zu verdienen und somit das Taschengeld aufzubessern. Außerdem stärkt es das Selbstbewusstsein: Denn was macht stolzer, wie wenn man das neue Spiel, welches nun endlich mit den Kumpels gezockt werden kann oder die Shopping-Tour die man mit den Freundinnen unternimmt, aus der eigenen Tasche finanziert worden ist. Die Belohnung für die Arbeit, die man selbst geleistet hat, spornt an und gibt ein gutes Gefühl. 

Test: Welchen Beruf wird mein Kind später erlernen?

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