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Erst Ja, dann Nein

Ehe annullieren: Kann man das Jawort einfach rückgängig machen?

Zwei Frauen streiten sich
© Getty Images/ nensuria

Manchmal kommt alles anders als man denkt. Wer heiratet, macht das meist mit dem Gedanken, den Rest seines Lebens mit dem Partner bzw. der Partnerin zu verbringen. Es gibt jedoch Szenarien, bei denen eine oder einer von beiden schon kurz nach der Eheschließung alles wieder rückgängig machen möchte – aus ganz unterschiedlichen Gründen. Viele denken dann, dass es eine Option ist, die Ehe annullieren zu lassen. Der Gesetzgeber sieht das jedoch anders.

Bei der Verwendung des Begriffs Ehe-Annullierung wird davon ausgegangen, dass eine bestehende Ehe ohne offizielle Scheidung beendet werden kann und anschließend so behandelt wird, als hätte sie nie existiert. Bis zum Jahr 1998 war das in Deutschland tatsächlich möglich. 

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Ehe aufheben statt Ehe annullieren

Seither ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) der Begriff „Ehe-Aufhebung" an die Stelle der „Ehe-Annullierung" getreten und hat diese abgelöst. Eine Ehe im Nachhinein so zu behandeln, als habe sie nie existiert, ist damit nicht mehr möglich. Die Aufhebung ist im Gegensatz zu einer Annullierung also nicht rückwirkend möglich, die Ehe kann nicht rückgängig gemacht werden.

Damit ihr eure Ehe aufheben könnt, müssen allerdings ganz bestimmte Voraussetzungen gegeben sein. Dass die Liebe plötzlich weg ist, der Partner oder die Partnerin doch nicht der oder die richtige ist, Fremdgehen oder ein unterschiedliches Weltbild reichen nicht aus, um eure Ehe auf Antrag und durch eine richterliche Entscheidung aufzuheben.

Voraussetzungen, um eine Ehe aufheben zu können

Ob eine Ehe tatsächlich aufgehoben werden kann, steht im BGB in §1314 und §§1303 ff. Letztere besagen nämlich, unter welchen Bedingungen eine Ehe rechtswirksam geschlossen werden kann. 

Hier kommen die Begriffe „Ehefähigkeit" und „Eheverbot" ins Spiel.

Aufgehoben werden kann eine Ehe somit immer und nur dann, wenn die Voraussetzungen für eine rechtswirksame Ehe bei der Heirat nicht gegeben waren, zum Beispiel in diesen Fällen:

  • Eine oder einer der Beteiligten war zum Zeitpunkt der Eheschließung geschäftsunfähig (bedingt z.B. durch eine Krankheit wie Demenz)
  • Eine oder einer der Beteiligten war zum Zeitpunkt der Eheschließung bereits verheiratet/ in einer Lebenspartnerschaft
  • Eine oder einer der Beteiligten war zum Zeitpunkt der Eheschließung noch nicht ehemündig/ noch nicht volljährig
  • Die Ehe wurde zwischen miteinander verwandten Personen geschlossen, z.B. zwischen Geschwistern, Halbgeschwistern oder in Adoptionsverhältnissen
  • Die Ehe wurde geschlossen, obwohl eine oder einer der Beteiligten nicht anwesend war und nicht persönlich in die Ehe eingewilligt hat (vor einem Standesbeamtin bzw. vor einem Standesbeamten)
  • Die Ehe wurde geschlossen, obwohl eine oder einer der Beteiligten bewusstlos war
  • Die Ehe wurde als Scheinehe eingegangen
  • Die Ehe wurde unter Bedrohung oder Täuschung einer oder eines der Beteiligten geschlossen
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Aus den oben genannten Punkten könnt ihr also ablesen, dass die Aufhebung einer Ehe nur dann möglich ist, wenn die Voraussetzung für diese schon bei ihrer Schließung nicht gegeben waren. Die Eheschließung an sich ist zwar gültig, sie kann aber aufgehoben und dadurch auch offiziell beendet werden. 

Gut zu wissen:
Im Unterschied zu einer Scheidung ist es dann nicht nötig, eine bestimmte Trennungszeit („Trennungsjahr") abzuwarten.

Ihr habt euch doch für eine Scheidung entschieden? Diese Kosten kommen ungefähr auf euch zu:

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Gibt es eine Frist für eine Ehe-Aufhebung?

Je nachdem, welcher Grund bei euch vorliegt, habt ihr unterschiedlich lange Zeit, um eure Ehe offiziell aufheben zu lassen. Bis zu drei Jahre hat beispielsweise eine Person Zeit, die zu der Ehe durch eine Drohung gezwungen wurde. Wer bemerkt, dass er durch eine Täuschung quasi in eigener Unwissenheit die Ehe eingegangen ist, hat ein Jahr lang Zeit. Jeder Grund muss individuell betrachtet werden. Wendet euch in Zweifelsfällen am besten an eine Anwältin oder einen Anwalt für eine kostenlose Erstberatung zu eurem speziellen Fall.

Wie kann man eine Ehe aufheben lassen?

Wenn ihr oder eine bzw. einer von euch beschlossen habt, eure Ehe aufheben zu lassen, müsst ihr einen offiziellen Antrag bei dem für euch zuständigen Familiengericht stellen. Ihr müsst Beweise einreichen, die klar erkennen lassen, warum eure Ehe aufgehoben soll und nicht auf klassischem Weg geschieden werden soll.

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Gut zu wissen:
Die Aufhebung einer Ehe kann nicht nur von einem oder einer der Ehepartner bzw. Ehepartnerinnen beantragt werden, sondern auch von einer Behörde. Gründe sind hier zum Beispiel, dass einer der beiden Partner bzw. eine der beiden Partnerinnen bei Ehe-Schließung noch nicht volljährig war, dass ein Verwandtschaftsverhältnis vorlag oder dass eine Scheinehe eingegangen wurde.

Hat eine Ehe-Aufhebung auch rechtliche Konsequenzen?

Da die Ehe, wie oben beschrieben, durch eine Aufhebung nicht rückgängig gemacht werden kann, müssen die Partner bzw. Partnerinnen bzw. einer oder eine von ihnen auch mit rechtlichen Konsequenzen (wie bei einer Scheidung auch) rechnen.

Wenn ihr in die Ehe unter Drohung genötigt wurdet, habt ihr zum Beispiel unter Umständen Anspruch auf Unterhalt. Unterhaltsansprüche können in vielen Fällen auch bei gemeinsamen Kindern entstehen und auch bei einer Ehe-Aufhebung muss wie bei einer Scheidung das Sorgerecht und Umgangsrecht offiziell geklärt werden.

Test: Sollen wir unsere Ehe retten oder uns besser trennen?

Quellen: scheidung.de, familienrechtsinfo.de, anwalt.de

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