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Bildungskredit: Wichtige Konditionen zur Finanzierung

Bildungskredit

Miete, Internet, Laptop, Studienmaterialien, Exkursionen: Studium und Ausbildung sind mit hohen Lebenshaltungskosten verbunden, die selbst mit einem Nebenjob oder Bafög oft nicht aus eigener Tasche finanziert werden können. Um Schüler*innen und Studierende finanziell zu unterstützen, hat der Bund den zinsgünstigen und zeitlich befristeten Bildungskredit ins Leben gerufen. Hier erfahrt ihr alles über Voraussetzungen, Laufzeit und Höhe des Bildungskredits.

Was ist der Bildungskredit?

Beim Bildungskredit handelt es sich um eine staatliche Förderung, die jährlich vom Bundesministerium für Bildung und Forschung zur Verfügung gestellt und von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vergeben wird.

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Der zeitlich begrenzte und zinsgünstige Bildungskredit richtet sich an Studierende, Schüler*innen und Azubis, die sich in der Endphase ihrer Ausbildung bzw. ihres Studiums befinden und ihre Lebenshaltungskosten nicht decken können oder keine finanziellen Rücklagen haben.

Durch den Kredit soll unter anderem verhindert werden, dass die fortgeschrittene Ausbildung oder das Studium aufgrund von Geldsorgen abgebrochen werden muss.

Ein großer Vorteil am KfW-Bildungskredit ist, dass keine Bonitätsprüfung und Sicherheiten notwendig sind. Dabei ist der Kredit unabhängig vom eigenen Verdienst sowie dem Einkommen der Eltern bzw. der Ehepartner*innen und kann zusätzlich zum Bafög, dem Bafögbankdarlehen sowie dem Studienkredit beantragt werden.

Gut zu wissen: Einen Rechtsanspruch auf den KfW-Bildungskredit vom Bund gibt es nicht. Zudem entscheidet das Bundesministerium und nicht die KfW über eine Kreditvergabe.

Für wen kommt der Bildungskredit in Frage?

Befindet ihr euch in der Endphase eures Studiums bzw. eurer Ausbildung oder absolviert ein Zusatz-, Ergänzungs- oder Aufbaustudium und ist eure Ausbildungsstätte, (Fach-)Hochschule oder Uni im Rahmen des Bafög anerkannt, könnt ihr den Bildungskredit in Anspruch nehmen.

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Ob eure Ausbildung gefördert wird, könnt ihr dem Ausbildungsstättenverzeichnis der Bundesländer entnehmen. Ausbildungen in Teilzeit sowie an nicht Bafög-anerkannten Ausbildungsstätten haben hingegen keinen Anspruch auf den Bildungskredit.

Für Schüler*innen bzw. Azubis gilt außerdem:

  • Die (Schul-)Ausbildung ist fortgeschritten und ihr befindet euch in den letzten zwei Jahren.
  • Ihr verfügt bereits über eine abgeschlossene Berufsausbildung oder erlangt den Abschluss mit der gegenwärtigen Schulausbildung.

Studierende hingegen dürfen das 12. Fachsemester nicht, bzw. nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen überschreiten. Zudem ist – je nach angestrebtem Studienabschluss – Folgendes zu beachten:

  • Bachelor: mindestens 3. Semester und erbrachte Regelleistungen
  • Master: sofern bereits ein Studienabschluss vorhanden ist, sind keine Leistungsnachweise erforderlich
  • Magister, Diplom und Staatsexamen sowie Aufbau-, Zusatz-, Ergänzungs- oder Zweitstudium: erfolgreich abgeschlossene Zwischenprüfung oder Erklärung der Hochschule, dass keine Zwischenprüfung erforderlich ist

Bitte beachten: Bevor ihr euch für den Bildungskredit entscheidet, solltet ihr gründlich darüber nachdenken und Pro und Contra gegenüberstellen. Denn Schulden bleiben Schulden und müssen nach einer bestimmten Zeit inklusive Zinsen beglichen werden.

Welche Voraussetzungen beim Bildungskredit?

Grundvoraussetzung ist, dass ihr zwischen 18 und 35 Jahre alt und wohnhaft in Deutschland seid. Wie bereits erwähnt, müsst ihr außerdem bei einer Bafög-anerkannten Ausbildungsstätte bzw. Universität eine Ausbildung oder ein Studium in Vollzeit absolvieren.

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Befindet sich die Bildungsstätte im Ausland, muss diese inländischen Ausbildungs­stätten entsprechen. Sofern ihr ein Praktikum im Ausland macht, muss dieses im Zusammenhang mit dem Besuch einer anerkannten oder gleichwertigen Ausbildungsstätte durchgeführt werden.

Können Ausländer einen Bildungskredit beantragen?

Zwar wird der Bildungskredit deutschen Staatsbürgern im Sinne des Grundgesetzes gewährt, unter anderem mit folgenden Voraussetzungen haben jedoch auch ausländische Studierende und Schüler*innen einen Anspruch:

  • Ehepartner*in bzw. Lebenspartner*in oder ein Elternteil ist Deutscher
  • anerkannter Flüchtlingsstatus
  • Ausländer*innen mit Niederlassungserlaubnis
  • EU-Bürger*innen, die seit mehr als fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland leben

Wie hoch ist der Bildungskredit?

Ihr könnt zwischen einer monatlichen Kredithöhe von 100 Euro, 200 Euro oder 300 Euro wählen, die euch bis zu 2 Jahre von der KfW ausgezahlt wird. Somit ergibt sich ein Höchstbetrag von 7.200 Euro (24 Monate x 300 Euro).

Zudem könnt ihr euch einmalig einen Vorschuss von bis zu 3.600 Euro auszahlen lassen, sollte zum Beispiel eine höhere Zahlung bei euch anstehen. Der Vorschuss wird dann von eurer gesamten Kreditsumme abgezogen und die monatliche Auszahlung dementsprechend angepasst.

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Margit Huber

Müssen es immer 24 Monatsraten sein?

Nein, auf Antrag könnt ihr die Anzahl an Monatsraten auch reduzieren. Allerdings muss die Kredithöhe mindestens 1.000 Euro betragen.

Eine Auszahlung der Gesamtsumme ist allerdings nicht möglich, da der Bildungskredit in erster Linie eure monatlichen Lebenshaltungskosten decken soll.

Margit Huber

Wann wird der Bildungskredit zurückgezahlt?

Vier Jahre nach der ersten Auszahlung – also nach zwei Jahren Auszahlungsphase und zwei Jahren Karenzzeit (Ruhephase) – könnt ihr mit der Rückzahlung des Kredits inklusive Zinsen beginnen. Dabei müsst ihr pauschal 120 Euro pro Monat tilgen.

Je höher die aufgenommene Kreditsumme ist, umso länger dauert demzufolge die Rückzahlung. Ihr habt außerdem die Möglichkeit, den Kredit auf einen Schlag oder in Teilzahlungen zurückzuzahlen.

Derzeit (Stand: 04.08.22) liegt der effektive Jahreszins sowie der Sollzins beim KfW-Bildungskredit bei sehr niedrigen 0,62 %. Der variable Zinswert wird zweimal pro Jahr (April und Oktober) auf Basis des 6-Monats-EURIBOR angepasst.

Gut zu wissen: Eventuelle Ausfallbürgschaften seitens der Antragsstellenden werden vom Bund übernommen, weshalb der geringe Zinssatz überhaupt möglich ist. Nichtsdestotrotz versucht das Bundesverwaltungsamt, die ausstehenden Zahlungen vom Schuldenden zurückzubekommen.

Wie wird der Bildungskredit beantragt?

Ihr könnt den Bildungskredit bequem von zuhause per Online-Antrag direkt beim Bundesverwaltungsamt beantragen und die entsprechenden Felder, wie zum Beispiel Name, Anschrift, Art der Ausbildung, Adresse der Ausbildungsstätte sowie Laufzeit und gewünschte Kredithöhe, ausfüllen. Alternativ ist eine schriftliche Beantragung über den Postweg (Bundesverwaltungsamt, 50728 Köln) möglich.

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Für die Beantragung müsst ihr unter anderem folgende Unterlagen einreichen:

  • beidseitige Kopie des Personalausweises bzw. Reisepasses mit Meldebescheinigung
  • Schulbescheinigung bzw. Immatrikulationsbescheinigung
  • Leistungsnachweise oder Leistungen über bereits erbrachte Abschlüsse

Gibt es Alternativen zum Bildungskredit?

Neben dem KfW-Bildungskredit gibt es noch weitere Möglichkeiten für Studierende, um einen Kredit zu beantragen. Wir haben euch einige Anbieter zusammengefasst:

Cashpresso, der flexible Kredit für Studierende: Auszahlen und zurückzahlen, wie ihr wollt.

Auxmoney: Stell jetzt deine Studienkreditanfrage ab 1000 € einfach online.

Deutsche Bildung: Finanziere dein Studium über den Studienfonds der Deutschen Bildung – die Alternative zum Studienkredit.

Studentenwerk: Lass dich unabhängig und umfassend zu dem jeweils individuell günstigsten Angebot zur Studienfinanzierung beraten.

MLP: mit finanzieller Unabhängigkeit, Flexibilität und Sicherheit durchs Studium.

meinBafög: In nur 10 Minuten online dein KfW-Studienkredit ohne Papierkram beantragen.

Im Video stellen wir euch drei Alternativen zum Bafög vor.

Kein BAföG bekommen? 3 Alternativen zur Studienfinanzierung
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Bildquelle: Getty Images/SolisImages

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