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Ab Richtung Rente

Rentenauskunft: Wichtige Post von der Rentenversicherung

Rentenauskunft: Frau mit Enkelkind
© Getty Images/monkeybusinessimages

Zahlt ihr in die Rentenversicherung ein, erhaltet ihr in regelmäßigen Abständen Post von der Deutschen Rentenversicherung. Darin zu finden sind unter anderem wichtige Information zum persönlichen Rentenanspruch und zur Rentenhöhe. Ab welchem Alter ihr eine Rentenauskunft zugeschickt bekommt, welche Angaben enthalten sind und inwiefern sie sich von der Renteninformation unterscheidet, erfahrt ihr hier.

Was ist eine Rentenauskunft?

Wurde euch anstelle der jährlichen Renteninformation nun auf einmal die Rentenauskunft zugesendet? Das liegt daran, dass Beitragszahlende ab ihrem 55. Geburtstag ganz automatisch alle drei Jahre ihre persönliche Rentenauskunft von der Deutschen Rentenversicherung zugeschickt bekommt.

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Wer also in die Rentenkasse einzahlt oder lang genug eingezahlt hat, erhält regelmäßig Post von der Rentenversicherung mit entsprechenden Nachweisen und wichtigen Informationen zum Thema Rente und Rentenanspruch. Dabei gibt die Rentenauskunft – basierend auf den jeweils geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen – unter anderem Auskunft darüber, wie hoch eure Rente im Ruhestand ausfallen wird.

Gibt es einen Unterschied zur Renteninformation?

Zwar wird häufig angenommen, dass es keinen Unterschied zwischen der Renteninformation und der Rentenauskunft gibt, doch das ist ein Irrglaube. So wird die relativ übersichtliche Renteninformation allen rentenversicherungspflichtigen Angestellten ab 27 Jahren einmal pro Jahr automatisch per Post zugestellt. Vorausgesetzt, es wurden mindestens fünf Jahre Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt.

In erster Linie soll die Renteninformation zur rechtzeitigen Planung der Altersvorsorge dienen. Darin zu finden sind unter anderem Informationen zur Rentenberechnung, zum gesetzlichen Renteneintrittsalter sowie zum aktuellen Rentenanspruch. Zudem informiert euch die Rentenversicherung mit eurer persönlichen Renteninformation über:

  • Höhe der gezahlten Beiträge
  • Höhe der Rente bei einer eventuellen vollen bzw. teilweisen Erwerbsminderung
  • Auswirkungen auf die Rentenhöhe bei einer künftigen Rentenanpassung

Ab dem vollendeten 55. Lebensjahr wird die jährliche Renteninformation dann von der Rentenauskunft ersetzt. In den Jahren, in denen keine Rentenauskunft verschickt wird, erhaltet ihr weiterhin eure Renteninformation.

Gut zu wissen: Sowohl Renteninformation als auch Rentenauskunft sind im Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (VI) § 109 Absatz 1 geregelt.

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Welche Angaben enthält die Rentenauskunft?

Im Gegensatz zur Renteninformation fällt die Rentenauskunft um einiges umfangreicher aus. Welche Angaben die Rentenauskunft genau enthält, haben wir euch nachfolgend zusammengefasst:

  • Prognose der aktuell erreichten Höhe der Regelaltersrente, wenn keine weiteren Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt werden
  • aktuell erreichte Höhe der Regelaltersrente beim Eintritt in die Rente mit Berücksichtigung weiterer Beitragszeiten
  • Anzahl der bis dato gesammelten Entgeldpunkte bzw. Rentenpunkte sowie Angaben zum aktuellen Rentenwert
  • aktuell erreichte Rentenhöhe im Falle einer Erwerbsminderung
  • mutmaßliche Höhe der Witwen- bzw. Witwerrente bei Tod der oder des Versicherten ohne Berücksichtigung von weiteren Beitragszahlungen
  • persönlicher Versicherungsverlauf (Auflistung der Zeiten, in denen ihr Rentenbeiträge eingezahlt habt, sowie mögliche Fehlzeiten im eigenen Rentenkonto)
  • Hinweise zur Erfüllung der versicherungsrechtlichen sowie persönlichen Voraussetzungen zum Rentenanspruch
  • Hinweise zur Rentenbesteuerung sowie Rentenantragsstellung
  • Angaben sowohl zum frühestmöglichen als auch regulären Renteneintritt
  • Angaben zu möglichen Rentenabschlägen (bei verfrühtem Renteneintritt)

Dabei beziehen sich die jeweiligen Angaben in der Rentenauskunft immer auf das derzeit geltende Recht sowie die Versicherungszeiten, die zum Zeitpunkt der Erstellung in eurem eigenen Rentenversicherungskonto gespeichert sind.

Das wiederum bedeutet: Im Falle einer Rechtsänderung oder Änderung im persönlichen Versicherungskonto kann sich die Rentenhöhe dementsprechend ändern. Eine verbindliche Auskunft über die tatsächliche Höhe der Rente sowie den Rentenanspruch kann der Rentenversicherungsträger also erst im konkreten Leistungsfall und mit der Zusendung des Rentenbescheids mitteilen.

Sobald ein Antrag auf Rente gestellt wurde, wird dieser von der Rentenversicherung geprüft und es erfolgt ein rechtsverbindlicher Bescheid über die Höhe und den Anspruch der Rente.

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Gut zu wissen: In den wenigstens Fällen kommt es zwischen Rentenbescheid und Rentenauskunft zu enormen Abweichungen. Somit ist die Rentenauskunft durchaus aussagekräftig.

Muss die Rentenauskunft beantragt werden?

Die Rentenauskunft wird euch automatisch alle drei Jahre ab dem vollendeten 55. Lebensjahr per Post zugestellt und muss nicht extra beantragt werden. Allerdings könnt ihr eure Rentenauskunft auch schon vor eurem 55. Geburtstag oder bei einem Verlust neu beantragen. Hierfür ist ein formloses Schreiben an die Deutsche Rentenversicherung ausreichend.

Tipp: Euren zuständigen Rentenversicherungsträger findet ihr auf der Beratungs-Seite der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Margit Huber

Praktischer Online-Antrag

Bestimmt kennt ihr es auch: Im Alltag verschwinden – auch noch so wichtige – Unterlagen gerne mal auf Nimmerwiedersehen oder lösen sich gefühlt in Luft auf. Besonders praktisch ist daher, dass der Antrag für die Rentenauskunft auch online ausgefüllt und direkt an den Rentenversicherungsträger geschickt werden kann. Hierfür braucht ihr neben euren persönlichen Angaben, wie Name und Anschrift, lediglich eure Versicherungsnummer angeben.

Das Gleiche gilt übrigens auch für die Renteninformation, euren Versicherungsverlauf sowie andere Anträge, welche die Rente betreffen. Somit gibt es keine Ausreden für unvollständige Rentenunterlagen mehr ;-)

Margit Huber

Manchmal verlangt auch das Jobcenter eine Rentenauskunft. Das ist vor allem bei Hartz-VI-Empfänger*innen, die das Rentenalter bereits erreicht hätten, der Fall. Ohne eure Zustimmung ist eine Beantragung bei der Rentenversicherung allerdings nicht möglich.

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