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Du hast einen Anspruch – aber weißt du das auch? Was viele bei der Halbwaisenrente nicht wissen

Halbwaisenrente
© Getty Images/Nadezhda1906

Das Schlimmste, was einem Kind passieren kann, ist der Verlust eines Elternteils. Wenn Vater oder Mutter durch Unfall oder Krankheit aus dem Leben gerissen werden, zählt zunächst eines: Dass das Kind weiterhin familiär gebunden ist und emotional aufgefangen wird. Doch auch die finanzielle Absicherung sollte gegeben sein. Dafür ist die Halbwaisenrente da. Wer sie bekommt, wie hoch sie ist und was ihr als Elternteil oder Kind darüber wissen solltet.

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Was ist Halbwaisenrente?

Die Halbwaisenrente dient dazu, das Kind beim Verlust eines Elternteils finanziell weiterhin abzusichern. Wenn der Unterhalt von Mutter oder Vater wegfällt, kann es sehr schwierig für den Verbliebenen sein, die bisherigen Kosten weiterzutragen. Er ist dann plötzlich alleinerziehend und muss alle Lebenshaltungskosten alleine stemmen. Daher zahlt die gesetzliche Sozialversicherung den Kindern in diesem Fall eine monatliche Rente.

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Wer bekommt Halbwaisenrente?

Wenn ein Elternteil aus dem Leben gerissen wurde, bekommt das Kind Halbwaisenrente. Sterben beide Elternteile, unterstützt der Staat die hinterbliebenen Kinder mit Waisenrente.

Das sind die Voraussetzungen für diese Zahlung:

  • der/die Verstorbene muss mindestens fünf Jahre lang in die deutsche Rentenversicherung eingezahlt haben
  • der Elternteil ist bei einem Unfall verstorben
  • der Elternteil hat bis zu seinem Tod eine Rente bezogen

Diese Kinder haben Anspruch auf die Zahlung:

  • leibliche wie auch adoptiere Kinder
  • Stiefkinder und Pflegekinder im gemeinsamen Haushalt lebend
  • Enkel und Geschwister im gemeinsamen Haushalt lebend

Die deutsche Rentenversicherung gibt außerdem an, dass dieser Anspruch weiter gilt, wenn das hinterbliebene Kind heiraten sollte oder adoptiert wird. Auch Kinder von Beamt*innen oder Ruhestandsbeamt*innen erhalten diese Rente, selbst wenn diese nicht in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Diese kann dann bei der Sozialversicherung oder vom Versorgungsamt beantragt werden.

Diese Kinder bekommen keine Halbwaisenrente aus der Sozialversicherung:

  • Der verstorbene Elternteil war selbstständig.
  • Der verstorbene Elternteil lebte im Ausland und hat nicht in die dt. Rentenversicherung eingezahlt.

So lange bekommt ein Kind die Zahlung

Generell wird die Halbwaisenrente bis zum 18. Geburtstag des Kindes ausgezahlt. Es gibt jedoch Umstände, die den Anspruch verlängern können.

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Halbwaisenrente bis zum 27. Lebensjahr bekommen:

  • Kinder, die sich in einer Schul- oder Berufsausbildung oder im Studium befinden
  • Kinder, die ein Freiwilliges Soziales Jahr oder ähnlichen Freiwilligendienst leisten
  • Kinder mit einer Behinderung, aufgrund derer sie nicht alleine für sich sorgen können
  • Kinder, die sich zwischen zwei Ausbildungen oder Freiwilligendienst und Ausbildung befinden

Einen geliebten Menschen zu verlieren, kann uns völlig aus der Bahn werfen. Da sind Anträge und Fristen erstmal ganz weit weg. Wie wir in der Trauer Unterstützung finden, zeigt unser Video:

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Wie hoch fällt die Rente aus?

Die Halbwaisenrente wird je nach Todesart entweder von der gesetzlichen Unfallversicherung oder der gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt. Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt laut § 63 SGB VII diese Rente unter folgenden Bedingungen:

  • der Tod erfolgte durch Arbeitsunfall
  • der Tod erfolgte auf dem Weg zur oder von der Arbeit
  • der Tod erfolgte durch eine berufsbedingte Krankheit

Genauer definiert sind diese Bedingungen durch die gesetzliche Unfallversicherung.

Die Berechnung der Halbwaisenrente basiert auf vielen Faktoren und unterscheidet sich, je nachdem ob die gesetzliche Rentenversicherung oder die Unfallversicherung zahlen muss. Es gibt dabei keinen festen Mindestbetrag. Daher muss man die Zahlung individuell berechnen lassen.

Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt die Rente

Das Kind erhält 10 % der Rente des/der Verstorbenen plus individuellem Zuschlag.

Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt die Rente

Das Kind erhält 20 % des Jahresverdienstes des/der Verstorbenen

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Die Zahlung wird entsprechend gekürzt, wenn mehrere Kinder einen Anspruch auf die Halbwaisenrente haben und wenn die Gesamtsumme all dieser Renten über 80 % des Jahresarbeitsverdienstes ausmacht. Der erwähnte individuelle Zuschlag basiert auf den Kalendermonaten, in denen der/die Versicherte Beiträge gezahlt hat und nach dem Alter des- oder derjenigen beim Todeszeitpunkt.

Halbwaisenrente beantragen

Je nach erwähnter Todesart wird die Zahlung entweder bei der deutschen Rentenversicherung oder der gesetzlichen Unfallversicherung beantragt. Den Antrag stellt man am besten schnellstmöglich, nachdem der Todesfall bekannt ist. Sie wird höchstens zwölf Monate rückwirkend gezahlt.

Für alle Kinder bis 15 Jahren stellt der hinterbliebene Elternteil oder gesetzliche Vertreter den Antrag und unterschreibt diesen. Kinder, die mindestens 15 Jahre alt sind, können den Antrag selbst beim Versicherungsträger schriftlich oder online stellen. Eltern oder Kinder können dazu auch einen Beratungstermin wahrnehmen.

Diese Dokumente benötigt ihr für den Antrag:

  • Geburts- oder Abstammungsurkunde
  • Versicherungsnummer
  • Steueridentifikationsnummer
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Studien- oder Ausbildungsnachweis
  • Bescheinigung über FSJ
  • Nachweis über Grad der Behinderung
  • Nachweis über weitere Einkünfte
  • Bescheid über Wehrdienstzeit
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Diese Dokumente vom Verstorbenen benötigt ihr für den Antrag:

  • Sterbeurkunde
  • Versichertennummer
  • Name und Anschrift der letzten Krankenversicherung
  • Letzter Rentenbescheid oder Dokument zur Rentenversicherung
  • evtl. Klärungsantrag für Rentenkonto

Bei der Antragstellung werdet ihr Schritt für Schritt nach diesen Informationen gefragt und könnt jederzeit bei der jeweiligen Stelle nachfragen, wenn ihr Hilfe benötigt.

Halbwaisenrente und Sozialleistungen

Da diese Rente für Halbwaisen als Einkommen gilt, wird sie auch auf alle Sozialleistungen angerechnet, die man beziehen könnte: Wenn das Kind also BAföG, Bürgergeld oder Unterhaltsvorschuss beantragt bzw. bekommt, werden die Zahlungen miteinander verrechnet. Man erhält dann entsprechend weniger Sozialleistungen.

Bitte beachten: Die Halbwaisenrente muss als Anlage R in der Einkommenssteuererklärung angegeben und versteuert werden.

Quellen: Deutsche Rentenversicherung, Finanztip.de, Antrag24.de, DGUV

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