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Geld sparen

Wie du Kinder-Freistellungsaufträge beantragst

Freistellungsaufträge Kinder

Vor dem Finanzamt ist nichts sicher. Das gilt auch für mögliche Kapitalerträge deiner Kinder. Glücklicherweise gibt es die Freibeträge auch für Kinder. Diese werden aber nicht automatisch berücksichtigt. Du musst die entsprechenden Freistellungsaufträge für deinen Nachwuchs selbst einreichen. Die möglichen Kapitalerträge wie beispielweise Zinsen werden andernfalls von deiner Bank als Kapitalertragssteuer direkt abgezogen und der Finanzbehörde zugeführt.

Was sind Kapitalerträge?

Wenn du für deine Kinder Geld sparst und anlegst, werden Kapitalerträge erzielt. Kapitalerträge sind beispielsweise:

  • Zinsen auf Spareinlagen
  • Dividenden
  • realisierte Kursgewinne bei Aktien
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Sie unterliegen der Kapitalertragssteuer, welche direkt von den Banken berechnet und für die Finanzbehörde einbehalten wird. Eine Steuer, die an ihrem Entstehungsort direkt abgeführt wird, bezeichnet man als Quellensteuer. Ein anderes Beispiel dafür ist die Lohnsteuer, die von deinem Arbeitgeber direkt an das Finanzamt abgeführt wird.

Die Abgeltungssteuer ist seit ihrer Einführung im Jahr 2009 die gesonderte Bezeichnung der Kapitalertragsteuer und wird mit 25 % versteuert. Es wird zusätzlich ein Solidaritätszuschlag fällig. Für den Fall der Zugehörigkeit einer Religionsgemeinschaft musst du auch die Kirchensteuer entrichten. Die Höhe des Kirchensteuersatzes ist landesabhängig.

Jede*r Anleger*in hat jedoch einen Freibetrag (auch bekannt als „Sparer-Pauschbetrag“), den er oder sie für solche Erträge geltend machen kann. Die Höhe beträgt zurzeit 801 € bei der Einzelveranlagung, für zusammenveranlagte Verheiratete beträgt sie 1602 €. Auch deine Kinder verfügen über einen Freibetrag, den du unbedingt für sie nutzen solltest. Das Kind muss jedoch auch als Kontoinhaber eingetragen sein.

Was ist beim Freistellungsauftrag fürs Kind zu beachten?

Durch die Erteilung des Freistellungsauftrags stehen die Anlagenkonten unter Beobachtung der Finanzbehörde.

Um einen Missbrauch in Form einer Verteilung des Vermögens der Eltern auf Kinderanlagekonten zur Nutzung der Freibeträge zu verhindern, achtet das Finanzamt sehr genau darauf, dass das Geld oder die Anlagen auf den Kinderkonten auch wirklich für die Kinder bestimmt sind oder für deren Zwecke. Kurz gesagt: Eltern könnten das Geld auf Konten ihrer Kinder parken, um deren Freibeträge für ihre eigenen Kapitalerträge zu missbrauchen.

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Hierbei solltest du beachten, dass Aufwendungen zum Unterhalt der Kinder nicht vom Sparkonto gezahlt werden. Schon beim Thema Schulgeld oder Klassenfahrt ist Vorsicht geboten. Verwenden Eltern das Vermögen der Kinder für deren Unterhalt, nutzen sie es aus Sicht der Finanzämter für sich selbst.

Noch klarer ist der Fall bei völlig zweckfremden Anschaffungen: Wenn du beispielsweise Geld vom Kinderkonto für die Renovierung des Bades oder zum Kauf eines Autos verwendest, wird dir das Finanzamt unbequeme Fragen stellen. In beiden Fällen steht der Verlust der Steuervorteile auf dem Spiel.

Mehrere Konten für die Kinder – Was tun?

Oftmals haben deine Kinder ein Sparkonto und ein Anlagekonto für Anleihen, Aktien, Fonds und ETFs. Die Konten sind dabei häufig bei verschiedenen Anbietern. Schätze für das Jahr, welche Kapitalerträge wo erzielt werden und teile den Freibetrag entsprechend auf die Anbieter auf.

Du musst dann für jede Bank einzeln einen separaten Freistellungsauftrag für dein Kind erstellen. Achte darauf, dass die Summe der einzelnen „Teil“-Freibeträge nicht den Betrag von 801 € übersteigt.

Im Überblick:

  • Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden, realisierte Kursgewinne bei Aktien unterliegen der Abgeltungssteuer.
  • Diese können bis 801 € pro Person bzw. 1602 € bei Zusammenveranlagung mit einem oder mehreren Freistellungsaufträgen von der Steuer befreit werden.
  • Für Kontoinhaber unter 18 Jahren ist ein eigener Freistellungsauftrag einzureichen.
  • Kapitalerträge über den Freibeträgen werden mit 25 % Abgeltungssteuer plus Soli und gegebenenfalls plus Kirchensteuer besteuert.
  • Dies gilt auch für alle Erträge ohne Freistellungsauftrag.
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Damit deine Kinder die Freibeträge nutzen können, müssen sie Kapitalerträge beispielsweise aus Anleihen, Aktien, Fonds und ETFs erzielen. Dazu benötigen sie ein Depot.

Habt ihr schon daran gedacht ein Depot zu eröffnen? Wir erläutern euch, was das ist und welche Vorteile es hat:

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