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Ruhezeiten in Bayern: Wann ihr Lärm einschränken müsst

Ruhezeiten in Bayern: Hund entspannt in Hängematte
© Getty Images/eddiedean

Rasenmähen an einem Sonntag, Renovierungsarbeiten in der Wohnung an einem Feiertag, Musik nach 22 Uhr. All diese Tätigkeiten führen nicht selten zu Ärger unter Nachbarn und im schlimmsten Fall zu einem ausgewachsenen Nachbarschaftsstreit. Damit es erst gar nicht dazu kommt, gibt es gesetzliche Ruhezeiten. Welche Ruhezeiten in Bayern eingehalten werden müssen. 

Welche Ruhezeiten gelten in Bayern?

Vor allem Bauarbeiten, Rasenmäher, spielende Kinder und Hundegebell führen in Nachbarschaften immer wieder zu Unstimmigkeiten und Streitereien. Vorab sei gesagt: Wenn man nicht gerade an einem einsamen Fleckchen Erde lebt, muss man hin und wieder mit einem gewissen Lärmpegel zurechtkommen. Damit man sich jedoch nach einem langen Tag oder einer anstrengenden Woche ausruhen und ohne Lärmbelästigung schlafen kann, gelten für die Nacht sowie Sonn- und Feiertage gesetzliche Ruhezeiten

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Dabei sind die Ruhezeiten bundesweit nicht einheitlich geregelt und können je nach Bundesland sowie Gemeinde variieren. Nicht nur in Bayern, sondern auch in den meisten anderen Bundesländern gelten jedoch folgende Ruhezeiten: 

  • tägliche Nachtruhe: 22 Uhr bis 6 bzw. 7 Uhr morgens
  • Sonn- und Feiertag: den ganzen Tag 
  • Samstag: außer tägliche Nachtruhe keine speziellen Ruhezeiten (sofern es sich nicht um einen Feiertag handelt)

In einigen Regionen Bayerns, insbesondere in Kurorten oder Kleingartenvereinen, hat sich zusätzlich zur Nachtruhe sowie an Sonn- und Feiertagen mittags eine allgemeine Ruhezeit zwischen 13 Uhr und 15 Uhr etabliert. In dieser Zeit sind unter anderem laute Gartenarbeiten, das Spielen von lauter Musik sowie alle Geräusche, die außerhalb der eigenen vier Wände zu hören sind, untersagt. Allerdings tritt die Mittagsruhe nur in Kraft, wenn die zuständige Stadtverwaltung bzw. Gemeinde keine vorrangige Lärmschutzverordnung erlassen hat und keine anderen Zeiten in der Hausordnung oder im Mietvertrag festgelegt sind. 

Was ist in den Ruhezeiten in Bayern verboten?

Lautes Kinderlachen auf dem Spielplatz, ein laufender Fernseher oder Radio, ein Bild an die Wand nageln oder endlich die überwucherte Gartenhecke stutzen. Sind diese Tätigkeiten in der Ruhezeit in Bayern nun erlaubt oder nicht? Generell gilt, dass ihr in allen Bundesländern und somit auch in bayerischen Ruhezeiten alles machen könnt, sofern es die Zimmerlautstärke, um genauer zu sein 35 Dezibel und somit die haushaltsübliche Lärmkulisse, nicht übersteigt. 

Ihr könnt also ohne schlechtes Gewissen lange Gespräche bis in die Nacht hinein führen, ein Schwätzchen auf der Terrasse oder dem Balkon halten, Gärtnern (ohne laute Gerätschaften), den Haushalt schmeißen, die Waschmaschine und den Trockner laufen lassen, Musik in Zimmerlautstärke hören und theoretisch die ganze Nacht eure Lieblingsserie schauen. Auch Duschen oder Baden ist unter einer halben Stunde zu jeder Tages- und Nachtzeit erlaubt.

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Auf folgende Tätigkeiten solltet ihr jedoch aus Rücksicht auf eure Nachbarn verzichten: 

  • laute Musik oder Musizieren (über Zimmerlautstärke bzw. 35 Dezibel)
  • Hämmern
  • Bohren
  • Außenarbeiten mit elektrischen oder motorisierten Gartengeräten 
  • Partys und Feiern 
  • lautes Schreien und lautstarke Auseinandersetzungen
  • nächtliches Hundegebell 

Auch laute Renovierungen sind streng genommen an einem Sonn- oder Feiertag untersagt. Doch vor allem für Berufstätige ist es oft nicht möglich, größere Renovierungsarbeiten in der Wohnung oder am Haus komplett außerhalb der Ruhezeiten zu absolvieren. In diesem Fall solltet ihr vorab eure Nachbarn darüber in Kenntnis setzen. Ihr werdet überrascht sein, wie viele Nachbarn sogar ihre Hilfe anbieten oder zumindest verständnisvoll reagieren, wenn der Hammer in der Wohnung nebenan vorübergehend öfters geschwungen wird oder der Bohrer ausnahmsweise häufiger zum Einsatz kommt.  

Rücksicht heißt das Zauberwort: Wie so oft gilt, Rücksicht auf seine Nachbarn und Mitmenschen zu nehmen. Denn wie es so schön in einem bekannten TV-Slogan aus den 90er heißt: Dann klappt´s auch mit dem Nachbarn!

Was ist mit Kinderlärm in der Ruhezeit?

Eltern kennen es: Manchmal sind die Kleinen einfach nicht gut drauf und ein Wutanfall jagt den nächsten. Oder die Kinder sind voller Energie und schlagen schlicht und ergreifend in Sachen Lautstärke über die Stränge. Normaler Kinderlärm – wie Lachen, Weinen, Schreien oder Spielgeräusche – muss jedoch von den Nachbarn toleriert werden, auch innerhalb der Ruhezeiten.

Nichtsdestotrotz müssen Eltern bzw. die Aufsichtspersonen dafür Sorge tragen, dass der Lärmpegel der Kinder in den Ruhezeiten das normale Maß nicht übersteigt. Rollschuhfahren im Hauseingang um 5 Uhr morgens oder den Fußball mitten in der Nacht unablässig gegen die Hausmauer zu kicken, muss natürlich nicht geduldet werden.

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Wann darf man in Bayern Rasenmähen?

Mit den ersten sonnigen Frühlingstagen kommt in vielen bayerischen Gärten auch wieder der Rasenmäher zum Einsatz. Doch wann ist das Rasenmähen in Bayern eigentlich gestattet, ohne sich Ärger von den Nachbarn einzuhandeln? Geregelt wird das Rasenmähen sowie die Benutzung von diversen Maschinen und Gerätearten in der 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Laut § 7 ist das Rasenmähen in Wohngebieten werktags zwischen 7 und 20 Uhr gestattet. Außerhalb dieser Zeit sowie an Sonn- und Feiertagen sind Rasenmäher, elektrische Heckenscheren & Co. hingegen verboten. 

Besonders laute Gartengeräte, wie zum Beispiel Laubbläser oder Grastrimmer mit Verbrennungsmotor, sind laut der Verordnung zudem Montag bis Samstag zwischen 7 Uhr und 9 Uhr, 13 Uhr bis 15 Uhr und 17 Uhr bis 20 Uhr verboten. Ausnahme: Die Geräte verfügen über das Umweltzeichen der EU, das mit der Verordnungsnummer 1980/2000/EG gekennzeichnet ist.

Viele Städte und Gemeinden in Bayern, darunter auch die bayerische Landeshauptstadt München, haben zusätzlich zur bundesweiten Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung – gemäß Art. 14 des Bayerischen Immissionsschutzgesetzes – eine Hausarbeits- und Musiklärmverordnung erlassen. In der Münchner Verordnung ist beispielsweise festgelegt, dass das Rasenmähen werktags zwischen 12 Uhr und 15 Uhr ebenfalls nicht erlaubt ist. Laute Rasenmäher mit über 88 Dezibel dürfen zudem nur bis 18 Uhr und nicht bis 20 Uhr verwendet werden.

Gut zu wissen: Wer gegen die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung verstößt und zum Beispiel an einem Feiertag seinen Rasen mäht, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße belangt werden.

Was regelt die bayerische Biergartenverordnung?

Bayern und seine Biergärten – im wahrsten Sinne eine kulinarische Liebesgeschichte: Jeder, der schon einmal einen bayerischen Biergarten besucht hat, weiß, dass ein kaltes Bier zusammen mit einer frischen Brezn und einem Obazda hier erst so richtig lecker schmecken. Und da der zünftige Biergarten-Flair sowohl für Einheimische als auch Besucher*innen aus aller Welt etwas ganz Besonderes ist, gelten für die beliebte bayerische Tradition auch gesonderte Ruhezeiten, die über die sonst bundesweite 22-Uhr-Grenze hinausgehen. So sieht die sogenannte Biergartenverordnung Folgendes vor:

  • ab 22 Uhr müssen Musikdarbietungen aller Art eingestellt werden
  • ab 22.30 Uhr dürfen keine Getränke und Speisen mehr verkauft werden
  • ab 23 Uhr heißt es auch in bayerischen Biergärten „Schicht im Schacht" und der Betrieb muss vollständig eingestellt werden

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Quellen: Bundesministerium der Justiz, Bayerische Staatskanzlei, muenchen.de

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