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Urlaubsanspruch Elternzeit: So viel steht euch zu

Urlaubsanspruch Elternzeit
Gut zu wissen: Urlaubsanspruch Elternzeit (© Getty Images/ Polina Lebed)

Auch während deiner Elternzeit steht dir Erholungsurlaub zu. Welche Urlaubsansprüche in der Elternzeit entstehen und was du zum Thema Kürzung des Anspruchs und beim Resturlaub beachten kannst, erfährst du in diesem Artikel.

Kurz und knapp:

  • Resturlaub verfällt nicht aufgrund von Elternzeit
  • Deine Arbeitgeber*in darf den Urlaub kürzen (jedoch nur für volle Monate um 1/12 des Jahresurlaubs)
  • Auch bei Teilzeitarbeit besteht Anspruch auf Urlaub
  • Nach Kündigung in der Elternzeit verfällt der Urlaubsanspruch nicht
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Erholungsurlaub aus dem Elternzeitzeitraum

Während deines Zeitraums in Elternzeit steht dir dein Erholungsurlaub zu. Aber beachte bitte, dass deine Arbeitgeber*in das Recht hat, deinen Urlaubsanspruch für jeden vollen Kalendermonat in Elternzeit, um ein Zwölftel zu kürzen.

Grundlage dafür ist § 17 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes. Wenn du zum Beispiel 12 Monate Elternzeit beantragst und in diesen Monaten kein Anspruch auf Entgelt besteht, kannst du den Erholungsurlaub eines ganzen Jahres verlieren.

Wann darf dein Anspruch gekürzt werden

Dein Arbeitgeber darf deinen Urlaubsanspruch nicht automatisch kürzen. Er muss ausdrücklich vor, während oder nach deiner Elternzeit erklären, dass er den Urlaub kürzen will und das auch nur für volle Kalendermonate. Wenn deine Arbeitgeber*in keine Kürzung des Urlaubs erklärt, steht dir dein voller Urlaubsanspruch weiterhin zu.

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Gut zu wissen

Eine vorsorgliche pauschale Kürzungserklärung des Urlaubsanspruchs ist nicht möglich, d.h. dass deine Arbeitgeber*in eine wirksame Kürzungserklärung nur bei einem bestehenden Elternzeitverlangen aussprechen kann.

Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist eine wirksame Kürzungserklärung nicht mehr möglich, da dann kein wirksamer Arbeitsvertrag mehr zwischen euch besteht.

Resturlaub vor Elternzeit

Als Arbeitnehmer*in hast du vor Beginn der Elternzeit einen vollen Anspruch auf deinen Resturlaub. Du kannst somit den Resturlaub auch nach der Elternzeit noch in Anspruch nehmen. Der Resturlaub muss im darauffolgenden Kalenderjahr genommen werden, das der Elternzeit folgt.

Wenn du während der Elternzeit ein weiteres Kind erwartest und zusätzliche Elternzeit beantragst, wird dein Resturlaub auch auf diese Zeit übertragen. Im Falle einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses während oder nach der Elternzeit besteht dann ein Anspruch auf Auszahlung deines Resturlaubs.

Deine Arbeitgeber*in kann deinen Urlaub nach der Elternzeit nur dann kürzen, wenn du bereits vor der Elternzeit mehr Urlaubstage in Anspruch genommen hattest.

Urlaubsanspruch in Teilzeit

Wenn du während deiner Elternzeit weiterhin in Teilzeit arbeitest, gibt es gemäß BEEG keine Kürzungen deines Urlaubsanspruchs. Allerdings kann deine Arbeitgeber*in auf Grundlage des Arbeits- oder Tarifvertrages den Urlaub kürzen, wenn sich deine Arbeitszeiten ändern und du beispielsweise an weniger Tagen pro Woche arbeitest. Die Anzahl der Urlaubstage hängt mit der Anzahl der Arbeitstage zusammen. Wenn du unsicher bist, kannst du dich an deine Personalabteilung wenden.

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Falls du während der Elternzeit bei einer neuen Arbeitgeber*in in Teilzeit arbeitest, kann dein Urlaubsanspruch von deiner bisherigen Arbeitgeber*in gekürzt werden. Im Normalfall hast du jedoch parallel bei deiner neuen Arbeitgeber*in einen zusätzlichen Anspruch auf Urlaub.

Tipp: Beendest du deine Elternzeit am vorletzten Tag eines Monats, bekommst du für diesen Monat den vollen Urlaubsanspruch.

Urlaubsanspruch beim Wechsel von Vollzeit auf Teilzeit aufgrund von Elternzeit

Wenn du Teilzeitkraft während deiner Elternzeit arbeitest, musst du dir gemäß BEEG keine Sorgen um eine Kürzung deines Urlaubsanspruchs machen. Du erhältst deinen vollen Urlaubsanspruch für jeden Kalendermonat, auch wenn du in diesem Monat nur an einem Tag arbeitest. Allerdings solltest du auch die Regelungen deines Arbeits- oder Tarifvertrags prüfen, um sicherzustellen, dass deine Arbeitgeber*in deinen Urlaub nicht kürzt, wenn du während der Elternzeit weniger Tage pro Woche als vor der Elternzeit arbeitest.

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Falls du zum Beispiel von 5 Arbeitstagen auf 3 Arbeitstage pro Woche reduzierst und es vertragliche Regelungen zur Kürzung des Urlaubs gibt, kann deine Arbeitgeber*in deinen Urlaubsanspruch entsprechend anpassen bzw. reduzieren.

Dein Anspruch auf Urlaub aus deiner Vollzeitbeschäftigung vor deiner Elternzeit bleibt davon unberührt.

Urlaubsanspruch aus Elternzeit bei Kündigung

Wenn dein Arbeitsverhältnis während oder am Ende deiner Elternzeit endet, hat deine Arbeitgeber*in die Verpflichtung, deinen Urlaub auszuzahlen. Hierbei gilt die Vergütung, die du während deiner Vollzeitbeschäftigung erhalten hast, als Grundlage für die Berechnung der Auszahlung.

Sollte deine Arbeitgeber*in die Kürzung deines Urlaubs gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG erst nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses mitteilen, ist diese nicht rechtskräftig. Dein Urlaubsanspruch, einschließlich des aus der Elternzeit, verfällt somit nicht. Du kannst somit eine Ausgleichszahlung für deinen Resturlaub vor der Elternzeit und für alle Urlaubsansprüche während der Elternzeit gegenüber deiner Arbeitgeber*in geltend machen.

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