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Kita geschlossen

Wohin mit dem Kind, wenn die Kita geschlossen ist oder gestreikt wird?

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Wohin mit dem Kind, wenn der Job ruft und der Kindergarten geschlossen ist? Erwerbstätige Eltern haben gewisse Pflichten, aber auch Rechte. Können Arbeitgeber Arbeitnehmer freistellen, wenn die Kita geschlossen ist? Droht Verdienstausfall?

Rechte und Pflichten, wenn der Kindergarten geschlossen ist

1. Muss der Arbeitgeber Eltern von der Arbeit freistellen?

Die rechtliche Regelung lautet: Ein Arbeitnehmer hat Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch seinen Arbeitgeber nach § 616 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, wenn er „für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert ist“, im Klartext: nicht arbeiten kann. Ein solcher persönlicher Grund ist zum Beispiel eine Krankheit, egal ob von den Eltern oder vom Kind.

Wenn aber die öffentlichen Verkehrsbetriebe streiken oder man wegen Schnee und Eis später zur Arbeit kommt, gilt diese Regelung nicht. Und das gilt - leider - auch für den Fall, dass die Kita streikt oder geschlossen ist: Rechtlich gesehen muss der Arbeitgeber Mama bzw. Papa nicht von der Arbeit freistellen, auch nicht unbezahlt. Aber Arbeitsrechtler geben trotzdem Entwarnung: Wenn es keine alternative Unterbringungsmöglichkeit gibt, sei das ein wichtiger Grund, der Arbeit an diesem Tag fernzubleiben. Eine Abmahnung oder Kündigung muss nicht befürchtet werden. Teilweise finden sich hierzu auch Regelungen im Arbeitsvertrag.

Die wahrscheinlich fairste Lösung ist, wenn Mama oder Papa bei ihrem Chef einen Tag Urlaub beantragen. Und vielleicht drückt der Chef beide Augen zu und gewährt ihnen eine unbezahlte Freistellung für diesen Tag. So haben die Eltern, auch wenn die Kita geschlossen ist, keinen Verdienstausfall.

2. Darf ich mein Kind mit ins Büro nehmen, wenn die Kita geschlossen ist? Der Arbeitsgeber entscheidet!

Eine rechtliche Regelung gibt es hierzu nicht - aber vielleicht hat der Chef nichts dagegen, wenn ein Elternteil den Nachwuchs ausnahmsweise einen Tag mit in die Arbeit nimmt. Funktioniert natürlich nur, wenn Mama bzw. Papa im Büro arbeiten, das Kind dort keinen Gefahren ausgesetzt ist und die Kollegen nicht gestört werden.

3. Arbeitspflicht contra Aufsichtspflicht

Finden Familien trotz aller Bemühungen keine Ersatzbetreuung für ihr Kind und es auch nicht möglich ist, den Sprössling zur Arbeit mitzunehmen, sind Eltern gezwungen, zu Hause zu bleiben. Ansonsten würden sie Ihre Aufsichtspflicht verletzen.

4. Müssen die Kindergartengebühren anteilig erstattet werden?

Ein Erstattungsanspruch von Gebühren für den Kindergarten besteht nicht. Es handelt sich für die Betreiber der Einrichtungen praktisch um „höhere Gewalt“, zumal Streiks grundgesetzlich erlaubt sind. Wenn Kosten für einen Babysitter oder die Tagesmutter anfallen, müssen die Familien diese selbst tragen.

5. Droht eine Kündigung?

Gekündigt werden kann den Eltern in der Regel nicht - im Zweifel müssen sie aber nachweisen, dass sie sich um eine alternative Unterbringung für Ihr Kind bemüht haben. Die beste Lösung ist aber natürlich sich mit dem Arbeitgeber zu einigen und Streit zu vermeiden. Auch so verhindern Familien, wenn die Kita geschlossen ist, einen Verdienstausfall.

Wenn die Kita geschlossen ist: Was ist zu tun?

Manche Dinge haben wir einfach nicht in der Hand. Warnstreicks, Krankheiten oder Epidemie, wie z. B. beim Corona-Virus können schon einmal die Kita bzw. den Kindergarten lahm legen. Dann heißt es: "Morgen ist die Kita leider geschlossen." Wie lässt sich auf die Schnelle eine Ersatzbetreuung organisieren? Welche Rechte, Pflichten und Möglichkeiten haben Eltern, wenn die Kita des Kindes geschlossen ist.

Wichtig: Arbeitnehmer sollten ihren Chef so schnell wie möglich informieren und auf keinen Fall unentschuldigt der Arbeit fern bleiben. Das könnte eine Abmahnung zur Folge haben. Allermeist findet sich eine Lösung, die für beide Seiten praktikabel ist. Vielleicht ist es möglich, die wichtigsten Aufgaben von zu Hause aus zu erledigen. Oder vielleicht können Mama oder Papa ihr Kind für ein paar Stunden mit zur Arbeit nehmen? Oder sie wechseln sich mit ihrem Partner ab und jeder übernimmt für ein paar Stunden die Kinderbetreuung.

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Nicht vergessen: Den anderen Eltern geht es in dieser Situation nicht anders: Vielleicht nehmen befreundete Familien das Kind für ein paar Stunden und dann wird getauscht? So lässt sich gemeinsam eine Notbetreuung auf die Beine stellen. Vielleicht kann ein Elternteil problemlos daheim bleiben und zwei, drei andere Kinder mitbetreuen. Und oft ist die einfachste Lösung die beste: Alternativ können Arbeitnehmer einen Tag Urlaub nehmen und unternehmen mit ihrem Kind etwas Schönes.

Übrigens: Viele haben Sorgen, wenn die Kita oder der Kindergarten geschlossen ist, dass Verdienstausfall droht. In manchen Städten und Gemeinden wird aber teilweise eine Notbetreuung organisiert. Nachfragen kostet nichts!

Bildquelle: Gettyimages/SbytovaMN