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Mitbestimmung für Eltern

Schulkonferenz: Das kann sie leisten, so kannst du mitmachen

Schulkonferenz: Darum ist sie wichtig, so machst du mit

Niemand findet immer alles toll. Es ist also vollkommen, wenn euch an der Schule eurer Kinder nicht alles passt. Wenn euch Dinge aber massiv stören, dann nutzt das Mitbestimmungsrecht in Sachen Schule. Wenn ihr euch in die Schulkonferenz wählen lasst, habt ihr die Chance die Schule zum Wohle aller zu verändern.

Schulkonferenz: Was ist das?

Es handelt sich bei der Schulkonferenz um das oberste Beschluss- und Mitwirkungsgreminum einer Schule. Lehrer*innen sind hier genauso vertreten wie Schüler*innen und Eltern. Dass es eine Schulkonferenz gibt, ist in den Schulgesetzen der Länder geregelt. Wie sich das Gremium zusammensetzt und welche Mitwirkungsrechte es hat, ist allerdings ja nach Bundesland unterschiedlich geregelt.

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Ist Schulkonferenz das gleiche wie Schulausschuss, Schulforum oder Schulvorstand?

In Bayern heißt es Schulforum, in Niedersachsen Schulvorstand, in Rheinland-Pfalz Schulausschuss. Und doch meint es alles das gleiche: Es geht um die Schulkonferenz. Diese ist tatsächlich je nach Bundesland unterschiedlich aufgestellt. Während in Baden-Württemberg mindestens 14 Lehrkräfte, die Schulleitung, die Vorsitzenden des Elternbeirates und der Schülersprecher die Schulkonferenz bilden, sind es in Berlin nur insgesamt 14 Mitglieder. Vier Elternsprechenden die von der Gesamtelternversammlung (GEV) in die Schulkonferenz gewählt wurden und außerdem vier Lehrer*innen, vier Schüler*innen, die Schulleitung und eine außenstehende Person bilden das Entscheidungsgremium.

Egal wie unterschiedlich die Schulkonferenzen sich zusammensetzen, allen gemein ist, dass niemals die Schulleitung allein bestimmen kann. Letztendlich geht es darum, in den Dialog zu treten, um die Situation an der Schule zu verbessern.

Was entscheidet die Schulkonferenz?

Je nach Bundesland sind die Aufgaben einer Schulkonferenz unterschiedlich gewichtet. Jedes Land hat einen eigenen Aufgabenkatalog, der individuell bearbeitet wird. Folgende Aufgaben werden in den meistens Schulkonferenzen aber berücksichtigt:

  • Entscheidungen über den Finanzhaushalt der Schule
  • Planung und Durchführung von pädagogischen Tagen
  • Mitspracherecht bei Schulausschlüssen von Schüler*innen
  • Zustimmung zur Schul-/ Hausordnung
  • Ausübung des Mitwirkungsrechts der Schule bei der Neubesetzung der Schulleitungsstelle
  • Einrichtung einer Geschäftsordnung für Klassenpflegschaften, bzw. Klassenelternvertretungen
  • Unterrichtung über alle für die Schule relevanten Themen
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Mitglieder der Schulkonferenz

Auch wenn jedes Bundesland die Zusammensetzung der Schulkonferenz selbst bestimmt, es gibt eine Mindestzusammensetzung, die nicht unterschritten werden darf. Jede Schulkonferenz besteht aus der Schulleitung, den Elternbeiratsvorsitzenden, einem Lehrer und bei weiterführenden Schulen dem/der Schülersprecher*in. Weitere Mitglieder sind optional.

Oft sind Lehrkräfte, Eltern und Schüler*innen zu gleichen Teilen repräsentiert, manchmal gibt es eine stärkere Gewichtung bei entweder den Lehrenden oder den Eltern. Den Vorsitzt führt meist die Schulleitung.

Wann ist die Schulkonferenz beschlussfähig?

Ob für ein, zwei oder vier Jahre gewählt, beschlussfähig ist die Schulkonferenz immer dann, wenn die Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist. Oft gilt auch eine Mindestmaß an Terminen, zu denen das Gremium tagen muss. Das kann von Bundesland zu Bundesland variieren, an die Terminvorgaben muss sich aber ebenfalls zwingend gehalten werden.

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Wie läuft eine Schulkonferenz ab?

Zu den zuvor abgesprochenen Terminen kommen die Mitglieder der Schulkonferenz zusammen und besprechen die Tagesordnung. Es werden alle Themen besprochen, die seit dem letzten Termin wichtig wurden und alle Mitglieder werden auf den neusten Stand gebracht. Es ist immer auch Raum da, um Anregungen an die Schulleitung, die Schulaufsichtsbehörde und den Schulträger zu richten. Auch bei Konfliktsituationen – möglicher Rauswurf eines Schülers, strittigen Maßnahmen von Lehrer*innen oder der Schulleitung können und sollen hier offen diskutiert werden.

Wer wählt die Schulkonferenz?

Mitglied der Schulkonferenz zu sein ist eine verantwortungsvolle Aufgabe, die tatsächlich nicht jede*r erfüllen darf.

  • Für Eltern gilt: Ihr müsst von der Elternpflegschaft gewählt werden. Je nach Bundesland heißt die Elternpflegschaft auch Elternbeirat, Elternausschuss, Elternrat, GEV oder Elternkuratorium. Dieses Gremium setzt sich nur aus Eltern zusammen und hat ein Anhörungs- und Beratungsrecht. Seine Mitglieder setzen sich wiederum aus den Vertretern der Klassenpflegschaften zusammen. Die sind wiederum eine Art Elternklassensprecher, die von den Eltern der Schüler gewählt wurden. Der Weg in die Schulkonferenz führt also erst über die Klasse und dann das Elterngremium.
  • Für die Schüler*innen gilt: An dem Entscheidungsgremium nehmen nur die Schülersprecher*innen der gesamten Schule teil. In manchen Grundschulen mit sechsjähriger Grundschulzeit werden dafür auch Schüler*innen der fünften oder sechsten Klasse gewählt, die die Interessen der Schüler*innen vertreten

Mitbestimmung: Ein gewisser Idealismus hilft

Wenn ihr einfach nur mal eine Beschwerde habt, dann ist die Beteiligung in der Schulkonferenz vielleicht nicht ganz das richtige für euch. Denn hier ist schon viel ehrenamtliches Engagement und freiwillig investierte Zeit gefragt. Nicht nur, dass ihr von den anderen Elternsprecher*innen in dieses Amt gewählt werden müsst, anschließend müsst ihr euch auch mit den Richtlinien und Vorgaben vertraut machen.

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Ihr gewinnt aber ein wichtiges Mitbestimmungsrecht, dass ihr an der Schule zum Wohle aller nutzen solltet. Es sollte in der Schulkonferenz niemals um persönliche Interessen gehen, sondern immer um die Themen, die die Schule und das Zusammenleben in ihr nach vorne bringen.

Natürlich zeigt ihr mit eurem Engagement auch euren Kindern, dass es wichtig ist, sich für die Gemeinschaft einzusetzen. Und das ist eigentlich immer eine gute Nachricht.

Euer Kind wird gemobbt? Dann wendet euch an eure Elternvertreter. Erste Tipps was ihr gegen das Mobbing tun könnt, findet ihr im Video:

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