Der Sommer lockt uns Familien zum Grillen, Planschen, Spielen und Feiern ins Freie. Doch Vorsicht: Manche Aktivitäten können teuer werden, wenn ihr euch nicht an bestimmte Regeln hält.
Sommeraktivitäten: Was Eltern jetzt wissen sollten
Ob draußen Grillen, Baden im See oder Musik im Park – viele Freizeitaktivitäten, die im Sommer besonders Spaß machen, unterliegen gesetzlichen Regelungen. Wer diese missachtet, riskiert Bußgelder, die das Familienbudget ziemlich belasten können. Mit diesem Überblick über die wichtigsten Vorschriften vermeidet ihr unangenehme Überraschungen:
#1 Grillen: Wo und wie ihr brutzeln dürft
Grillen ist in vielen öffentlichen Grünanlagen nur auf ausgewiesenen Flächen gestattet. In einigen Städten wie Düsseldorf oder Bonn ist es grundsätzlich erlaubt, solange bestimmte Abstände eingehalten und die Flächen sauber hinterlassen werden. In anderen Städten, etwa Köln, gibt es spezielle Grill-Scouts, die auf die Einhaltung der Regeln achten. Im Zweifel fragt bei eurer Stadtverwaltung nach.
Auf dem Balkon kann das Grillen durch den Mietvertrag oder die Hausordnung eingeschränkt sein. Auch das Grillen im eigenen Garten ist in manchen Bundesländern nur unter gewissen Voraussetzungen gestattet. Selbst wenn es erlaubt ist, sollte auf Rauch- und Lärmbelästigung Rücksicht genommen werden.
Grillen geht gerade nicht? Es gibt auch tolle "brutzelfreie" Gerichte, die sich super für ein Picknick im Park eignen. So wie die leckeren Sommer-Fruchtspieße aus unserem Video:
#2 Baden: Nicht überall erlaubt
Das Baden in Seen und Flüssen ist nur erlaubt, wenn kein dauerhaftes oder temporäres Badeverbot besteht. Solche Verbote können in Naturschutzgebieten oder an Stellen mit gefährlichen Strömungen gelten. Besonders in Bereichen mit Schiffsverkehr, etwa 100 Meter ober- und unterhalb von Brücken oder Schleusen, ist das Baden grundsätzlich untersagt. Damit das Baden für alle schön und niemals gefährlich ist, achtet bitte immer auf die Einhaltung der Baderegeln.
Achtung auch beim Aufstellen von Planschbecken! In manchen Fällen ist der kühle Wasserspaß auf Balkon oder Terrasse verboten.
#3 Musik und (Kinder-)Lärm: Rücksicht ist gefragt
Laute Musik im Freien kann schnell zur Ruhestörung werden. In Deutschland gilt meist zwischen 22 und 6 Uhr Nachtruhe. Ruhestörungen können laut Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) § 117 mit Bußgeldern von bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Aber um diese Uhrzeit sind Familien mit kleinen Kindern ja meist ohnehin zuhause. Doch aufgepasst: Auch tagsüber sollte die Lautstärke in einem angemessenen Rahmen bleiben, um Konflikte mit Nachbarn zu vermeiden.
#4 Nacktsonnen: Wo die Grenze liegt
Bei den Kleinen dürfte wohl keiner etwas dagegen haben, wenn diese nackig durch den Garten flitzen, wenn das für sie und euch okay ist. Natürlich dürft ihr aber nicht zulassen, dass etwa jemand Fotos von ihnen macht.
Auch für Erwachsene ist Nacktsonnen im eigenen Garten grundsätzlich erlaubt, solange sich niemand daran stört. Auf dem Balkon kann es problematisch werden, wenn Nachbarn sich belästigt fühlen. In der Öffentlichkeit ist Nacktheit nur in ausgewiesenen FKK-Bereichen zulässig.
Informiert und rücksichtsvoll den Familiensommer genießen
So streng sind die Regeln also gar nicht – mit ein wenig Aufmerksamkeit und Rücksichtnahme steht einem schönen Sommer nichts im Wege. Informiert euch über die lokalen Regelungen und haltet euch an die Vorschriften, dann bleiben Spiel und Spaß im Freien unbeschwert und eure Familienkasse wird geschont.
Und wenn euch der Stadtpark mit den vielen Menschen zu viel wird oder der Balkon der Mietwohnung zu eng, lohnt sich mit den Kindern der meist gar nicht so weite Weg in die Natur. Auf Wiesen, Feldern oder im Wald ist nicht so viel los, sodass sich kaum einer über Kinderlärm beschweren dürfte. Viel zu entdecken sowie Platz zum Rennen und Toben gibt es auch und die Fantasie der Kids wird angeregt – manchmal braucht man gar nicht mehr, um den Sommer zu genießen.