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Steuertipps für Alleinerziehende: 5 praktische Tipps, die ihr kennen solltet

Steuererklärung für Alleinerziehende Tipps

Wenn ihr euer Kind alleine aufzieht, lohnt es sich, eine Steuererklärung zu machen. Denn ihr könnt einige Kosten steuerlich absetzen und werdet dadurch entlastet. Das geht natürlich nur unter bestimmten Voraussetzungen. Wir haben dazu ein paar Tipps.

#1 Schulgeld steuerlich absetzen

Euer Kind geht auf eine private Schule? Dann könnt ihr diese Gebühren in der Anlage "Kind" angeben. Dafür solltet ihr aber wissen, dass als Schulgeld nur Unterrichtskosten gelten, jedoch nicht die etwaige Unterkunft, Betreuung, Verpflegung oder Materialien.

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Voraussetzung dafür ist:

  • Es wird ein allgemeinbildender Abschluss vermittelt (bis zum Abitur).
  • Die Schule befindet sich in der EU.
  • Ihr habt Anspruch auf Kindergeld

#2 Kinderbetreuungskosten angeben

Auch viele Kosten für die Fremdbetreuung eurer Kinder könnt ihr steuerlich angeben. Das wären z.B. die Kosten für die Kita, die Tagesmutter oder den Hort. Ebenfalls könnt ihr Kosten absetzen, die ihr einem Babysitter oder einer Person aus der Familien bzw. Oma und Opa zahlt. Solange diese nicht in eurem Haushalt leben und ihr das Geld auch überweist, geht das. Ausgeschlossen davon sind jedoch Kosten für die Verpflegung oder Unterricht.

Voraussetzung dafür ist:

  • Die Kinder leben dauerhaft in eurem Haushalt.
  • Ihr habt Anspruch auf Kindergeld.
  • Die Kinder sind höchstens 13 Jahre alt.
  • Es liegt eine Rechnung oder Überweisung für die Kosten vor.

#3 Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Weil Alleinerziehende die doppelte finanzielle Belastung tragen, unterstützt der Staat sie steuerlich mit dem Entlastungsbetrag. Aktuell liegt der Betrag bei 4.008 € für ein Kind. Ab dem zweiten kommt ein Betrag von 240 € pro Kind hinzu. Geld bis zu diesem Betrag wird steuerlich nicht verrechnet.

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Voraussetzung dafür ist:

  • Das Kind lebt dauerhaft in eurem Haushalt.
  • Ihr wohnt nicht mit einem neuen Partner bzw. Partnerin oder anderen Erwachsenen zusammen.
  • Ihr habt Anspruch auf Kindergeld

Ihr beantragt den Entlastungsbetrag entweder über die Steuererklärung direkt beim Eintragen des Arbeitslohnes. Ihr könnt aber auch einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung beim Finanzamt stellen bzw. über das Elster-Formular direkt anfordern. Dann erhaltet ihr die Steuerklasse 2 und beim monatlichen Lohnabzug bekommt ihr ein höheres Nettogehalt. Beides kommt aber aufs Gleiche raus. Weitere Details könnt ihr auch bei den Steuerexperten von Taxfix nachlesen.

#4 Kinderfreibeträge übertragen

Wenn der andere Elternteil weniger als 75 % Unterhalt zahlt, könnt ihr den vollen Kinderfreibetrag auf euch übertragen lassen. Allerdings wird dieser mit dem Kindergeldanspruch verrechnet. Daher ist häufig das Kindergeld günstiger als diese Übertragung des Freibetrags. Daher geben Steuerexperten den Tipp:

Nur den “Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf” auf dich übertragen lassen. Das ist ein Teil des Kinderfreibetrags, der ist insgesamt immerhin 2.928 Euro hoch und wird normalerweise zwischen den Eltern aufgeteilt. Beantragst du den ganzen Freibetrag für dich, macht das 1.464 Euro mehr, die du absetzen kannst.

Taxfix-Steuerexperten

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Voraussetzung dafür ist:

  • Das Kind darf nicht beim anderen Elternteil gemeldet sein.
  • Es darf kein Unterhalt nach dem Unterhaltsvorschussgesetz gezahlt worden sein.

Leider kann der andere Elternteil hier widersprechen: Wenn er nachweist, dass er das Kind zu mindestens 10 % der Betreuungszeit selber betreut.

#5 Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung angeben

Wenn ihr Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für euer Kind zahlt, könnt ihr diese Kosten auch steuerlich geltend machen. Das geht aber nicht, wenn das Kind über einen Elternteil familienversichert ist. Das heißt, ihr müsst die Beiträge gesondert zahlen, dann könnt ihr sie auch angeben. Außerdem ist hier auch die Voraussetzung, dass ihr Anspruch auf Kindergeld habt. Wer der Versicherungsnehmer ist, ist dabei nicht ausschlaggebend.

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Danke schön an Taxfix für den Experteninput!

Bildquelle: Getty Images/ilona titova

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