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Wer profitiert?

Kinderzuschlag für Familien: Alles, was ihr jetzt wissen müsst

Kinderzuschlag beantragen

Eltern, die geringer verdienen, erhalten vom Staat dank Kinderzuschlag eine finanzielle Unterstützung für die Familie. Für welche Eltern dies gilt und wie ihr den Kinderzuschlag beantragen könnt.

Was ist der Kinderzuschlag?

Der Kinderzuschlag wird Familien mit niedrigem Einkommen zusätzlich zum Kindergeld über die Familienkasse ausgezahlt. Mit diesem zusätzlichen Geld möchte der Staat Familien unterstützen, die als Geringverdiener gelten. Er wurde in diesem Jahr nochmals erhöht und beträgt ab Juli 2022 maximal 229 € monatlich pro Kind. Wer arbeitslos wird und Kunde des Jobcenters ist, bekommt den Zuschlag via Jobcenter ausgezahlt.

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Wer bekommt Kinderzuschlag?

Diese finanzielle Hilfe soll für all jene Familien gelten, die ihrem Lebensunterhalt für sich selber decken können, aber für die Kinder nicht genug übrig haben. Viele Geringverdienende wissen gar nicht, dass sie zusätzlich zu Leistungen nach dem SGB II bzw. ihrem eigenen Einkommen dieses Geld erhalten können. Allerdings ist der Kinderzuschlag abhängig vom Gesamtvermögen und Einkommen von Eltern und Kindern. Er kann jedoch maximal 229 € pro Kind im Monat betragen.

Er gilt generell für jene Eltern:

  • die Kindergeld oder eine vergleichbare Leistung beziehen
  • deren monatliches Bruttoeinkommen bei Paaren mindestens 900 € bzw. bei Alleinerziehenden 600 € beträgt
  • deren Kinder ledig sind, im eigenen Haushalt wohnen und keine 25 Jahre alt sind

Ob ihr Anspruch auf Kinderzuschlag habt, könnt ihr unverbindlich bei KiZ-Lotse prüfen lassen. Damit stellt ihr noch keinen Antrag, sondern gebt erste Vermögensdaten an und es wird unverbindlich geprüft, ob ihr die Voraussetzungen erfüllen würdet.

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Anspruch auf Kinderzuschlag: Diese Angaben werden geprüft

Bei der Prüfung eurer Einkommenssituation wir euer gesamtes Einkommen der letzten sechs Monate vor Antragstellung herangezogen. Damit gemeint ist das gesamte Einkommen beider Eltern aus einer selbstständigen oder versicherungspflichtigen Beschäftigung. Ebenfalls angeben müsst ihr Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld, Mutterschaftsgeld, Elterngeld oder BAföG. Zur Berechnung werden ebenfalls die Mietkosten herangezogen.

Mietabhängiges Einkommensbeispiel von der Agentur für Arbeit:

"Bei einer Paarfamilie mit 2 Kindern und einer Warmmiete von etwa 690 Euro darf das gemeinsame Bruttoeinkommen rund 1.900 Euro (Alleinverdiener) bis etwa 4.100 Euro (Doppelverdiener) betragen (Kinder: 6 und 8 Jahre). Bei einer Warmmiete von etwa 990 Euro, darf das Bruttogehalt rund 2.200 Euro (Alleinverdiener) bis etwa 4.500 Euro (Doppelverdiener) betragen (Kinder: 6 und 8 Jahre)."

Agentur für Arbeit

Weiterhin wird auch das gesamte Vermögen zum Zeitpunkt der Antragstellung des gesamten Haushaltes einbezogen. Aber nur, wenn es "erheblich" ist. "Erheblich" ist das Vermögen für 2 Personen ab 90.000 € und für 3 Personen ab 120.000 €.

Dazu zählen:

  • Bargeld
  • Sparguthaben
  • Bausparverträge
  • Wertpapiere, Aktien und Fonds
  • Forderungen
  • Hausrat und Kunstgegenstände
  • Grundeigentum und Grundstücksrechte wie Hypotheken

Details dazu könnt ihr bei der Arbeitsagentur nachlesen oder erfragen.

Wie lang wird die finanzielle Hilfe ausgezahlt?

Der Zuschlag wird für sechs Monate bewilligt. Danach müsst ihr ihn neu beantragen. Die Agentur prüft dann wieder eure Vermögens- und Einkommenssituation. Wenn diese sich nicht verbessert hat, bekommt ihr wieder den Kinderzuschlag bzw. je nachdem einen neuen Betrag. Ob ihr den Zuschlag in welcher Höhe erhaltet, hängt also immer wieder von eurem Einkommen und weiteren Faktoren ab.

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  • Der Betrag wird für jedes Kind einzeln berechnet. Bei mehreren Kindern wird ein Gesamtbetrag ausgezahlt.
  • Die Person, die das Kindergeld beantragt hat und erhält, bekommt auch automatisch den Kinderzuschlag
  • Kindergeld und Kinderzuschlag werden gemeinsam ausgezahlt
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Wer Anspruch auf Kinderzuschlag hat, muss außerdem keine Kitagebühren zahlen und bekommt auch das Mittagessen in Kita und Schule kostenlos.
Laut Arbeitsagentur

So könnt ihr den Kinderzuschlag beantragen

Den Zuschlag muss jede Familie bei der Arbeitsagentur beantragen nebst einigen Angaben und Nachweisen zur Einkommenssituation. Der Betrag, der euch zusteht, kann im Voraus nicht ermittelt werden. Dies entscheidet die Familienkasse individuell nach Prüfung eurer gesamten Einkommens- und Vermögensangaben. Ihr könnt vorab beim erwähnten KiZ-Lotse unverbindlich prüfen, ob ihr anspruchsberechtigt sein könntet und dann den Antrag direkt online stellen. Bei einem neuen Antrag nach der abgelaufenen Zeit prüft die Familienkasse euren Anspruch neu. Es ist auch dann wieder ein Antrag mit allen Angaben notwendig. Weitere Details erfragt ihr direkt bei der Bundesagentur für Arbeit.

Wie viel Kinderzuschlag erhalte ich?

Zunächst müsst ihr alle notwendigen Einkommens- und Vermögensangaben machen und den Antrag bei der Familienkasse stellen. Dann werden eure Daten geprüft und ggf. kommt eine Rückmeldung, wenn Angaben fehlen oder etwas unklar ist. Wenn alles soweit stimmt, erhaltet ihr nach einer Bearbeitungszeit einen Bescheid über den Kinderzuschlag, ähnlich wie der Kindergeldbescheid. Darin steht, für welchen Zeitraum, in welcher Höhe für welches Kind das Geld bewilligt wurde. Der Betrag wird euch dann automatisch ab dem Bewilligungszeitraum auf euer Konto zusammen mit dem Kindergeld ausgezahlt.

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Ihr seid mit dem Bescheid nicht einverstanden?

Solltet ihr den Bescheid anzweifeln, könnt ihr Einspruch dagegen einlegen bzw. wendet euch direkt an eure Familienkasse. Die Ansprechpartner*innen werden meist direkt im Bescheid erwähnt.

Tipp: Ihr habt für einen Einspruch gegen den Bescheid bis zu einem Monat Zeit.

Wichtig: Alle Änderungen direkt mitteilen!

Da der Zuschlag vor allem Eltern mit kleinem Einkommen zugutekommen soll, muss er regelmäßig neu geprüft werden, ob ihr berechtigt seid. Daher müsst ihr jede Änderung eurer Einkommens- oder Familienverhältnisse auch mitteilen. Sobald ihr andere Leistungen empfangt, euch von eurem Partner oder der Partnerin trennt oder euer Kind weitere Leistungen oder Einkommen erhalten sollte, müsst ihr das melden.

Ebenso müsst ihr Veränderungen eurer Adressdaten, der Zahl der Familienmitglieder oder der Wohn- sowie Arbeitsverhältnisse jederzeit angeben. Wenn ihr dem nicht rechtzeitig nachkommt, werdet ihr eventuell getätigte Zahlungen zurückgeben müssen.

Eine Familie mit Kindern braucht einiges mehr zum Leben als ein Singlehaushalt. Doch es kommt immer auf die Gesamtsituation und den Lebensstandard an, den man sich wünscht. Diese Kosten kommen noch dazu:

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Quelle: Haufe.de. Arbeitsagentur

Bildquelle: Getty Images/Davide Zanin

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